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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0266-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

Die durch Mittel des Konjunkturpaketes II geförderten Projekte sollen umgesetzt werden.

 

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

Folgende eigene Projekte der Stadt Bamberg werden durch das Konjunkturpaket II gefördert. Siehe hierzu die Liste der Regierung von Oberfranken (Anlage 1):

 

Antragsteller

Maßnahme

Gesamtkosten

Fördersumme

Stadt Bamberg

Energetische Sanierung Grundschule Gaustadt

2.240.000 €

1.957.900 €

Stadt Bamberg

Lärmsanierung, Fahrbahnbelag Gaustadter Hauptstraße

1.185.000 €

1.000.000 €

Stadt Bamberg

Lärmsanierung, Fahrbahnbelag Starkenfeldstraße

300.000 €

260.000 €

Stadt Bamberg

Lärmsanierung, Schallschutzfensterprogramm

834.000 €

730.000 €

Summen

 

4.559.000 €

3.947.900 €

 

Darüber hinaus sind Maßnahmen Dritter einschließlich der Sozialstiftung Bamberg für das Klinikum Bamberg aus Anlage 1 ersichtlich, wofür kein Eigenanteil durch die Stadt Bamberg notwendig ist.

 

 

 

 

 

 

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

 

Für die Maßnahme der energetischen Sanierung der Grundschule Gaustadt gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn lt. Feststellung der Regierung von Oberfranken mit der Veröffentlichung im Internet (siehe Anlage 1) als erteilt. Mit Aufnahme der Maßnahme in das Programm kann mit der Umsetzung förderunschädlich begonnen werden. Die  Planungen für die energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt sollen deshalb freigegeben werden.

 

Die Lärmsanierungsmaßnahmen waren aufgrund eines Hinweises der Regierung von Oberfranken, dass hier gute Fördermöglichkeiten bestehen, kurzfristig von der Verwaltung noch beantragt worden. Für diese müssen die Förderanträge nach dem amtlichen Muster (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) eingereicht werden. Für die Maßnahme „Fahrbahnbelag Gaustadter Hauptstraße“ erscheint nach einer Besprechung mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb die gleichzeitige Sanierung der Parkbuchten sowie der Gehwege sinnvoll. Der EBB ermittelt hierzu voraussichtliche Gesamtkosen, um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

 

Die Fördermaßnahme „Fahrbahnbelag Starkenfeldstraße“ kann auf den Austausch des Fahrbahnbelages beschränkt werden.

 

Die Durchführung des „Schallschutzfensterprogrammes“ ist durch das Umweltamt vorgesehen. Die betroffenen Eigentümer erhalten bei Erreichen der nachgewiesenen Lärmsanierungswerte einen  Zuschuss zum Einbau von Schallschutzfenstern nach den Vorgaben des Konjunkturpaketes II.

Entsprechende Richtlinien sind vom Umweltamt zu erarbeiten.

 

Für sämtliche Maßnahmen sind zunächst die voraussichtlichen Gesamtkosten zu ermitteln und anschließend ein Finanzierungsplan zu erstellen. Soweit die einzelnen  Maßnahmen im Haushalt der Stadt Bamberg finanzierbar sind, sind im Rahmen der Förderanträge Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn notwendig und bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.

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II. Beschlussvorschlag

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

 

1.         Der Fördermaßnahme „Energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 

Bei HSt. 21504.9450 wird außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € zu Lasten einer Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 6300.9674 „Kronacher Straße III. BA“  veranschlagt.

 

2.         Der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen „Fahrbahnbeläge (soweit nötig inkl. Unterbau) Gaustadter Hauptstraße und Starkenfeldstraße“ sowie „Schallschutzfensterprogramm“ wird grundsätzlich zugestimmt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt.

 

Die Verwaltung  wird beauftragt, die entsprechenden Kostenschätzungen und Finanzierungspläne zu erarbeiten und die für die Förderung notwendigen Anträge bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für das Schallschutzfensterprogramm zu erarbeiten.

 

4.         Für Planungskosten der Straßenbaumaßnahmen sind Mittel im Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Baubetriebes zu verwenden.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von   500.000 € VE für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Kürzung der VE bei HHSt. 6300.9674 um 500.000 €.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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