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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0446-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A.)              1.              Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 26.09.2012 wurde die Angelegenheit in               eine weitere Lesung verwiesen. Die dazugehörige Sitzungsvorlage wird beigefügt (Anlage 1).

 

Die Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung soll zusammen mit dem Antrag zur Überprüfung der aktuellen Geschwindigkeitsregelungen im Berggebiet beraten werden (Anlage 2).

 

2.      Nachdem jedoch in der Stadtratsvollsitzung vom 26.09.2012 Bedenken wegen möglichen bewussten Abkassierens der Verkehrsteilnehmer aus den Reihen des Stadtrats laut geworden sind, möchte die Verwaltung noch einmal deutlich machen, dass die jeweiligen Messstellen nicht etwa durch den privaten Dienstleister, sondern durch die Stadt Bamberg festgelegt werden und auch die jeweiligen Einsätze an den Messpunkten nach den Vorgaben der Stadt Bamberg durch den Dienstleister erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stadt Bamberg „Herr des Verfahrens“ bleibt.

 

Der Dienstleister ist auch nicht an den Einnahmen festgestellter Verstöße beteiligt, sondern erhält nur die Abgeltung seiner Aufwendungen laut Vertrag.

 

3.              Um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass beabsichtigt ist, an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen eine Überwachung durchzuführen, schlägt die Verwaltung vor, die ursprünglich in Erwägung gezogenen 88 Messstellen auf 58 (vgl. Anlage 7) deutlich zu reduzieren. Dadurch soll das Ziel erreicht werden, die Aufenthalts- und Wohnqualität spürbar zu verbessern.

 

Bei den verbleibenden möglichen Kontrollstellen regt die Verwaltung an, in allererster Priorität die Bereiche von Bushaltestellen, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, Tempo-30-Zonen und Wohngebieten zu bedienen. Eine entsprechend gefilterte Aufstellung wird die Verwaltung dem zuständigen Umweltsenat rechtzeitig vor Aufnahme der Überwachungstätigkeit zur Billigung vorlegen – hierbei besteht dann auch noch die Möglichkeit sachgerecht und zielorientiert Einfluss zu nehmen.

 

 

Die Verwaltung möchte auch die Möglichkeit eröffnen, auf konkrete Bürgerbeschwerden über zu schnelles Fahren an bestimmten Stellen einzugehen. Es wäre jederzeit möglich, ein kleines Messgerät im Umfeld der betreffenden Stelle zu platzieren, um auf Anliegen aus der Bürgerschaft schnell und unbürokratisch zu reagieren.

 

4.              Es wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Einführung der „kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung“ mit der „Variante Dienstleister“ mit 45 Messstunden die anfallenden Innendienststunden versuchsweise durch die Ablaufoptimierung der Bearbeitung der Geschäftsvorfälle im ruhenden als auch im fließenden Verkehr des Parküberwachungsdienstes aufgebracht werden. Der Stadt Bamberg würden somit für eigenes Personal keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen. Die anderweitig anfallenden Kosten für den Dienstleister wären durch die zu erwartenden Einnahmen gedeckt.

 

5.              Der mögliche zeitliche Fahrplan zur Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung könnte wie folgt aussehen:

 

a)              Beschlussfassung über die grundsätzliche Einführung der kommunalen Geschwindigkeits-              überwachung am 30. Januar 2013 in der Vollsitzung.

 

b)              Im Anschluss daran unverzüglich europaweite Ausschreibung (voraussichtliche Dauer bis zur Vergabeentscheidung: 01.07.2013).

 

Nach der Vergabe an den Dienstleister durch diesen Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge, Messequipment, etc. im Laufe der Monate Juli, August, September2013.

 

c)              Erarbeitung eines Vorschlags der zu überwachenden Messpunkte durch die Verwaltung und Vorlage zur Genehmigung im Umweltsenat am 16.07.2013.

 

d)              Aufnahme der Überwachungstätigkeit ab 01. Oktober 2013.

 

e)              Erster Erfahrungsbericht im Umweltsenat am 26.11.2013 mit der Möglichkeit der Festlegung von anderen Messpunkten und Überprüfung der Handlungsziele.

 

6.      Um zu dokumentieren, dass es bei der „kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung“ nicht nur um den repressiven Präventionsbereich geht, hat die Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH) für den Fall der Betrauung mit der Geschwindigkeitsüberwachung zugesichert, dass eine Sozialpädagogin in den Bamberger Grundschulen zehn Unterrichtseinheiten pro Jahr kostenfrei anbietet. Zielgruppe sind hierbei Grundschulkinder. Tenor der Unterrichtseinheit soll sein, dass den Kindern das Bewusstsein vermittelt wird, dass Erwachsene im Straßenverkehr nicht unfehlbar sind und die Kinder auch für sich selbst Verantwortung übernehmen müssen. Die Verwaltung hält es für zielführend, wenn das Instrumentarium der Verkehrsüberwachung auch durch ein pädagogisches Begleitinstrument ergänzt wird. Einzelheiten dazu sollen in der Sitzung des Umweltsenates am 16.07.2013 vorgestellt und diskutiert werden.

 

B.)              1.              Mit Schreiben vom 28.07.2012 beantragte die Stadtratsfraktion Freie Wähler Bamberg eine               Überprüfung der aktuell geltenden Geschwindigkeitsregelungen im Berggebiet (Anlage 3).

 

2.              Im Zusammenhang mit der Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in Bamberg wurden im Frühjahr 2012 Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet durchgeführt. Dabei zeigte sich unter anderem, dass in den Straßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h keine einzige VerkehrsteilnehmerIn die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beachtete. Das mit der Geschwindigkeitsmessung betraute Unternehmen empfiehlt deshalb eine Prüfung, ob die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen „den realen Gegebenheiten sowie den Vorgaben der StVO entsprechen, so dass bei einer juristischen Würdigung der Verstöße die Tatvorwürfe aufrecht erhalten werden können“(Anlage 4).

 

Aus den durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergibt sich zudem, dass in den betreffenden Straßen mit Tempo10 die meisten VerkehrsteilnehmerInnen eine Geschwindigkeit von ca. 30 km/h einhielten. Insbesondere wird auf die beiliegenden Diagramme verwiesen.

 

Die aktuell geltenden Geschwindigkeitsregelungen im Berggebiet sind aus beiliegendem Plan des Stadtplanungsamtes vom 01.01.2011 ersichtlich (Anlage 5).

 

 

Das „Berggebiet“ wird wie folgt eingegrenzt:

 

Im Westen:              Frutolfstraße

Im Norden:              Schweinfurter Straße – Sandstraße

Im Osten:              Linker Regnitzarm / Oberer Leinritt

Im Süden:              Münchner Ring – Wildensorger Hauptstraße

 

Eine Geschwindigkeit von Tempo 50 gilt noch:

 

?                     in der Schellenberger Straße zwischen Münchner Ring und der Kurve vor der Einmündung Schellenberger Straße

?                     auf dem Babenbergerring zwischen der Einmündung Münchner Ring und dem Wohngebiet im Färbersgarten

?                     in der Würzburger Straße bis zum Beginn des Kaulbergs

?                     teilweise auf dem Streckenabschnitt B 22 – Wildensorg (Tempo 70,50 und 30).

 

In den übrigen Straßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km /h (Tempo 30 oder Tempo 30-Zone) mit Ausnahme von

 

Höchstgeschwindigkeit Tempo 10 gilt in den Straßen

 

?                     Maienbrunnen

?                     Storchsgasse

?                     Michaelsberg – im Bereich St.-Getreu-Straße

?                     Sutte

?                     Matern

 

Ferner gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit in den Straßen:

 

?                     Wohngebiet rechts der Schellenberger Straße gegenüber Höcherbühl

?                     rechts der Panzerleite – nach der Einmündung Dorotheenstraße

?                     rechts der Panzerleite -  Die Krött

?                     Kroatengasse

?                     Mittlere Seelgasse

?                     Pfahlplätzchen

?                     Concordiastraße

 

Ferner ist der Domplatz als Fußgängerzone gekennzeichnet.

 

3.              Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Anlass, bei den bestehenden verkehrsberuhigten Bereichen und der Fußgängerzone etwas zu ändern:

 

Für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 50 km/h in den Straßen mit Tempo 50 liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor – insbesondere sind keine signifikanten Unfallhäufungen festzustellen.

 

Eine Umwandlung der bestehenden Tempo 30-Zonen in Tempo 20-Zonen ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

Nach § 45 Abs. 1 d StVO können in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.

 

Beim „Berggebiet“ handelt es sich nicht um „zentrale städtische Bereiche“. Auch ist die „überwiegende Aufenthaltsqualität“ nicht gegeben. Hohes Fußgängeraufkommen ist wohl nur im Umfeld der Schulen bzw. auf den Schulwegen vorhanden.

 

Man könnte natürlich grundsätzlich daran denken, zur Erzielung einer möglichst einheitlichen Geschwindigkeit die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit in den Straßen mit 10 km/h auf 30 km/h anzuheben.

 

Dies würde auch der Zielsetzung des Mediationsverfahrens „Mobilität im Berggebiet“ entsprechen, bei dem unter dem Punkt „Verkehrssicherheit erhöhen“ die Einführung einer möglichst einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung und Kontrollen im Berggebiet mit einer 2/3-Mehrheit befürwortet wurde.

 

Hierzu muss seitens der Verwaltung aber darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Ursache der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 10 laut dem damaligen Beschluss (Anlage 6) zwar in der Verkehrslenkung zu finden ist.

