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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0267-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 28.04.2009 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.291.500 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 14.984.000 € ohne Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken zunächst darauf hin, „dass der Verwaltungshaushalt des Jahres 2009 nur eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2,0 Mio. € vorsieht. Damit kann die Stadt nicht einmal die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungen erwirtschaften.“

 

Hinsichtlich der Finanzplanung führt die Regierung aus: „Die Schwäche des Verwaltungshaushalts ändert sich auch während der Finanzplanungsjahre nicht. Bis zum Jahr 2012 ist der Verwaltungshaushalt in keinem Jahr in der Lage, die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt zu erbringen.“

 

Bei den Ausführungen zur Steuer- und Umlagekraft ist auffallend, dass Bamberg neben dem Rückgang im Bayern weiten Vergleich auf Platz 17 bzw. 22 der kreisfreien Städte bei der Umlagekraft in Oberfranken auf den letzten Platz (noch hinter Hof!) zurückfällt.

 

Zum Verwaltungshaushalt wird angemerkt, dass „es mit den zusätzlichen Einnahmen (aus den Schlüsselzuweisungen) möglich sein müsste, dass neben der Pflichtzuführung auch eine anteilige Finanzierung der Investitionen … erbracht werden kann. Der Beschluss des Stadtrates, einen Teil dieser Mehreinnahmen von 1,5 Mio. € für den Haushaltausgleich der künftigen Jahre der Rücklage zuzuführen, wird ausdrücklich begrüßt.

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts wird ausgeführt, dass „es der Stadt auch im Jahr 2009 nicht gelingt, die Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb in Höhe von  3,5  Mio. € zu Sondertilgungen zu verwenden.“ Hinsichtlich neuer Investitionen ist zu beachten,dass nachdem sich die umfangreichen laufenden Investitionen noch über die Finanzplanungsjahre erstrecken, neue Maßnahmen, die noch nicht im Investitionsprogramm enthalten sind, nicht zusätzlich aufgenommen werden sollten.

 

Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen stellt die Regierung von Oberfranken fest, dass „sie im Jahr 2009 annähernd auf dem hohen Niveau des Vorjahres bleiben. Ein Großteil der Ausgabenausweitung des Jahres 2008 ist im sozialen Bereich vorgenommen worden und wird auch im Jahr 2009 fortgeführt. Gerade im sozialen Bereich ist es äußerst schwierig, eingegangene Verpflichtungen bei einer Verschlechterung der Haushaltslage wieder zurück zu nehmen.

 

Im Hinblick auf das vom Stadtrat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept wird erwartet, dass die Stadt gerade bei den freiwilligen Leistungen keine weiteren  Dauerverpflichtungen eingeht.“

 

Zur Finanzplanung und zu den Verpflichtungsermächtigungen wird ausgeführt, dass „der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2010 und 2012 nicht in der Lage sein wird, die Pflichtzuführungen  in Höhe der Tilgung zu erwirtschaften. Wir erwarten, dass sich die Stadt Bamberg weiterhin an ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept orientiert.

 

Mit der Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14,3 Mio. € geht die Stadt  erhebliche Selbstbindungen für ihre laufenden und die im Jahr 2009 neu aufgenommenen Investitionen ein. Bei zusätzlichen Maßnahmen während der Finanzplanungsjahre sollte deshalb äußerste Zurückhaltung geboten sein.“

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

Die Regierung von Oberfranken weist in Ihrem Genehmigungsschreiben deutlich darauf hin, dass die bisher so positive Strategie der Haushaltskonsolidierung beibehalten werden soll und keinesfalls eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen erfolgen sollte. Auch die Selbstbindung der Stadt Bamberg für ihre laufenden und neuen Investitionen in den nächsten Jahren durch den hohen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen erscheint gravierend. Auch nach Auffassung des Kämmereiamtes sollten nicht immer wieder neue Maßnahmen in Angriff genommen werden, sondern erst die laufenden Investitionen abfinanziert werden.

 

Die Beachtung dieser Grundsätze erscheint sowohl für die Beschlussfassung über die Haushalts-konsolidierung für das Jahr 2010 im Oktober 2009 als auch für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010 im Dezember 2009 dringend geboten. Im Übrigen wäre eine zurückhaltendere Beschlussfassung vor allem in den Fachsenaten während des Haushaltsjahres notwendig, um nicht ständig neue Dauerbelastungen für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu produzieren.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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