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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0556-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Abfallwirtschaft

 

Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung

in der Stadt Bamberg

 


 

              Inhaltsübersicht

 

 

 

1.                            Einleitung

 

 

2.                            Ist-Zustand

 

2.1                            Mengenentwicklung

 

2.2                            Zusammensetzung des Sperrmülls

 

2.3                            Missstände im Rahmen des bisherigen Sammelsystems

 

 

3.                            Alternativen und Problemlösungen

 

 

4.                            Systeme und Erfahrungen anderer Städte

 

 

5.                            Änderungsvorschlag

 

5.1                            Vorteile des vorgeschlagenen Systems

 

5.2                            Logistische Umsetzung

 

5.3                            Kosten

 

5.4                            Zeitliche Umsetzung

 

5.5                            Satzungsänderung

 

 

 

 

Anlagen:              Photodokumentation

                            Zusammenstellung Städteumfrage

                            Zusammenstellung Landkreisumfrage

                            Sperrmüllkarte der Stadt Ansbach

 

 


1. Einleitung

 

 

In § 8 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bamberg vom 13.08.2002, basierend auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auf Bundes- und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz auf Landesebene, ist exakt definiert, welche Abfallarten über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden dürfen und welche explizit von dieser ausgeschlossen sind. Es handelt sich demnach bei „Sperrmüll“ um Abfälle, welche „…wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in den Abfallbehältern untergebracht werden können…“.

 

Bereits Anfang der 90iger Jahre zeigte sich eine drastische Zunahme der Sperrmüllmenge und ein damit verbundener Anstieg der Entsorgungskosten. Zudem musste festgestellt werden, dass die Bürger zunehmend sowohl Kleinteile als auch Abfallarten, welche ausdrücklich von der Abfuhr ausgeschlossen sind, bereitstellten.

 

Daher wurden erstmals 1994 Änderungsvorschläge zur Sperrmüllerfassung erarbeitet und deren Umsetzung diskutiert, die jedoch zu keiner Änderung des bestehenden Systems führten.

 

Am 22. Mai 2001 empfahl der Umweltsenat dem Werksenat, der Einführung einer „individuellen Sperrmüllabfuhr“ zuzustimmen. Diese Empfehlung wurde von der Werkleitung am 20. Juni 2001 als Antrag im Werksenat vorgebracht, jedoch von diesem abgelehnt.

 

Mit anderen Worten, das bisherige System der halbjährlichen Sperrmüllsammlung wurde bis heute beibehalten. Die sich bereits seit den 90iger Jahren abzeichnenden Missstände haben stetig zugenommen und inzwischen ein unhaltbares Maß erreicht.

 

Eine Änderung der Sperrmüllsammlung, die sowohl die gesetzlichen Veränderungen berücksichtigt, als auch zeit- und kostengerechter wäre, steht daher als weiterer Baustein eines wirkungsvollen Abfallwirtschaftskonzeptes in Bamberg zwingend an.

 

 

2. Ist-Zustand

 

 

Derzeit haben die Bamberger Bürger zweimal jährlich die Möglichkeit Sperrmüll und Elektro- und Elektronik-Altgeräte am Straßenrand zur Abholung bereit zu stellen. Jeder Haushalt erhält hierzu jedes Jahr zwei Postkarten für die Anmeldung und Flyer, die darüber informieren, welche Abfälle als Sperrmüll  gelten, und welche von der Abfuhr ausgeschlossen sind. Wer diese Entsorgungsmöglichkeit nutzen möchte, muss die jeweiligen Sperrgüter schriftlich oder per Mail anmelden. Die Sammlung findet dann an einem festen Termin innerhalb eines Zeitraumes von etwa sechs Wochen statt (jeweils Frühjahr und Herbst). Die Abfuhr erfolgt getrennt nach Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Schrott, Altholz und brennbarem Müll.

Für die Abfuhr wird keine separate Gebühr erhoben, vielmehr zahlt jeder Bürger über die Müllgebühren gleichermaßen die Sperrmüllentsorgung mit, unabhängig davon, ob er diese nutzt oder nicht.

 

 

2.1.Mengenentwicklung

 

 

In den 90iger Jahren hat sich die Menge des zu entsorgenden  Sperrmülls dramatisch gesteigert. Seit 2001 sind die Abfallmengen wieder rückläufig, was jedoch angesichts der zunehmenden Fehlnutzung und weiterer negativer Begleiterscheinungen dieses Sammelsystems nicht darüber hinwegtäuscht, dass die bisherige Logistik inzwischen weder der Gebührengerechtigkeit und der aktuellen Abfallgesetzgebung (Abfallvermeidung und Recycling) gerecht wird, noch zu einem, einer Weltkulturerbestadt entsprechenden, Stadtbild beiträgt.


Übersicht der Mengenentwicklung des zu entsorgenden Sperrmülls

in den Jahren 2001 bis 2011 (in Tonnen)

 

Restmüll aus der Stadt Bamberg

 

 

 

 

 

 

 

bestehend aus Restmüll von privaten Haushalten (ohne Hausmüll-ähnlichem Gewerbemüll, ohne Sperrmüll, ohne Hausmüll der US-Liegenschaften)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Restmüll

10773,6

10972,9

10752,4

10715

10838,2

10763

10849,4

10546,6

10693,3

10743,4

10679,5

in Tonnen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sperrmüll

2148,17

2065,53

2034,9

2018,1

1942,43

1635,67

1715,47

1464,09

1531,76

1104,43

1287,72

in Tonnen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einwohner

69179

69551

69837

69834

69934

69756

69660

69944

69753

69972

 70084

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der vorstehenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die am MHKW angelieferten Restmüllmengen (Restmüll incl. Windelentsorgung, ohne hausmüll-ähnlichem Gewerbemüll, ohne Sperrmüll, ohne Hausmüll der US-Liegenschaften) über die Jahre 2001 bis 2011 trotz gestiegener Einwohnerzahl, über den Gesamtzeitraum betrachtet, abnehmend sind (siehe hierzu Grafik 1). Analog lässt sich diese Tendenz für die jährlich zu entsorgenden Sperrmüllmengen feststellen (siehe hierzu Grafik 2).

 

Wie aber einleitend beschrieben, lässt sich aus dieser erfreulich positiven Entwicklung weder auf die Zusammensetzung des Sperrmülls, noch auf die systembedingten Missstände schließen. Diese gravierend negativen Begleiterscheinungen werden in der Photodokumentation (siehe Anhang) deutlich.

 

 

2.2 Zusammensetzung des Sperrmülls

 

 

Unter Sperrmüll versteht man solche Gegenstände, die aufgrund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in die Restmüllbehälter passen. Dies kann sowohl brennbarer, als auch Hausrat aus Metall sein. Des Weiteren können alle Arten an Elektrogeräten zur Sammlung bereitgestellt werden.

 

Jährlich werden an sämtliche Haushalte Infobriefe versendet, in welchen die Bürger darüber informiert werden, was zur Sammlung am Straßenrand bereitgestellt werden kann, und welche Abfälle keinesfalls auf diesem Weg entsorgt werden dürfen. Dennoch muss der Entsorgungs- und Baubetrieb zunehmend unzulässige Gegenstände einsammeln. Da die Abfälle keinem Eigentümer (Verursacher) zugeordnet werden können und meist auf öffentlichem Grund abgelagert werden, ist der EBB gezwungen diese Abfälle dennoch mitzunehmen und zu entsorgen.

 

Der Anteil der vom Sperrmüll ausgeschlossenen Abfälle und Wertstoffe beläuft sich inzwischen auf etwa 50% des Gesamtvolumens.

 

Neben dem eigentlichen Sperrmüll und den Elektro- und Elektronik-Altgeräten fallen u.a. folgende Wertstoffe und Abfallarten zur Entsorgung an:

 

?         Hausmüll (der aufgrund seiner Größe über die Restmülltonne zu entsorgen wäre)

?         Papier und Kartonagen

?         Altkleider

?         Flaschen- und Behälterglas

?         Bauschutt

?         Sondermüll

?         Autoreifen

 

 

2.3 Missstände im Rahmen des bisherigen Sammelsystems

 

 

Es ist zu vermuten, dass durch die zweimalig stattfindende Straßensammlung bei vielen Bürgern der Effekt eines „Frühjahrs- oder Großputzes“ ausgelöst wird. In dessen Folge werden dann auch Abfälle und Wertstoffe zur Sperrmüllabholung bereitgestellt, für die das ganze Jahr über Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

 

Restmüll, der der Größe nach über die Graue Tonne alle 2 Wochen entsorgt werden kann, wird dennoch in Müllsäcken oder Kartons, aber auch lose auf den Gehweg zur Sammlung bereit gestellt. Manch einer mag sich hiermit die höheren Gebühren für eine größere Mülltonne sparen, auf Kosten der Allgemeinheit. (Bilder siehe Anhang).

 

Für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) steht jedem Haushalt kostenfrei  die Papiertonne zur Verfügung. Größere Kartonagen müssen hierfür zunächst klein gefaltet werden, ein Bereitstellen auf dem Gehweg mag manch einem einfacher erscheinen. Mitunter sind die Papiertonnen auch vermeintlich weit vor der Leerung voll, da ungefaltete Pappkisten diese bereits mit viel Leerraum füllen. In jedem Fall handelt es sich bei PPK um einen Wertstoff, der dem Recycling zuzuführen ist und nicht um Sperrmüll (Bilder siehe Anhang).

 

Altkleider und Bettwäsche sind in großen Mengen im Sperrmüll zu finden, obwohl es zahlreiche Altkleidercontainer und karitative Einrichtungen gibt, die diese annehmen. Die mit der Altkleidersammlung befassten Organisationen in der Stadt Bamberg geben noch tragbare Kleidung an Bedürftige weiter und führen die unbrauchbaren Stücke einem sinnvollen Recycling zu. Die dadurch erzielten Erlöse werden für zahlreiche soziale Projekte - vor allem im Bereich Kinder und Familie - verwendet.

 

Die Altkleider, die sich im Sperrmüll finden, werden jedoch über das MHKW entsorgt, und gehen somit für diese wichtigen Einrichtungen verloren. Auch hier drängt sich der Verdacht auf, dass manche Bürger aus Bequemlichkeit die unkomplizierte Bereitstellung zur Sperrmüllabfuhr der umweltfreundlicheren und gesetzlich geforderten Zuführung zum Recycling vorziehen, zumal bei der Sperrmüllsammlung die ausgediente Wäsche keinem Eigentümer zugeordnet werden kann und vom Entsorgungs- und Baubetrieb zwangsläufig mitgenommen werden muss (Bilder siehe Anhang).

 

Flaschen und Behälterglas wird ebenfalls immer wieder zum Sperrmüll gelegt. Häufig macht es den Eindruck, als würden hier Altbestände aussortiert. Für geleertes Altglas stehen im Stadtgebiet an über 100 Stellen Altglascontainer bereit und Gläser und Flaschen mit verdorbenem Inhalt lassen sich problemlos über die Restmülltonne entsorgen. Es besteht somit eigentlich keinerlei Veranlassung diese bis zur Sammlung der „sperrigen“ Güter aufzubewahren (Bilder siehe Anhang).

 

Bauschutt scheint mitunter bewusst bis zum Sperrmülltermin gesammelt zu werden. So werden beispielsweise immer wieder alte Fensterrahmen und Türen eines ganzen Hauses oder bergeweise Fußbodenbretter an den Straßenrand gestellt, welche ganz offensichtlich von Renovierungsarbeiten stammen und nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 der Abfallwirtschaftssatzung  von der Sammlung ausgeschlossen sind. In einigen Fällen konnte in der Vergangenheit der Verursacher ermittelt werden, so dass dieser selbst die Entsorgung seiner Abfälle zu tragen hatte. Aber nicht immer ist der bereitgestellte Bauschutt einem Haushalt zu zuordnen. In diesen Fällen gehen die Kosten der Entsorgung zu Lasten der Allgemeinheit (Bilder siehe Anhang).

 

Sondermüll ist explizit von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen. Trotzdem ist auch dieser immer wieder unter den bereitgestellten Mengen zu finden. Das von Sondermüll ausgehende Gefahrenpotential ist dabei nicht unerheblich. Die mögliche Umweltbelastung, aber auch die ungehinderte Zugriffsmöglichkeit  von Kindern auf die Chemikalien sollte jedem bewusst sein. Dieser Gefahr ist dringend entgegenzuwirken. Obwohl Sondermüll das ganze Jahr über am Wertstoffhof kostenfrei abgegeben werden kann, nehmen einige Bürger dennoch das Risiko in Kauf, Kinder und ihre eigene Umgebung durch die Bereitstellung im Rahmen des Sperrmülls zu gefährden.

 

Dispersionsfarben, deren Lösemittel Wasser ist, sind weder Sondermüll, noch sind die Eimer sperrig. Sie könnten verschlossen und ausgetrocknet über die Restmülltonnen oder direkt am MHKW entsorgt werden.  Der Weg über die Sperrmüllsammlung geht wiederum zu Lasten der Allgemeinheit.

