Beschlussvorlage - VO/2013/0002-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Sanierung, Neubau / Erweiterung, Garagenneubau Bamberg, Wildensorger Hauptstr. 26 Ortsbesichtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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16.01.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Brauner Herbert G.
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing. Matthias Jacob
Kurzbeschreibung:
Das bestehende 1-geschossige sanierungsbedürftige Einzeldenkmal mit Mansarddach soll geringfügig umgebaut und saniert werden. Um einen angemessenen Einfamilienhausstandard zu erreichen, ist es notwendig zusätzlich einen 2-geschossigen Neubau mit flach geneigtem Satteldach zu errichten.
Bestand und Neubau sollen mit einem erdgeschossigen Zwischenbau mit ebenfalls flach geneigtem Satteldach verbunden werden.
Größe des Bauvorhabens:
Bestand: Breite: 6,70 m Länge: 8,00 m Höhe 6,83 m
Neubau Breite: 6,75 m Länge: 11,50 m 6,83 m
Zwischenbau Breite: 3,50 m Länge: 5,00 m Höhe: 3,70 m
Antragseingang: 12.07.2012
Umplanung: 19.10.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
§ 30 BauGB für das südliche Teilgrundstück
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: W 5 A
rechtsverbindlich seit: 30.03.1984
Art der baulichen Nutzung (§ 1 Abs.2 BauNVO): private Grünfläche
vorgesehene Abweichung:
Die südliche Hälfte der Garage liegt im Bereich einer privaten Grünfläche.
Begründung:
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
§ 34 BauGB für den größeren nördlichen Teil des Grundstückes
Eigenart der näheren Umgebung i.V.m. § 4 BauNVO: allgemeines Wohngebiet
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: 1 nachzuweisen: 0 (Mehrung)
Nachweis auf Baugrundstück: 2
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich, aber geplant nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Umweltamt stimmt dem Vorhaben ebenfalls zu. Für die fünf zu fällenden Bäume (2 Buchen,
1 Ahorn, 2 Apfelbäume s.a. Lageplan) sind fünf standortheimische Laubbäume oder hochstämmige Obstbäume zu pflanzen. Die Nord- und Westseite der Garage ist mit standortheimischen Sträuchern einzugrünen. Die Zufahrt zu der Garage ist mit Rasengittersteinen auszubilden.
Die neuen Grundstücksgrenzen und Abstandsflächenübernahmen werden erst abschließend nach positiver Verabschiedung im Bausenat durch das Immobilienmanagement / Abt.
Liegenschaften vertraglich festgelegt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Einzeldenkmal Bestand: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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