Beschlussvorlage - VO/2012/0416-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2012; Ausgaben der Stadt Bamberg für Jugendhilfe (Budgetring 510); Antrag des Stadtjugendamtes vom 04.10.2012; Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
23.10.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
24.10.2012
|
I. Sitzungsvortrag:
Im Rahmen der Vorbereitung des Zwischenberichtes, der dem Finanzsenat in der Sitzung am 25.09.2012 vorgelegt wurde, hat die Kämmerei in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt u. a. eine Hochrechnung des Zuschussbedarfes 2012 im Bereich der Jugendhilfe vorgenommen. Schon damals zeichnete sich ab, dass die Mittel innerhalb des Budgetringes 510 zum Jahresende hin angehoben werden müssen.
Unter Berücksichtigung der Ende August/Anfang September 2012 bekannten Entwicklungen ging das Referat 2 davon aus, dass Mittelerhöhungen für Jugendhilfeleistungen in einer Größenordnung von ca. 1,2 Mio. notwendig sein dürften.
Mit dem nun vorliegenden Antrag, welcher eine Zuordnung der Ausgabensteigerungen zu einzelnen Haushaltsstellen ermöglicht, erwartet das Stadtjugendamt für das Gesamtjahr einen Fehlbetrag von letztlich ca. 1,298 Mio. .
Das Stadtjugendamt soll mit diesem Beschluss in die Lage versetzt werden, die auf diversen Haushaltsstellen der Abschnitte 45 (Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII) und 46 (Einrichtungen der Jugendhilfe) voraussichtlich entstehenden Mehrausgaben tatsächlich leisten bzw. die Mittel zu gegebener Zeit an die entsprechenden Einrichtungen auszahlen zu können.
Die Vorschläge des Fachamtes betreffend der Mittelerhöhung und Mittelfreigabe können wie folgt umgesetzt werden:
a) Freigabe eines Teilbetrages zu 650.000 sofort;
b) Freigabe des Restbetrages zu 648.000 im konkreten Bedarfsfall
(gegen Nachweis der Notwendigkeit der Mehrausgaben durch das Stadtjugendamt).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Auf Antrag des Stadtjugendamtes vom 04.10.2011 werden überplanmäßig bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Veränderung | neuer Ansatz |
45560.76010 | Leistungen der Jugendhilfe (außerhalb von Einrichtungen) | 298.000 | 687.300 |
45570.77010 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 800.000 | 2.791.600 |
46420.70010 | Personalkostenzuschüsse der Stadt (Bayer. Kindergartengesetz) | 200.000 | 7.580.000 |
Summe: |
| + 1.298.000 |
|
2. Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Veränderung | neuer Ansatz |
03400.26100 | Zinsen aus Gewerbesteuernach-forderungen | + 921.000 | 1.071.000 |
27000.14000 | Mieten und Pachten | +75.000 | 76.000 |
88000.14000 | Miete (umsatzsteuerfrei) | + 99.000 e | 372.910 |
88000.14350 | Betriebskostenvorauszahlungen (umsatzsteuerfrei) | + 59.000 | 179.000 |
90100.06120 | Grunderwerbsteuer | + 144.000 | 2.999.100 |
Summe: |
| + 1.298.000 |
|
3. Mittelfreigabe:
Ein Teilbetrag in Höhe von 650.000 wird sofort freigegeben. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 648.000 wird zunächst über den Budgetring 510 gesperrt und im November oder Dezember 2012 gegen Nachweis der Notwendigkeit der Zahlungen durch das Stadtjugendamt freigegeben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von (saldiert) 1.298.000 , bezogen auf den gesamten Budgetring 510 des Stadtjugendamtes, d. h. unter Berücksichtigung der dort erwirtschafteten Mehreinnahmen und Minderausgaben. Deckungsvorschlag: siehe Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |