Beschlussvorlage - VO/2009/0278-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministerium des Innern gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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23.06.2009
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
Was soll erreicht
werden? (Ergebnis, Wirkungen)
Das Bayerische
Staatsministerium des Innern hat zusammen mit dem Staatsministerium der Justiz
und den kommunalen Spitzenverbänden Handlungsempfehlungen für den Umgang mit
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige
Zwecke erlassen.
Diese sollen kommunale
Wahlbeamte so weit wie möglich vor dem Verdacht einer strafbaren
Vorteilsannahme schützen und zu einer Transparenz und Kontrolle der
Zuwendungsentgegennahme führen.
Was soll getan
werden? (Programme, Produkte, Leistungen)
Die Stadt Bamberg wird
sich künftig bei der Entgegennahme von Zuwendungen ab einen Betrag von 1.000
€ nach den Kriterien von Textziffer 3 der Handlungsempfehlungen richten.
Zuwendungen, die diesen Betrag unterschreiten, werden als sozialadäquat und
damit nicht unter die Handlungsempfehlungen fallend betrachtet.
Wie soll es getan
werden? (Prozesse, Strukturen)
Eingehende Zuwendungen und Zuwendungsangebote ab einen
Betrag von 1.000 € werden vom Kämmereiamt dokumentiert. In diese
Zuwendungsliste werden Zweck, Umfang und Art der Zuwendung, der Zuwendungsgeber
sowie der Begünstigte aufgenommen. Ergänzt wird die Liste um die Angabe
eventuell mit der Zuwendung in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen
zwischen Zuwender und Stadt Bamberg bzw. des Begünstigten sowie einer Annahme-
bzw. Ablehnungsempfehlung des Kämmereiamtes.
Die Zuwendungsliste wird im monatlichen Turnus dem Stadtrat
in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt, der über die Annahme der Zuwendungen im
pflichtgemäßen Ermessen entscheidet. Erst nach Zustimmung des Stadtrates werden den Zuwendern Spendenbescheinigungen durch
das Kämmereiamt erteilt. Wird einer Zuwendung die Annahme verweigert, ist diese
an den Zuwender zurückzuzahlen.
Die ein Kalenderjahr umfassende Zuwendungsliste wird
nach Ablauf des Kalenderjahrs zeitnah dem Rechnungsprüfungsamt und der
Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis übermittelt.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat
empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.
Vom
Sitzungsvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen.
2.
Die Stadt Bamberg
richtet sich bei der Annahme von Zuwendungen künftig nach den
Handlungsempfehlungen der Ministerien und Verbände vom 27.10.2008.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, für Zuwendungen ab einem Betrag von 1.000 € eine Zuwendungsliste nach den Maßgaben der
Handlungsempfehlungen zu führen, die monatlich, soweit eine Sitzung
stattfindet, dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.
4.
Zuwendungen, die
den Betrag von 1.000 € unterschreiten, gelten als sozial adäquat und
brauchen nicht über die Zuwendungsliste dem Stadtrat vorgelegt werden.
5.
Zuwendungen,
deren Annahme vom Stadtrat verweigert wird, sind von der Verwaltung
unverzüglich an den Zuwender zurückzuerstatten.
6.
Die Zuwendungsliste
eines Kalenderjahres ist nach Ablauf desselben durch das Kämmereiamt zeitnah dem
Rechnungsprüfungsamt und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu
übermitteln. .
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: