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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0277-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung. Bei der Stadt Bamberg wurde diese Aufgabe dem Rechnungsprüfungsausschuss übertragen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Die Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen weichen von den Voranschlägen in den Haushaltsplänen im Wesentlichen nicht ab. Zu den Rechnungsergebnissen 2008 der einzelnen Stiftungen darf auf die Anlage verwiesen werden. Besonderheiten ergaben sich bei folgenden Stiftungen:

 

1.    Antonistift-Stiftung Bamberg

     Der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung genehmigte in seiner Sitzung vom 13.02.2008 (nicht-öffentlicher Teil) die Veräußerung eines im Eigentum der Antonistift-Stiftung stehenden Grundstücks zum Kaufpreis von 97.790 €. Es handelt sich hierbei um eine Erbbaurechtsablösung. Der Verkaufserlös wurde durch Einlage in das Vermögensportfolio der Stadt Bamberg und der von ihr verwalteten Stiftungen wieder dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt. Um die Umschichtung des Grundstockvermögens durchführen zu können, genehmigte der Finanzsenat in seiner Sitzung vom 24.06.2008 die Erhöhung des Ausgabenansatzes der Haushaltsstelle 9315.9300 „Erwerb von Wertpapieren“  in Höhe von 97.790 € zu Lasten der Haushaltsstelle 9315.3401 „Veräußerung von Grundvermögen“.

 

2.    St.-Getreu-Stiftung Bamberg

     Das Hochbauamt der Stadt Bamberg beantragte mit Schreiben vom 03.06.2008 für die Gesamtsanierung des Klinikums am Michelsberg (Nervenklinik St. Getreu) die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 370.000 €. Es mussten im Rahmen der Baumaßnahme zusätzliche Leistungen ausgeführt werden, die in der Bauausstattungsplanung und damit im Kostenanschlag vom 29.06.2006 nicht enthalten waren. Da es sich bei einem Haushaltsvolumen des Vermögenshaushaltes der Stiftung in Höhe von 119.800 € um eine erhebliche Ausgabenmehrung handelte,  wurde entsprechend Art. 68 GO der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan notwendig. Die Finanzierung der zusätzlichen Leistungen in Höhe von 370.000 € durch die St.-Getreu-Stiftung war aus nicht verbrauchten Zuschussmitteln der Landesregierung des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von 353.349 € gesichert, die mit Rechnungsabschluss 2007 als Sonderrücklage auf einem Termingeldkonto zweckgebunden angelegt worden waren. Die restlichen Mittel in Höhe von 16.651 € wurden der allgemeinen Rücklage entnommen.

 

3.    Goldene-Hochzeit-Stiftung Bamberg

     Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 12.03.2008 die Generalsanierung der Wohnanlage „Hüttenfeldstraße 2 – 6“ und „Am Hochgericht 1 – 5“ mit künftig 38 Wohneinheiten durchzuführen, um langfristig die Vermietbarkeit der Wohnungen zu erhalten und damit nachhaltig die Erfüllung des Stiftungszwecks zu gewährleisten. Zur Finanzierung des 1. Bauabschnittes waren laut Beschluss in 2008, abhängig vom Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren, Mittel in Höhe von 550.000 € der Stiftungsrücklage zu entnehmen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € einzustellen. Damit erhöhte sich das Haushaltsvolumen des Vermögenshaushaltes der Stiftung in Einnahmen und Ausgaben jeweils um 550.000 €, was den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan notwendig machte, die zusammen mit dem Nachtrag der St.-Getreu-Stiftung am 25.06.2008 vom Stadtrat beschlossen wurden.

     Eine weitere Besonderheit bei der Goldenen-Hochzeit-Stiftung ergab sich beim Rechnungsabschluss 2008. Der Verwaltungshaushalt schloss mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 17.317,21 € ab. Das negative Ergebnis kam deshalb zustande, weil das Amt für Gebäudewirtschaft den Pachtzins von der Stadtbau GmbH für die Überlassung der Gebäude der Stiftung bei Haushaltsstelle 9375.1425 von 103.000 € um 48.200 € auf 54.800 € neu anpassen musste. Der Pachtzins ist laut Vertrag alle 3 Jahre neu festzusetzten. Dabei werden die Bilanzen der letzten 3 Jahre der Stadtbau GmbH zu Grunde gelegt. Laut Aussage des Amtes für Gebäudewirtschaft sind die Mieteinnahmen der Stadtbau GmbH geringer ausgefallen, da etliche Wohneinheiten nicht vermietet werden konnten. Das negative Ergebnis des Verwaltungshaushaltes konnte jedoch durch den Überschuss des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden, so dass der Haushalt 2008 insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 3.438,24 € abschloss.

 

4.    Rudolf Kraus-Stiftung Bamberg

     Ebenso wie bei der Goldenen-Hochzeit-Stiftung wirkte sich die Neuanpassung des Pachtzinses auch bei der Rudolf-Kraus-Stiftung im Verwaltungshaushalt 2008 negativ aus. Der Pachtzins musste bei Haushaltsstelle 9455.1425 von 254.000 € um 14.800 € auf 239.200 € neu angepasst werden. Folge davon war, dass der Verwaltungshaushalt  mit einem Defizit in Höhe von 4.247,86 € abschloss. Das negative Ergebnis des Verwaltungshaushaltes konnte jedoch durch den Überschuss des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden. Der Haushalt 2008 der Stiftung schloss insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 7.072,75 € ab.

 

Es wird gebeten, die Jahresrechnungen der Stiftungen im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bamberg zur Prüfung zuzuleiten.

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008 im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV Kenntnis.

 

2.       Die Jahresrechnungen sind im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

 

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