Beschlussvorlage - VO/2009/0267-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2009 Genehmigung der Haushaltssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Kenntnisnahme
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26.05.2009
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 28.04.2009
hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg
für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in
Höhe von 3.291.500 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt in Höhe von 14.984.000 € ohne Auflagen
rechtsaufsichtlich genehmigt.
In der Würdigung des
Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken zunächst darauf hin, „dass
der Verwaltungshaushalt des Jahres 2009 nur eine Zuführung an den
Vermögenshaushalt in Höhe von 2,0 Mio. € vorsieht. Damit kann die Stadt
nicht einmal die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungen erwirtschaften.“
Hinsichtlich der
Finanzplanung führt die Regierung aus: „Die Schwäche des
Verwaltungshaushalts ändert sich auch während der Finanzplanungsjahre nicht. Bis
zum Jahr 2012 ist der Verwaltungshaushalt in keinem Jahr in der Lage, die
Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu erbringen.“
Bei den Ausführungen zur
Steuer- und Umlagekraft ist auffallend, dass Bamberg neben dem Rückgang im
Bayern weiten Vergleich auf Platz 17 bzw. 22 der kreisfreien Städte bei der
Umlagekraft in Oberfranken auf den letzten Platz (noch hinter Hof!)
zurückfällt.
Zum Verwaltungshaushalt
wird angemerkt, dass „es mit den zusätzlichen Einnahmen (aus den
Schlüsselzuweisungen) möglich sein müsste, dass neben der Pflichtzuführung
auch eine anteilige Finanzierung der Investitionen … erbracht werden
kann. Der Beschluss des Stadtrates, einen Teil dieser Mehreinnahmen von 1,5
Mio. € für den Haushaltausgleich der künftigen Jahre der Rücklage
zuzuführen, wird ausdrücklich begrüßt.“
Zum Ausgleich des
Vermögenshaushalts wird ausgeführt, dass „es der Stadt auch im Jahr
2009 nicht gelingt, die Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen
an den Entsorgungs- und Baubetrieb in Höhe von 3,5 Mio. € zu Sondertilgungen zu verwenden.“
Hinsichtlich neuer Investitionen ist zu beachten, „dass
nachdem sich die umfangreichen laufenden Investitionen noch über die
Finanzplanungsjahre erstrecken, neue Maßnahmen, die noch nicht im
Investitionsprogramm enthalten sind, nicht zusätzlich aufgenommen werden
sollten.
Hinsichtlich der
freiwilligen Leistungen stellt die Regierung von Oberfranken fest, dass „sie
im Jahr 2009 annähernd auf dem hohen Niveau des Vorjahres bleiben. Ein
Großteil der Ausgabenausweitung des Jahres 2008 ist im sozialen Bereich vorgenommen
worden und wird auch im Jahr 2009 fortgeführt. Gerade im sozialen Bereich ist
es äußerst schwierig, eingegangene Verpflichtungen bei einer Verschlechterung
der Haushaltslage wieder zurück zu nehmen.
Im Hinblick auf das vom
Stadtrat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept wird erwartet, dass die
Stadt gerade bei den freiwilligen Leistungen keine weiteren Dauerverpflichtungen eingeht.“
Zur Finanzplanung und zu
den Verpflichtungsermächtigungen wird ausgeführt, dass „der
Verwaltungshaushalt in den Jahren 2010 und 2012 nicht in der Lage sein wird, die
Pflichtzuführungen in Höhe der Tilgung
zu erwirtschaften. Wir erwarten, dass sich die Stadt Bamberg weiterhin an
ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept orientiert.
Mit der Veranschlagung
von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14,3 Mio. € geht die
Stadt erhebliche Selbstbindungen für
ihre laufenden und die im Jahr 2009 neu aufgenommenen Investitionen ein. Bei
zusätzlichen Maßnahmen während der Finanzplanungsjahre sollte deshalb äußerste
Zurückhaltung geboten sein.“
Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen
werden.
Die Regierung von
Oberfranken weist in Ihrem Genehmigungsschreiben deutlich darauf hin, dass die
bisher so positive Strategie der Haushaltskonsolidierung beibehalten werden
soll und keinesfalls eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen erfolgen
sollte. Auch die Selbstbindung der Stadt Bamberg für ihre laufenden und neuen
Investitionen in den nächsten Jahren durch den hohen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen
erscheint gravierend. Auch nach Auffassung des Kämmereiamtes sollten nicht
immer wieder neue Maßnahmen in Angriff genommen werden, sondern erst die
laufenden Investitionen abfinanziert werden.
Die Beachtung dieser
Grundsätze erscheint sowohl für die Beschlussfassung über die Haushalts-konsolidierung
für das Jahr 2010 im Oktober 2009 als auch für die Beschlussfassung über den
Haushaltsplan 2010 im Dezember 2009 dringend geboten. Im Übrigen wäre eine
zurückhaltendere Beschlussfassung vor allem in den Fachsenaten während des
Haushaltsjahres notwendig, um nicht ständig neue Dauerbelastungen für den
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu produzieren.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: