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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0002-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Brauner Herbert G.

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing. Matthias Jacob

 

 

Kurzbeschreibung:             

Das bestehende 1-geschossige sanierungsbedürftige Einzeldenkmal mit Mansarddach soll geringfügig umgebaut und saniert werden. Um einen angemessenen Einfamilienhausstandard zu erreichen, ist es notwendig zusätzlich einen 2-geschossigen Neubau mit flach geneigtem Satteldach zu errichten.

Bestand und Neubau sollen mit einem erdgeschossigen Zwischenbau mit ebenfalls flach geneigtem Satteldach verbunden werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                           

              Bestand:                            Breite:              6,70 m              Länge:                8,00 m              Höhe              6,83 m

              Neubau                            Breite:              6,75 m              Länge:              11,50 m                            6,83 m

              Zwischenbau                      Breite:    3,50 m                   Länge:                  5,00 m               Höhe:              3,70 m
 

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               12.07.2012

                            Umplanung:               19.10.2012


Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
             

              § 30 BauGB für das südliche Teilgrundstück

             

                                Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: W 5 A

                            rechtsverbindlich seit: 30.03.1984

              Art der baulichen Nutzung (§ 1 Abs.2 BauNVO): private Grünfläche

 

 

 

              vorgesehene Abweichung:

Die südliche Hälfte der Garage liegt im Bereich einer privaten Grünfläche.

 

              Begründung:

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.

 

§ 34 BauGB für den größeren nördlichen Teil des Grundstückes

 

                                 Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung i.V.m. § 4 BauNVO: allgemeines Wohngebiet

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:          nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              1              nachzuweisen:                            0               (Mehrung)

              Nachweis auf Baugrundstück:              2             

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich, aber geplant               nachgewiesen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein
 

 

              Besonderheiten:

 

Das Umweltamt stimmt dem Vorhaben ebenfalls zu. Für die fünf zu fällenden Bäume (2 Buchen,

1 Ahorn, 2 Apfelbäume – s.a. Lageplan) sind fünf standortheimische Laubbäume oder hochstämmige Obstbäume zu pflanzen. Die Nord- und Westseite der Garage ist mit standortheimischen Sträuchern einzugrünen. Die Zufahrt zu der Garage ist mit Rasengittersteinen auszubilden.

 

Die neuen Grundstücksgrenzen und Abstandsflächenübernahmen werden erst abschließend nach positiver Verabschiedung im Bausenat durch das Immobilienmanagement / Abt.

Liegenschaften vertraglich festgelegt.

 

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal Bestand:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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