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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0281-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

 

Die durch die Konjunkturpakete I (Welterbestätten) und II geförderten zusätzlichen Projekte der Stadt Bamberg sollen im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit umgesetzt werden.

 

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

 

Die Durchführung der geförderten Projekte und deren Eigenanteile sollen beschlossen und bereitgestellt werden.

 

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

 

Konjunkturpaket I – Förderung durch das Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten

 

Folgende Projekte wurden für das Förderprogramm ausgewählt:

 

1.         Sanierung der Kirche St. Elisabeth – Eigenprojekt Stadt Bamberg

2.         Umnutzung des ehemaligen Waisenhauses zum Jugendgästehaus – Projekt der Stadtbau GmbH

3.         Urbaner Gartenbau – Eigenprojekt Stadt Bamberg

4.         Ehemaliges Kloster St. Michael: Kirche, Orangerie mit Stützmauer und Wirtschaftsgebäude im Weinberg (Camerathengarten) – Projekt der Bürgerspitalstiftung Bamberg

5.         Sanierung der ehemaligen Propstei Sankt Getreu – Projekt der St. Getreu-Stiftung Bamberg

 

Der Bund hat der Stadt Bamberg eine Förderung von insgesamt 4.884.300 € für die genannten Projekte in Aussicht gestellt. Ein Gesamtförderantrag für diese Projekte ist nun zu stellen.

 

Die Kommunalaufsicht des Freistaates Bayern stellte für die Stadt Bamberg eine der Haushaltssicherungslage vergleichbare finanzielle Lage fest. Nach Rücksprache mit den Bewilligungsstellen wird diese Aussage als Feststellung in Sinne der Förderrichtlinien anerkannt. Nach den Förderrichtlinien der Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten trägt der Bund nun einen Anteil von 90 % und die Stadt Bamberg einen Anteil von 10 % in der Komplementärfinanzierung.

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Anlage 1. Damit ergibt sich unter Zugrundelegung der derzeit geschätzten Gesamtkosten und den eingeplanten Beteiligungen Dritter ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 542.700 €.

 

Nach den Förderrichtlinien müssen Kommunen ihre finanziellen Eigenanteile nicht bereits im Haushaltsjahr 2009 erbringen. Die Stadt Bamberg wird von dieser Regelung Gebrauch machen und im Jahr 2009 keinen Eigenanteil für die Umsetzung dieser Projekte erbringen.

 

Die Durchführung der einzelnen Projekte wird derzeit von den einzelnen Fachämtern geplant. Es wird jedenfalls alles unternommen, um die zeitlichen Vorgaben des Bundes im Förderverfahren umzusetzen.

           

 

Konjunkturpaket II – Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

 

Folgende Projekte werden  Mittel aus dem Konjunkturpaket II erhalten:

 

1.         Energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt                      

2.         Lärmtechnische Fahrbahnsanierung der Gaustadter Hauptstraße 

3.         Lärmtechnische Fahrbahnsanierung der Starkenfeldstraße                      

4.         Schallschutzfensterprogramm                                                    

 

 

Die Regierung von Oberfranken hat der Stadt Bamberg eine Förderung von insgesamt 3.947.900 € für die genannten Projekte in Aussicht gestellt. Für diese zusätzlichen Projekte sind von der Stadt Bamberg  Eigenanteile in Höhe von 1.064.125 € (siehe Anlage 2) zu erbringen.

 

Die Förderanträge für die durch das Konjunkturpaket II geförderten Maßnahmen wurden bereits gestellt.

 

Die beteiligten Fachämter haben auf der Grundlage der  derzeit laufenden Planungen und den daraus resultierenden Zeitplänen für die Realisierung der Maßnahmen Finanzierungsübersichten für die Notwendigkeit von Haushaltsmitteln bzw. Verpflichtungsermächtigungen für die einzelnen Haushaltsjahre zu erstellen. Das Kämmereiamt wird auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses über die Bereitstellung der Eigenmittel zu gegebener Zeit  die erforderlichen Haushaltsstellen bilden und notwendige Haushaltsmittel veranschlagen.

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II. Beschlussvorschlag

1.         Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Förderantrag für die durch die Konjunkturpakete I  geförderten Projekte zu stellen.

 

2.         Der Durchführung aller durch das Konjunkturpaket I – Förderung nationaler UNESCO-Welterbestätten –  förderfähigen Projekte wird zugestimmt.

 

3.         Der Übernahme des Eigenanteiles für das Konjunkturpaket I in Höhe von insgesamt 542.700 € wird zugestimmt. Im Jahr 2009 ist kein Eigenanteil durch die Stadt Bamberg vorgesehen. Der Eigenanteil wird in den Jahren 2010 – 2013 nach der Leistungsfähigkeit erbracht werden.

 

4.         Der Durchführung der durch das Konjunkturpaket II geförderten Projekte „Energetische Sanierung der Grundschule Gaustadt“ und die „Lärmschutzmaßnahmen“ (Sanierung Gaustadter Hauptstraße, Starkenfeldstraße und Schallschutzfensterprogramm) wird zugestimmt.

 

5.         Die Eigenanteile für die durch das Konjunkturpaket II geförderten zusätzlichen Projekte in Höhe von insgesamt 1.064.125 € werden in den Jahren 2009 und 2010 bereit gestellt. Die Verwaltung wird mit der haushaltstechnischen Abwicklung beauftragt.

 

6.         Die notwendigen Haushaltsmittel für die Lärmsanierung der beiden Straßen und das Schallschutzfensterprogramm werden in 2009 und 2010 bereit gestellt. Die Mittel für die in KP I geförderten Projekte werden in den Haushaltsjahren 2010 – 2013 bereit gestellt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Konjunkturpaket I:

 

Übernahme des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 542.700 €.

 

Deckung im Rahmen der Haushalte 2010 - 2013

 

 

Konjunkturpaket II:

 

Übernahme des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 1.064.125 €.

 

Für den Eigenanteil zur Sanierung der Grundschule Gaustadt stehen im Haushaltsplan 2009 bereits 350.000 €  zur Verfügung. Insgesamt kann für die Eigenanteile der Maßnahmen ein Teilbetrag von 500.000 € in 2009 und 2010 aus der Sonderrücklage „Konjunkturpakete I und II“ entnommen werden. Der Restbetrag von 214.125 € ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 bereit zu stellen.

 

 

 

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