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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0278-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zusammen mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke  erlassen.

Diese sollen kommunale Wahlbeamte so weit wie möglich vor dem Verdacht einer strafbaren Vorteilsannahme schützen und zu einer Transparenz und Kontrolle der Zuwendungsentgegennahme führen.

 

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

Die Stadt Bamberg wird sich künftig bei der Entgegennahme von Zuwendungen ab einen Betrag von 1.000 € nach den Kriterien von Textziffer 3 der Handlungsempfehlungen richten. Zuwendungen, die diesen Betrag unterschreiten, werden als sozialadäquat und damit nicht unter die Handlungsempfehlungen fallend betrachtet.

 

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

Eingehende Zuwendungen und Zuwendungsangebote ab einen Betrag von 1.000 € werden vom Kämmereiamt dokumentiert. In diese Zuwendungsliste werden Zweck, Umfang und Art der Zuwendung, der Zuwendungsgeber sowie der Begünstigte aufgenommen. Ergänzt wird die Liste um die Angabe eventuell mit der Zuwendung in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen zwischen Zuwender und Stadt Bamberg bzw. des Begünstigten sowie einer Annahme- bzw. Ablehnungsempfehlung des Kämmereiamtes.

Die Zuwendungsliste wird im monatlichen Turnus dem Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt, der über die Annahme der Zuwendungen im pflichtgemäßen Ermessen entscheidet. Erst nach Zustimmung des Stadtrates  werden den Zuwendern Spendenbescheinigungen durch das Kämmereiamt erteilt. Wird einer Zuwendung die Annahme verweigert, ist diese an den Zuwender zurückzuzahlen.

Die ein Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste wird nach Ablauf des Kalenderjahrs zeitnah dem Rechnungsprüfungsamt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis übermittelt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Vom Sitzungsvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.

2.       Die Stadt Bamberg richtet sich bei der Annahme von Zuwendungen künftig nach den Handlungsempfehlungen der Ministerien und Verbände vom 27.10.2008.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, für Zuwendungen ab einem Betrag von 1.000 €  eine Zuwendungsliste nach den Maßgaben der Handlungsempfehlungen zu führen, die monatlich, soweit eine Sitzung stattfindet, dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.

4.       Zuwendungen, die den Betrag von 1.000 € unterschreiten, gelten als sozial adäquat und brauchen nicht über die Zuwendungsliste dem Stadtrat vorgelegt werden.

5.       Zuwendungen, deren Annahme vom Stadtrat verweigert wird, sind von der Verwaltung unverzüglich an den Zuwender zurückzuerstatten.

6.       Die Zuwendungsliste eines Kalenderjahres ist nach Ablauf desselben durch das Kämmereiamt zeitnah dem Rechnungsprüfungsamt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu übermitteln.         .

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

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