Beschlussvorlage - VO/2009/0266-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Konjukturpaketes II; Projekte der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
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26.05.2009
| |||
●
Geplant
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
I. Sitzungsvortrag:
Was soll erreicht
werden? (Ergebnis, Wirkungen)
Die durch Mittel des
Konjunkturpaketes II geförderten Projekte sollen umgesetzt werden.
Was soll getan
werden? (Programme, Produkte, Leistungen)
Folgende eigene Projekte
der Stadt Bamberg werden durch das Konjunkturpaket II gefördert. Siehe hierzu
die Liste der Regierung von Oberfranken (Anlage 1):
Antragsteller |
Maßnahme |
Gesamtkosten |
Fördersumme |
Stadt Bamberg |
Energetische Sanierung
Grundschule Gaustadt |
2.240.000
€ |
1.957.900
€ |
Stadt Bamberg |
Lärmsanierung,
Fahrbahnbelag Gaustadter Hauptstraße |
1.185.000
€ |
1.000.000
€ |
Stadt Bamberg |
Lärmsanierung,
Fahrbahnbelag Starkenfeldstraße |
300.000
€ |
260.000
€ |
Stadt Bamberg |
Lärmsanierung,
Schallschutzfensterprogramm |
834.000
€ |
730.000
€ |
Summen |
|
4.559.000 € |
3.947.900 € |
Darüber hinaus sind
Maßnahmen Dritter einschließlich der Sozialstiftung Bamberg für das Klinikum
Bamberg aus Anlage 1 ersichtlich, wofür kein Eigenanteil durch die Stadt
Bamberg notwendig ist.
Wie soll es getan
werden? (Prozesse, Strukturen)
Für die Maßnahme der energetischen Sanierung der Grundschule Gaustadt
gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn lt. Feststellung der
Regierung von Oberfranken mit der Veröffentlichung im Internet (siehe Anlage 1)
als erteilt. Mit Aufnahme der Maßnahme in das Programm kann mit der Umsetzung
förderunschädlich begonnen werden. Die
Planungen für die energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt sollen
deshalb freigegeben werden.
Die Lärmsanierungsmaßnahmen waren aufgrund eines Hinweises der Regierung
von Oberfranken, dass hier gute Fördermöglichkeiten bestehen, kurzfristig von
der Verwaltung noch beantragt worden. Für diese müssen die Förderanträge nach dem
amtlichen Muster (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) eingereicht werden. Für die
Maßnahme „Fahrbahnbelag Gaustadter Hauptstraße“ erscheint nach
einer Besprechung mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb die gleichzeitige
Sanierung der Parkbuchten sowie der Gehwege sinnvoll. Der EBB ermittelt hierzu
voraussichtliche Gesamtkosen, um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Die Fördermaßnahme „Fahrbahnbelag Starkenfeldstraße“ kann
auf den Austausch des Fahrbahnbelages beschränkt werden.
Die Durchführung des „Schallschutzfensterprogrammes“ ist
durch das Umweltamt vorgesehen. Die betroffenen Eigentümer erhalten bei
Erreichen der nachgewiesenen Lärmsanierungswerte einen Zuschuss zum Einbau von Schallschutzfenstern
nach den Vorgaben des Konjunkturpaketes II.
Entsprechende Richtlinien sind vom Umweltamt zu erarbeiten.
Für sämtliche Maßnahmen sind zunächst die voraussichtlichen Gesamtkosten
zu ermitteln und anschließend ein Finanzierungsplan zu erstellen. Soweit die
einzelnen Maßnahmen im Haushalt der
Stadt Bamberg finanzierbar sind, sind im Rahmen der Förderanträge Zustimmungen
zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn notwendig und bei der Regierung von Oberfranken
zu beantragen.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:
1.
Der
Fördermaßnahme „Energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt“
wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Bei HSt. 21504.9450 wird außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 500.000 € zu Lasten einer Kürzung der
Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 6300.9674 „Kronacher Straße III.
BA“ veranschlagt.
2.
Der Durchführung
der Lärmschutzmaßnahmen „Fahrbahnbeläge (soweit nötig inkl. Unterbau)
Gaustadter Hauptstraße und Starkenfeldstraße“ sowie
„Schallschutzfensterprogramm“ wird grundsätzlich zugestimmt
vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die entsprechenden Kostenschätzungen und Finanzierungspläne zu erarbeiten und
die für die Förderung notwendigen Anträge bei der Regierung von Oberfranken zu
stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für das Schallschutzfensterprogramm zu erarbeiten.
4. Für Planungskosten der Straßenbaumaßnahmen sind Mittel im Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Baubetriebes zu verwenden.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
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1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von
500.000 € VE für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im
Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird
folgender Deckungsvorschlag gemacht: Kürzung der VE bei HHSt. 6300.9674 um
500.000 €. |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |