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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0279-20

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Beratungsfolge

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I.         Sitzungsvortrag:

 

Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art.103 Abs.1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2008 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

            A) Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 der Stadt Bamberg

 

                 1.  Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2008 weist im Vergleich zu den Planzahlen, wo auf eine Rückführung weitgehend verzichtet wurde (Ansätze bei Gruppierung 28/90 = 3.500 €) wesentliche Verbesserungen auf; er schließt mit einem Überschuss von 8.308.577,71 € ab.

 

Unabhängig davon erwirtschafteten die Sondervermögen (= Unterabschnitte 8900 bis 8910) einen Gesamtüberschuss in Höhe von netto 7.105,21 € (vgl. Gruppierungen 8602 und 2800). Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

Bei der Gebührenausgleichsrücklage „Friedhof“ wurde eine (den Planansatz übersteigende) Rückführung i. H. v. 147.890,37 € zum Ausgleich des Betriebsdefizits erforderlich (siehe Mehreinnahmen bei HST 7500.2830).

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis folgendermaßen:

 

 

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch evtl. Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt.

 

Im Haushaltsplan 2008 wurden 3.305.165 € als allgemeine Zuführung angesetzt (darunter 4.465,00 € für die Sondervermögen – vgl. HST 89xx.8602 – und 28.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule, Theater sowie Museen – vgl. HST 9140.1699, -.8602). Als Pflichtzuführung waren planmäßige Mittel i. H. v. 3.243.300 € vorgesehen (vgl. HST 9140.8600).

 

Ausweislich der Jahresrechnung (Istzahlen) hat sich die Zuführung wie folgt entwickelt:

 

Die Gesamtzuführung zum Vermögenshaushalt 2008 in Höhe von 15.942.710,99 € (in 2007: 9.737.172,21 € - vgl. jeweils ∑ Gr. 86/30) beinhaltet u. a.

- einen Betrag in Höhe von 3.210.451,04 € für die Pflichtzuführung, die damit zu 100 % haushaltsrechtlich dargestellt ist (vgl. Rechnungsergebnis bei HST 9140.8600 mit den entspr. Werten bei HST 9130.9712, -.9752, -.9762, -.9772 sowie bei HST 8830.9329).

- darüber hinaus ist es gelungen, eine sog. „freie Spanne“ in Höhe von 12.709.798,16 € zu erwirtschaften.

 

Im Einzelnen ergaben sich vor den abschließenden Buchungen der Zuführungen vom und an den Vermögenshaushalt (Gr. 28 und 8602) im Verwaltungshaushalt

 

Netto-Mehreinnahmen von               3.288.990,51 €    (Mehreinnahmen 2007:  3,670 Mio. €)

und

Netto-Minderausgaben von              4.878.802,04 €    (Mehrausgaben 2007:    0,135 Mio. €).

 

Nachteilig wirkt sich das Rechnungsergebnis bei den Gewerbesteuer-Einnahmen aus, die ca. 4,4 Mio. € hinter dem Planansatz zurückbleiben, was der zweithöchsten Negativabweichung innerhalb der letzten 10 Jahre entspricht.

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 14.080.176,68 € Einnahmeausfälle von 10.638.379,08 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2008 in Höhe von          10.446.724,34 €

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von           191.654,74 €.

 

Auf der Ausgabenseite zeigte die verhängte 20-%-ige Haushaltssperre für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (= Hauptgruppen 5 und 6) abermals Wirkung; sie wurde während des Haushaltsjahres nur in Einzelfällen aufgehoben.

Die Einsparungen bei den Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 314.656,05 € verbesserten zudem das Abschlussergebnis. Einsparungen wurden dabei nicht nur bei den Ausgabearten erzielt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu leisten sind, sondern auch bei den allgemeinen und besonderen Verwaltungs- und Betriebsausgaben.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächliche Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen günstigere Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

0 „Allgemeine Verwaltung“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 151.827,10 €, die fast ausschließlich beim Abschnitt 06 „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ ( 452.022,86 €) entstanden sind, werden durch Netto-Minderausgaben in Höhe von 449.281,94 € ergänzt, die größtenteils in den Abschnitten 03 „Finanzverwaltung“ (228.285,58 €) sowie 06 – wie vor – (170.158,99 €) erwirtschaftet wurden.

 

1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

 

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 187.701,04 €, wobei der überwiegende Teil dieser positiven Entwicklung auf den Abschnitt 13 „Brandschutz“ zurückzuführen ist (109.659,34 €). Die Netto-Minderausgaben von 58.229,14 € entfallen in erster Linie auf den Abschnitt 16 "Rettungsdienst" mit 42.102,20 €).

 

2 „Schulen“

 

Die positiven Auswirkungen der Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 450.476,95 € (vgl. dazu insbes. Abschnitt 21 „Grund- und Hauptschulen“ mit 135.916,99 €) werden durch die gleichfalls beachtlichen Netto-Minderausgaben von 316.897,93 € sogar noch kräftig verstärkt. Die größte Einzelposition bei den Minderausgaben steuerte der Abschnitt 23 „Gymnasien“ mit 127.496,30 € bei.

 

3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 215.244,35 €, die überwiegend innerhalb der Abschnitte 32 „Museen, Sammlungen, Ausstellungen“ (77.359,93 €) und 36 „Heimatpflege“ (61.993,42 €) entstanden sind, und die Netto-Minderausgaben von 63.384,33 € (vgl. auch hier v. a. Abschnitt 32 mit 92.326,23 €) tragen zu einem durchweg positiven Rechnungsergebnis bei.

 

4 „Soziale Sicherung“

 

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 2.834.089,21 € und die Netto-Minderausgaben 857.573,22 €; zusammen runden sie das gute Gesamtergebnis ab.

Von den Mehreinnahmen entfallen 1.850.845,56 € auf den UA 4820 "Grundsicherung SGB II (Hartz IV)". Auch die Minderausgaben entstanden zum größten Teil innerhalb des UA 4820 (1.314.284,49 €) und belegen eine weitgehende Kostendeckung. Der UA 4820 steuert somit einen erheblichen Teil zum positiven Gesamtergebnis bei.

 

5 „Gesundheit, Sport und Erholung

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 573.651,82 € (davon allein 337.003,65 € im Abschnitt 58 „Park- und Gartenanlagen“) ergänzen auch hier die Netto-Minderausgaben in Höhe von 43.404,71 €. Die Verbesserung auf der Ausgabenseite fällt nur deshalb nicht so stark ins Gewicht, weil die beachtlichen Minderausgaben des Abschnitts 51 „Krankenhäuser“ (180.715,- €) durch Mehrausgaben bei Abschnitt 56 „Sportstätten“ neutralisiert werden.

 

6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

 

Die Netto-Mehreinnahmen innerhalb dieses Einzelplans betragen 1.215.784,01 €; auf den Abschnitt 63 „Gemeindestraßen“ entfallen dabei allein 852.008,81 €. Sie werden von Netto-Minderausgaben in Höhe von 640.528,20 € ergänzt, welche mit 483.909,90 € zum deutlich größten Teil auf den Abschnitt 61 „Städtebauliche Planung, Städtebauförderung, Vermessung, Bauordnung“) zurückzuführen sind.

 

7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

Die Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 122.877,91 €, die überwiegend dem Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ (119.120,83 €) zuzurechnen sind, tragen zusammen mit den Netto-Minderausgaben von 305.687,06 € (davon im Abschnitt 74 „Schlacht- und Viehhof“ allein 283.618,28 €) einen weiteren beachtlichen Anteil zu den erwirtschafteten Ergebnisverbesserungen bei.

 

8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 1.040.677,65 € resultieren nahezu ausschließlich aus dem negativen Ergebnis des Abschnitts 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ mit 1.076.494,30 €; sie werden jedoch von Netto-Minderausgaben zu 2.127.795,79 € mehr als doppelt überkompensiert, wobei der mit Abstand größte Teil der Minderungen mit 1.929.127,44 € ebenfalls auf den Abschnitt 84 entfällt.

 

9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

 

Hier entstanden Netto-Mindereinnahmen i. H. v. 1.269.177,14 €; ihnen stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe 8.304.579,92 € gegenüber.

 

Bei diesem Einzelplan ist besonders einzugehen auf

 

a) die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um 4,436 Mio. € unter dem Haushaltsansatz von 42,475 Mio. € und verschlechtert somit den Gesamtabschluss. Dennoch ist die Gewerbesteuer mit einem Gesamtsoll von 38.039.078,69 € mit Abstand die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (22,87 %).

 

Wie sich aus der nachstehenden tabellarischen Aufstellung ergibt, weist dieser Wert das zweitgrößte negative Ergebnis in Relation zum Haushaltsansatz innerhalb der letzten 10 Jahre aus:

 

 

 

b) den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der im abgelaufenen Haushaltsjahr 27.113.033,00 € beträgt. Das Aufkommen liegt damit um 2.201.033,00 € über dem Haushaltsansatz von 24,912 Mio. €. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist hier leider sowohl in 2009 als auch insbes. in 2010 mit erheblichen Rückgängen zu rechnen.

 

 

c) die vom Verwaltungshaushalt über die volle Pflichtzuführung von 3.210.451,04 € (siehe HST 9140.8600) hinaus zusätzlich erwirtschaftete allgemeine Zuführung in Höhe von 12.732.259,95 € (= Gesamtzuführung lt. Gr. 86/30 von 15.942.710,99 € abzgl. ordentliche Tilgung bei Gr. 97 abzgl. Restkaufgelder bei HST 8830.9329). Rechnet man die bereinigten Sollergebnisse der HST 9140.1699 und 9140.8603 aus dieser allgemeinen Zuführung heraus, so verbleibt – wie bereits ausgeführt – eine sog. „freie Spanne“ in Höhe von beachtlichen 12.709.798,16 €, was bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2008 nicht absehbar war.

 

 

                 2.  Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3. Dieser Haushaltsteil erwirtschaftete im abgelaufenen Haushaltsjahr 2008 einen Überschuss von 4.813.477,26 € (2007: Überschuss von 7.158.481,12 €); dieser ergab sich ausschließlich aus dem Überschuss des Verwaltungshaushalt (vgl. Anlage 5 lit. a).

 

Der gesamten Zuführung an die Rücklage von 6.012.042,26 € steht aber eine Rücklagenentnahme von 11.041.838 € gegenüber. Dieser negative Saldo von über 5 Mio. € zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist eine enorme Hypothek für kommende Haushaltsjahre.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften und der in den nächsten Jahren zu erwartenden finanziellen Belastungen ist der Überschuss in Höhe von 4.813.477,26 € verschiedenen Rücklagen zuzuführen. Hauptsächlich erscheinen die Aufstockung der Sonderrücklage „Landesgartenschau“ mit weiteren 2.000.000 € sowie die Bildung einer Sonderrücklage „Kinderkrippen“ mit 500.000 € als erforderlich. Es wird deshalb folgende Verwendung des Überschusses vorgeschlagen:

Zuführung an die allgemeine Rücklage zur sofortigen Entnahme, um Haushaltsmittel für nicht übertragbare Haushaltsreste aus dem Jahr 2008 wieder bereitstellen zu können

1.491.673,71 €

Zuführung an die Sonderrücklage „Landesgartenschau“

2.000.000,00 €

Zuführung an die Sonderrücklage „Kinderkrippen“

500.000,00 €

Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage zur Finanzierung von Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II in 2010

500.000,00 €

Zuführung an die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ aus nicht verbrauchten Ansätzen des Jahres 2008

15.740,00 €

Zuführung an allgemeine „freie“ Rücklage

306.063,55 €

Gesamtbetrag

4.813.477,26 €

 

 

Weitere EiEinzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 lit. c).

 

Die Bildung der Sonderrücklage „Kinderkrippen“ resultiert aus einem Antrag der CSU-Fraktion vom 25.03.2009. Dieser ist als Anlage 7 beigefügt.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und Kreditaufnahmen zusammen. Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 3.243.300 € sowie die Ermächtigungen aus Haushaltseinnahmeresten aus 2007 in Höhe von 3.000.000 € wurden in Höhe von 5.000.000 € ausgeschöpft, wobei im Jahr 2008 keine kassenwirksame Darlehensaufnahme aus diesen Ermächtigungen erfolgte (vgl. auch Anlage 5, lit. d).

 

Allerdings konnten in 2008 auch keine Sondertilgungen aus den Rückflüssen des Trägerdarlehens an den Entsorgungs- und Baubetrieb (2.856.003,54 €) vorgenommen werden.

 

Verschlechtert wurde die Einnahmeseite durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 655.929,35 €, die durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (330.754,43 €) nicht kompensiert werden konnten (vgl. Anlage 3).

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von rund 8,748 Mio. € ein, der Einsparungen nach Abzug von neu zu bildenden Haushaltsausgaberesten von 1,603 Mio. € gegenüberstehen. Die Netto-Mehrungen und Netto-Minderungen der verschiedenen Einzelpläne können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die Bildung neuer Haushaltsausgabereste erfordert einen Betrag von 15.297.512,71 € (vgl. auch hierzu Anlage 3).

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

                 3.  Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2008

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Rücklagenzuführungen eine Verbesserung verschiedener Rücklagen. Damit kann für die weiterhin zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren (Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Unternehmenssteuerreform, enormes Investitionsvolumen usw.) durch die Bildung bzw. Aufstockung von Sonderrücklagen vorgesorgt werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) unter Berücksichtigung der für 2009 bisher vorgesehenen Entnahmen derzeit (Stand: 15.06.2009) 0,347 Mio. € (siehe Anlage 5 Seite 2).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 1,000 Mio. € erreicht werden (vgl. auch Anlage 5 Seite 3). Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken erwartete Sondertilgung in Höhe der Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb von 2,856 Mio. € nicht erreicht werden.

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig sich bietende Möglichkeiten von Sondertilgungen auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die enormen Belastungen des Haushaltes (insbesondere des Verwaltungshaushaltes) durch Zins- und Tilgungsleistungen zu reduzieren.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2008 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein kleiner Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Inwieweit dies im Zeichen der Konjunkturkrise ausreichend sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Es erscheint dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen weiterhin größte Zurückhaltung zu üben.

 

 

            B) Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2008 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin angespannt ist. Insbesondere die im Vergleich zu den Vorjahren erheblich niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen (vgl. oben unter A) 1. Einzelplan 9) verhinderten ein besseres Ergebnis. Die erzielten Überschüsse ergaben sich im Verwaltungshaushalt im Wesentlichen aufgrund von Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 2,201 Mio. € und den positiven Abschlüssen bei den Deckungsringen „Sozialhilfe“ Verbesserung: 2,601 Mio. €) und „Personal“ (Verbesserung 2,360 Mio. €).

 

Auch das Rechnungsergebnis 2008 zeigt erneut die Wichtigkeit der Bildung der Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“. Nur durch eine Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 6,355 Mio. € konnten die erheblichen Investitionen des Haushaltsjahres 2008 finanziert werden. Der Verzicht auf eine höhere Zuführung an diese Sonderrücklage als 500.000 € aus dem Überschuss 2008 erscheint im Hinblick auf die Notwendigkeit anderer Sonderrücklagen vertretbar.

 

Notwendig erscheinen stattdessen eine weitere Zuführung an die „Sonderrücklage Landesgartenschau“ mit 2.000.000 €, die Bildung einer Sonderrücklage„Kinderkrippen“ mit 500.000 € und die Aufstockung der Allgemeine Rücklage mit dem restlichen zur Verfügung stehenden Betrag von 306.063,55 €, um die vielfältigen Großinvestitionen der kommenden Jahre finanziell abzusichern.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2007 um 1,000 Mio. € reduziert werden. Dies ermöglicht eine wenn auch geringe Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt doch nur begrenzte Rücklagemittel zur Verfügung. Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich deshalb beim Fehlen einer Sondertilgung im Haushalt 2009 sowie aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2009 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der lange noch nicht gesicherten Finanzierung verschiedener Großinvestitionen wie Landesgartenschau, BA IV der Kronacher Straße, Kettenbrücke usw. danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden.

 

Die größte Unsicherheit bedeutet für die Stadt Bamberg die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und des gemeindlichen Anteils an der Einkommensteuer. Auch bei den Ausgaben ist neben den Personalkosten auch im Sozial- und Jugendbereich mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

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II. Beschlussvorschlag

Der Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städtische Beteiligungen empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushalts­jahr 2008 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadt­kämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV Kenntnis.

 

2.     Der Überschuss des Haushaltsjahres 2008 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

Allgemeine Rücklage (Wiederentnahme in 2009)                                   

1.491.673,71 €

Sonderrücklage Landesgartenschau

2.000.000,00 €

Sonderrücklage Kinderkrippen

500.000,00 €

Haushaltsausgleichsrücklage (Konjunkturpakete I und II)

500.000,00 €

Sonderrücklage „Kinder Bambergs Zukunft“ (nicht verbrauchte Beträge)

15.740,00 €

Allgemeine freie Rücklage

306.063,55 €

 

 

Gesamtbetrag

4.813.477,26 €

 

 

3.       Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungs­prü­fungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

 

4.       Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.03.2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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