 

Autoreifen, sowie Autobatterien werden vom Autohandel zurückgenommen oder können am Wertstoffhof abgegeben werden. Da beides mit geringen Gebühren belegt ist, werden manche Bürger verführt, das derzeitige Sperrmüllsystem auszunutzen, und diese Abfälle -„kostenfrei“- zu entsorgen. Die Mengen sind mitunter nicht unerheblich (Bilder siehe Anhang).

 

Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) werden über die Sperrmüllabfuhr eingesammelt. Diese Möglichkeit wird von den Bamberger Bürgern auch hinreichend genutzt. Da der Erlös verschiedener im E-Schrott enthaltener Bauteile derzeit äußerst lohnenswert ist, werden die Geräte regelmäßig bereits vor der Sammlung durch Dritte ihrer Wertstoffe beraubt (z.B.: Kupferkabel, Aluminium, Gold, Platinen, Kompressoren der Kühlgeräte, Ablenkspulen von Fernsehern, etc.). Einigen Kommunen entstanden dadurch bei der Übergabe der beraubten EAG an die jeweiligen Verwerter bereits Probleme. Die gesetzeswidrige Beraubung behindert nicht nur die Wiederverwendung und Verwertung erheblich, sie verursacht auch gravierende wirtschaftliche  Verluste und Kalkulationserschwernisse für die Entsorger. Des Weiteren werden durch dieses Vorgehen häufig Gehwege, Straßen und Grünflächen stark verschmutzt. Gravierender sind jedoch auslaufende Kompressorenöle und das Austreten extrem klimaschädigender, FCKW-haltiger Kühlmittel. Diese massive Umweltbelastung muss mit allem Nachdruck verhindert werden (Bilder siehe Anhang).

 

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des Entsorgung- und Baubetriebes (EBB) sind während der Sperrmüllsammlung durch das Verladen der großen und mitunter schweren Teile als gesundheitsbelastend zu betrachten. Dadurch aber, dass Unmengen kleine, für diese Sammlung gar nicht zulässige Abfälle, auf die Straße gestellt werden, müssen sich die Einsammler zudem zahllose Male bücken, um diese aufzuheben - ein zeitlich und personell hoher Aufwand (Bilder siehe Anhang).

 

In Bamberg haben sich in den letzten Jahren aufgrund des bestehenden Sperrmüllkonzeptes regelrechte Umschlagplätze gebildet, die von den Personen, die die Sperrmüllberge nach Brauchbarem durchsuchen, genutzt werden. Vorwiegend osteuropäische Bürger reisen regelmäßig im Frühjahr und Herbst extra nach Bamberg an, um Gegenstände und Wertstoffe aus dem bereitgestellten Sperrmüll auszubauen und abzufahren. Während manche Bamberger Bürger Sperrmüllgüter der Sammlung entnehmen, selber weiter nutzen, an andere veräußern oder sofort bei Schrotthändlern in bare Münze umsetzen (es werden spürbar gesteigerte Anliefermengen während der Sperrmüllabfuhrzeiten verzeichnet!), sind an verschiedenen einschlägigen Plätzen im Stadtgebiet in großer Zahl ausländische Kleintransporter anzutreffen. Die eingesammelten Waren werden auf diesen Plätzen ausgeladen, demontiert, sortiert und aussortiert. Alles Unbrauchbare, wie etwa „ausgeschlachtete“ EAG oder Fahrräder, wird vor Ort liegen gelassen, in die Büsche geworfen oder in die Abflussschächte gestopft. Da sich die jeweiligen Personen im Zeitraum der Sperrmüllsammlung dort förmlich häuslich niederlassen, sind die Grünanlagen zudem mit Fäkalien verunreinigt.

 

Im Anschluss an die Frühjahrs- und Herbsttermine müssen der EBB und das Gartenamt diese Plätze von Müll und Unrat reinigen. Sowohl der Personal- und Fahrzeugeinsatz für die Reinigungsarbeiten,  die Instandsetzung der Kanalisationsschächte, als auch die Entsorgung der Abfälle am  MHKW verursachen nicht unerhebliche Kosten (Bilder siehe Anhang).

 

Die Verunreinigungen auf Gehwegen und Straßen, welche im Zuge der Sperrmüllsammlung entstehen, beeinträchtigen sowohl die Fußgänger, als auch den Straßenverkehr, und müssen von zusätzlichem Personal beseitigt werden. Hier seien vor allem zerschlagene Monitore, Glasscheiben und ausgekippte Kleinstteile zu nennen. Das derzeitige Sammelsystem ermöglicht derartigen Vandalismus und Missbrauch dadurch, dass sich keiner mehr für die bereitgestellten Abfälle verantwortlich fühlt. Es entstehen in Folge dessen zusätzliche Kosten (Bilder siehe Anhang).

 

Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der Missstände und Beeinträchtigungen durch die halbjährliche Sperrmüllsammlung werden von den Mitarbeiterinnen des Umweltamtes entgegengenommen und, soweit es das derzeitige System überhaupt zulässt, behoben oder Lösungen gesucht, die zumindest eine Entschärfung der berechtigten Kritik herbeiführen. Hier sei beispielhaft der Sperrmüll-Sammelplatz im Bereich Meranierstraße / Schlüssel-bergerstraße aufgeführt, durch den immer wieder Privateigentum in Mitleidenschaft gezogen wird. Die betroffenen Bürger haben sogar einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um die Problematik der anonymen Anhäufung und Verwüstung der Abfallberge, welche das derzeit betriebene Sammelsystem mit sich bringt, einzudämmen.

 

 

3. Alternativen und Problemlösung

 

 

Wie im vorangegangenen Kapitel beschrieben, existieren zur Lösung einiger Missstände bereits alternative Entsorgungsangebote. So besteht das ganze Jahr über durchgehend die Möglichkeit Reststoffe gegen geringes Entgelt am MHKW und Wertstoffe, sowie EAG, kostenfrei am Wertstoffhof abzugeben.

 

Des Weiteren können sich die Haushalte, denen regelmäßig die Restmüllbehälter nicht ausreichen, jederzeit größere Mülltonnen bestellen. Da dies jedoch mit höheren Müllgebühren verbunden ist, wird vielfach die vermeintlich kostenlose, wenn auch unzulässige, Entsorgung über den Sperrmüll gewählt.

 

Ende 2011 wurden im gesamten Stadtgebiet die Altkleidercontainer um über 130 Prozent aufgestockt, so dass nunmehr an 67 Standplätzen ausgediente Kleidung, Schuhe und Bettwäsche eingeworfen werden können. Zusätzlich gibt es zahlreiche karitative und private Einrichtungen, die noch gebrauchsfähige Kleidung,  Haushaltsgegenstände und Spielsachen annehmen. Die Standorte sind auf der Internetseite der Stadt Bamberg zu finden, aber auch die Abfallberatung des Umweltamtes gibt darüber Auskunft. Da an Entsorgungsmöglichkeiten kein Mangel besteht, muss angenommen werden, dass die Sperrmüllsammlung systembedingt missbraucht wird.

 

Bei einigen Gegenständen reut es die ehemaligen Eigentümer, diese zum Müll zu geben. Daher werden sie in der Hoffnung, es findet sich ein neuer Besitzer, zur Sperrmüllabholung bereitgestellt. Damit auf diesem Weg nicht viel noch Brauchbares verloren geht, wurde bereits 2011 eine „Verschenk- und Tauschbörse“ auf der Internetseite der Stadt Bamberg eingerichtet (diese ist regional, und im Gegensatz zu ebay, für die Nutzer kostenlos). So werden Geber und Nehmer zufriedengestellt und gleichzeitig wird durch die Weiterverwendung Müll vermieden.

 

 

4. Systeme und Erfahrungen anderer Kommunen

 

 

Eine Umfrage des Umweltamtes bei zahlreichen anderen Kommunen und Landkreisen ergab, dass durchaus verschiedene Systeme zur Erfassung des Sperrmülls praktiziert werden.

 

Aufgrund der Besiedelungsstruktur sind Städte und Landkreise wenig miteinander vergleichbar. So hat sich gezeigt, dass in den Landkreisen mit Bringsystemen, vorwiegend an Wertstoffhöfe, die besten Erfahrungen gemacht wurden (z.B.: Landkreis ZAW Donau-Wald, Passau, Deggendorf).

 

Die abgefragten Städte gaben - bis auf wenige Ausnahmen - an, dass im Holsystem gearbeitet wird. Eine Selbstanlieferung an Wertstoffhöfe und zur Verbrennung ist jedoch ganzjährig, teilweise gegen Bezahlung, möglich.

 

Für alle angebotenen Holsysteme ist eine Anmeldung notwendig, sie variieren aber in der Abholhäufigkeit, den anfallenden Gebühren, der Anwesenheitspflicht  und in der Logistik.

 

Als wesentliches gemeinsames Merkmal ergab die Umfrage jedoch, dass für eine Verbesserung der Zustände bei der Sperrmüllsammlung zwingend eine verantwortliche Person bei der Abholung anwesend sein muss.

 

Wie die Erfahrungen der Städte Erlangen, Augsburg und Bayreuth, bei denen keine Anwesenheitspflicht besteht, zeigen, können die Bürger zwar das ganze Jahr über von der Abholung Gebrauch machen, die Zusammensetzung des zu entsorgenden Mülls unterscheidet sich jedoch nicht wesentlich von der, wie sie bislang in der Stadt Bamberg vorzufinden ist. Dies trifft vor allem auf Mehrparteienhäuser und Großwohnanlagen zu. Einzig die in großer Zahl anreisenden „Müllsammler“ werden in den Städten, in denen die Sperrmüllentsorgung das ganze Jahr über möglich ist, nicht registriert.

 

Die zahlreichen Kommunen, die in den vergangenen Jahren ihre Sperrmüllsammlung ganzjährig auf Abholung mit Anwesenheitspflicht umgestellt haben, machten durchgehend überzeugend positive Erfahrungen. Die befürchtete Abfallentsorgung in die Landschaft ist nicht eingetreten. Sämtliche im Vorfeld aufgelisteten Probleme blieben bei einer Anwesenheitsverpflichtung aus, da die Abfallerzeuger nicht gewillt sind, die Entsorgung nicht angemeldeter, von Dritten unberechtigt dazu gestellter Güter für Unbekannte zu tragen. Es wird somit eine deutlich höhere Gebührengerechtigkeit hergestellt.

 

Obwohl zum Teil erhebliche Gebühren vorab, oder direkt vor Ort in bar zu entrichten sind, wird das Angebot gerne genutzt, da die Bürger dann davon Gebrauch machen können, wenn aufgrund von Umzug, Renovierung, etc. die Notwendigkeit dafür besteht (kundenorientierte Entsorgung). Die Anwesenheit einer verantwortlichen Person wird in der Regel dadurch gewährleistet, dass die Gebühren vor Ort zu bezahlen sind. Die Stadt Würzburg verlangt eine Anzahlung gegen Quittung (Gebühr 5€/m³), falls eine Anwesenheit nicht möglich sein sollte. In den meisten Kommunen werden die Gegenstände, die von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen sind oder die nicht angemeldet waren, nicht mitgenommen. Durch die Anwesenheitspflicht ist dies allerdings nicht allzu häufig der Fall, zudem kann vor Ort die korrekte Entsorgung solcher Güter geklärt werden. Einige Städte verlangen im Vorfeld eine Auflistung der zu entsorgenden Gegenstände, so kann vorab eine Abfallberatung hinsichtlich der vom Sperrmüll ausgeschlossenen Teile erfolgen. (zusammenfassende Übersicht der Umfrage, Karte zur Sperrmüllanmeldung der Stadt Ansbach, siehe Anhang)


5. Vorschlag zur Änderung der Sperrmüllsammlung

 

Basierend auf den Ergebnissen aus der Umfrage bei verschiedenen Landkreisen und Kommunen in Bayern und eigenen Erfahrungen wird vorgeschlagen, die Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg auf folgendes System umzustellen:  Sperrmüllabholung

 

?         mit Anmeldung (per Postkarte oder online)

?         Auflistung der zu entsorgenden Gegenstände

?         Rückmeldung, Abholtermin innerhalb der folgenden 4 Wochen

?         2x jährlich möglich

?         kostenlos

?         mit Anwesenheitspflicht

?         Sondertermine für Großwohnanlagen möglich

 

 

5.1 Vorteile des vorgeschlagenen Systems

 

 

Bürgerfreundlichkeit

 

Bisher wurde der Sperrmüll in einem begrenzten Zeitraum im Frühjahr und Herbst abgefahren. Wer dazwischen umzog oder sich neue Möbel anschaffte, musste den Sperrmüll bis zur nächsten Abfuhr aufheben und dabei lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Soweit dies räumlich nicht möglich oder gewünscht war, blieb nur die Selbstanlieferung am MHKW oder Wertstoffhof – für manchen Bürger, wie etwa Senioren, ein körperliches wie fahrzeugtechnisches Problem. 

 

 

Gebührengerechtigkeit

 

Bei der bisherigen Sperrmüllabfuhr wurden zum großen Teil Abfälle bereitgestellt, die gar nicht zum Sperrmüll gehören (Papier/Pappe, Hausmüll, Problemmüll, Altkleider etc.). Da bei der Straßensammlung der Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden konnte, mussten die beträchtlichen Mehrkosten für die Entsorgung dieser unzulässigen Stoffe, für den zusätzlichen Personaleinsatz und für die anschließenden Reinigungsarbeiten über die Müllgebühr von jedem Bürger bezahlt werden. Das wird durch die Sperrmüllabfuhr auf Abruf, wie sie im vorangegangenen Kapitel vorgeschlagen wird, unterbunden.

 

 

Sauberkeit

 

Das bisherige System der Sperrmüllsammlung führte zu erheblichen Verschmutzungen der Straßen, Gehsteige und Grünflächen. Dies wird durch die Eigenverantwortlichkeit der Bürger bei Umstellung auf das vorgeschlagene Konzept vermieden.

 

 

Entlastung des Entsorgungspersonals

 

Mit einer Entlastung des EBB kann dahingehend gerechnet werden, dass die großflächigen Reinigungsarbeiten, die aufgrund des durchwühlten Sperrmülls durchgeführt werden mussten, ausbleiben werden.

 

Ebenso ist es für die eingesetzten Mitarbeiter um ein vielfaches einfacher einen wohl sortierten und ordentlich zur Abholung bereitgestellten Sperrmüll aufzuladen als einen wild durchwühlten.


Werterhaltung und Umweltschutz

 

Bei der Sperrmüllsammlung gelangten oft Wertstoffe wie z.B.: Papier/Pappe, Altkleider oder Sondermüll in die Verbrennung. Durch eine Systemumstellung wird das vermieden, da die jeweiligen zur Verfügung stehenden Entsorgungsmöglichkeiten besser genutzt werden müssen. Insbesondere die  Beraubung der EAG wird unterbunden. Somit wird ein Recycling ermöglicht, die Rohstoffe werden gesichert und eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen. Die Entsorgungsmöglichkeiten für Sondermüll können den Bürgern schon bei der Anmeldung mitgeteilt werden, durch die Anwesenheitspflicht wird in jedem Fall ein gedankenloses Bereitstellen verhindert, eine Gefährdung der Umwelt und anderer Bürger vermieden.

 

Sowohl der „Mülltourismus“ und die damit verbundenen Verunreinigungen als auch Beraubungen des Sperrmülls, sowie die Umschlagsplätze von „Sperrmüllsammlern“ bleiben aus.

 

 

5.2 Logistische Umsetzung

 

 

In der jetzigen Organisation des Sperrmülls ist der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) zweimal jährlich ca. sechs Wochen mit einem Fahrzeug (Kranwagen) plus Fahrer und vier Mitarbeitern (Ladern) eingebunden. Unterstützt wird der EBB hierbei von drei Fremdfirmen. Zwei Firmen stellen lediglich das Fahrzeug und den Fahrer, so dass diese mit Personal des EBB besetzt werden. Die dritte Fremdfirma fährt mit drei eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal (insgesamt fünf eigene Lader).

 

Der EBB geht davon aus, dass bei einer Änderung des Sperrmüllkonzeptes die Aufträge der individuellen Sperrmüllabfuhr täglich in einer Größenordnung liegen werden für die eine komplette Mannschaft vorgehalten werden muss. Das bedeutet also, dass ein Abfallsammelfahrzeug/Kranwagen (= 1 Fahrer, 2 Lader) für die Abfälle zur Beseitigung (MHKW) und Holzabfälle (Holzverwertung) sowie ein Wertstoff-Lkw (7,5 t Kasten-Lkw mit Hebebühne = 1 Fahrer, 1 Lader) benötigt werden.

 

Das Stadtgebiet soll hierbei in 12 Gebiete unterteilt werden, wobei wöchentlich drei Bezirke terminlich zusammengefasst werden könnten, so dass das gesamte Stadtgebiet in vier Wochen einmal komplett abgedeckt wäre.

 

In der jetzigen Organisation sammelt der EBB, wie oben beschrieben, insgesamt 12 Wochen, das sind bei einer 5-Tage-Woche insgesamt 60 Sammeltage mit insgesamt 6 Fahrzeugen (6 Fahrer und 9 Lader). Geht man bei einer Änderung des Systems davon aus, dass mit zwei Fahrzeugen (2 Fahrer und 3 Lader) das ganze Jahr über Sperrmüll gefahren wird, bedingt dies eine rechnerische Sammelleistung von 180 Tagen.