 

Die betroffenen Straßen, die allesamt durch einen engen Ausbauzustand mit zum Teil keinem oder schmalem Gehweg ein hohes Schutzbedürfnis hervorrufen rechtfertigen jedoch auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen. Exemplarisch darf auf die Matern hingewiesen werden, bei der, wenn ein Anwohner seine Haustüre verlässt, er direkt auf der Fahrbahn steht. Eine höhere Geschwindigkeit als 10 km/h ist in dem dortigen Bereich, wenn ein Kraftfahrzeugführer seine Pflichten aus dem Rücksichtnahmegebot gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ernst nimmt, nicht vertretbar.

 

In der Straße Sutte, die ebenfalls einen sehr engen Straßenquerschnitt aufweist, wurde, um Radfahrern in dem bergigen Gebiet möglichst Umwege zu ersparen, das Radfahren entgegen der Einbahnrichtung zugelassen. Auch unter diesem Aspekt sind hier 10 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen geboten.

 

Die bestehende Beschränkung auf 10 km/h wurde mit dem Bürgerverein Sand und auch dem Verein „Bewahrt die Bergstadt“ erörtert. Beide sprachen sich vorbehaltlos für ein Beibehalten der 10 km/h-Regelung aus.

 

Die Tatsache, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Fließverkehr in den 10 km/h-Bereichen die Beschränkung nicht eingehalten wurde, kann nun nicht zu dem Schluss führen, dass man unter Hintanstellung der Verkehrssicherungsaspekte die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinaufsetzt um dann geringere Ahndungsquoten zu erreichen.

 

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, die 10 km/h-Beschränkung in den Straßen Maienbrunnen, Storchsgasse, Michaelsberg (im Bereich St.-Getreu-Straße), Sutte und Matern zu belassen aber bei der durchzuführenden Geschwindigkeitsüberwachung eine höhere Ahndungstoleranz anzusetzen und demzufolge erst ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h (entspricht einer Toleranzgrenze von 15 km/h) zu ahnden.

 

Diese vorgesehene Ahndungspraxis wurde bereits mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt (Herrn Polizeioberrat Klaus Linsner) besprochen. Seitens der Polizei bestehen gegen eine solche Ahndungspraxis keine Bedenken.

 

C.)              Als Fazit des vorgelegten Sitzungsvortrages möchte die Verwaltung auf folgende Punkte aufmerksam machen:

 

1.      Mit der Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist keine „Abzocke“ der Verkehrsteilnehmer beabsichtigt sondern vielmehr eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität, insbesondere in belasteten  und besonders sensiblen Wohngebieten.

 

2.      Die Festlegung der Messpunkte wird dem Stadtrat im Rahmen eines transparenten Verfahrens dargestellt, wobei Mitwirkungsrechte garantiert werden.

 

3.      Durch das transparente Verfahren wird jederzeit die Einflussmöglichkeit des Stadtrats mit Korrekturmöglichkeiten eröffnet: Regelmäßige Erfahrungsberichte (halbjährlich) sind vorgesehen.

 

4.      Die Kriterien für die Bestimmung von Messpunkten orientieren sich an den Bedürfnissen von sensiblen Bereichen (Ziff. A 3).

 

5.      Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird probeweise eingeführt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (Variante „Dienstleister“) wird für eine Probephase               von 3 Jahren grundsätzlich zugestimmt.

 

3.              Die europaweite Ausschreibung ist mit dem Ziel durchzuführen, die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung spätestens im 4. Quartal 2013 zu beginnen.

 

4.              Die für 2013 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 21.250 € werden außerplanmäßig bereitgestellt, sobald die Genehmigung der Regierung von Oberfranken für die Haushaltssatzung 2013 vorliegt. Deckung erfolgt zu Lasten der Deckungsreserve für Sachkosten.

 

5.              Die Verwaltung wird beauftragt in der Sitzung des Umweltsenates am 16.07.2013 die Messpunkte vorzuschlagen.

 

6.              In der Sitzung des Umweltsenates am 26.11.2013 ist ein erster Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

7.              Damit ist auch der Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 28.07.2012 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 21.250 Euro, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 85.000 Euro Sachkosten.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Da die Kostendeckung der kommunalen Verkehrsüberwachung laut Sitzungsvortrag zu erwarten ist, bestehen seitens des Finanzreferates keine Einwände.

 

Der Mittelbedarf für 2013 ist vorab über die Deckungsreserve vorzufinanzieren, da mit dem Eingang der ersten Einnahmen erst gegen Ende des Jahres zu rechnen ist.

 

Bamberg, 15.01.2013

Finanzreferat

I.V.

 

 

 

Peter Distler              SG 200              ____________________

                                                                                                                              Thomas Friedrich

 

 

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