 

Bei 250 Arbeitstagen im Jahr und unter Berücksichtigung der Winterzeit, bei der mit weniger bis gar keinen Anmeldungen gerechnet wird, sowie der Urlaubs- bzw. Ferienzeiten, ergeben sich insgesamt 200 Sammeltage. D.h., dass künftig insgesamt zehnmal im Jahr bei einem 4-Wochen-Turnus im ganzen Stadtgebiet Sperrmüll abgeholt werden könnte.

 


5.3 Kosten

 

 

Kostenaufstellung und Vergleich „aktuelles“ zum „neuen“ System

 

 

System „jetzt“

(12 Wochen = 60 Sammelt.)

System „neu“ 2 Fahrer,

3 Lader (200 Sammelt.)

Fremdvergabe

(200 Sammelt.)

Personal

  69.000,00€

210.000,00€

200.000,00€

Verwaltung

    9.000,00€

   20.000,00€

   40.000,00€

Software

    1.930,00€

     2.400,00€

            0,00€

Fahrzeuge

  55.000,00€

110.877,00€

100.000,00€

Kosten MHKW/Holz

156.000,00€

156.000,00€

156.000,00€

E-Geräte

  28.000,00€

           0,00€

           0,00€

Fremdfirma

201.607,00€

           0,00€

           0,00€

Gutschrift Eisen

           0,00€

+ 7.000,00€

+ 7.000,00€

Summe

520.537,00€

492.277,00€

489.000,00€

 

 

Im jetzigen Sperrmüllsystem belaufen sich die Kosten auf insgesamt 520.537,00 Euro pro Jahr.

 

Im neu einzuführenden System (Eigenleistung) würden sich die Kosten auf ca. 492.277,00 Euro pro Jahr belaufen. In diesem Betrag sind die kalkulatorischen Kosten für die beiden vom EBB neu zu beschaffenden Fahrzeuge (1 Müllfahrzeug und ein 7,5 t LkW mit Hebebühne) bereits berücksichtigt. Die Beschaffungskosten von ca. 220.000,00 Euro werden im Rahmen des Vermögensplanes des EBB für das Jahr 2013 beantragt.

 

Bei der dritten Variante, also die Vergabe an eine externe Firma, würden sich die Kosten auf ca. 489.000,00 Euro pro Jahr belaufen.

 

Dies würde jedoch aufgrund der Größe des Auftragsvolumens eine europaweite Ausschreibung bedingen. Der EBB hat die Erfahrung gemacht, dass bei Fremdfirmen aufgrund dessen, dass diese überwiegend wirtschaftlich orientiert sind, mit Abstrichen in der Qualität und in der Zuverlässigkeit gerechnet werden muss. Zudem kann auf eine externe Firma nicht so gut Einfluss genommen werden.

 

Bisher sind bis zu 50 % des Volumens des gesammelten Mülls vom Sperrmüll ausgeschlossene Abfälle und Wertstoffe. Dies wird sich mit der Umstellung des Systems deutlich verringern. In Folge dessen werden sich auch die Kosten der Abfallbeseitigung im MHKW entsprechend reduzieren, so dass sich in letzter Konsequenz auch die gesamten Sperrmüllkosten verringern werden.

 

Aus den oben genannten Gründe und der Tatsache, dass die Kosten bei einer Fremdvergabe im Vergleich mit denen der Eigenleistung annähernd gleich sind, empfiehlt der EBB die Leistungen im Eigenbetrieb auszuführen – zumal im Vergleich zum bisherigen System mit keiner Kostenmehrung und somit auch nicht mit einer Erhöhung der Müllgebühren gerechnet werden muss.

 

 

5.4 Zeitliche Umsetzung

 

 

In Anbetracht dessen, dass von Seiten des Entsorgungs- und Baubetriebs Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, kann eine Umstellung auf das neue Sperrmüllkonzept frühestens Anfang 2014 erfolgen, was ein angemessenes Zeitfenster eröffnet, um die Öffentlichkeit im Vorfeld ausführlich über die anstehende Systemänderung zu informieren und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.


5.5 Satzungsänderung

 

 

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Änderung des Sperrmüllsystems zu schaffen, bedarf es einer Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bamberg. Diese ist nach Zustimmung des Senats zu erarbeiten und vom Stadtrat zu beschließen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem vorgelegten Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung zu.

 

2.              Der Umweltsenat empfiehlt dem Stadtrat das vorgelegte Konzept zu beschließen und die Verwaltung mit den notwendigen Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung zu beauftragen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 220.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist (Investitionsplan des EBB für 2013)

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Sachkosten: Fahrzeuganschaffung EBB

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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