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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0011-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat mit Beschluss vom 28.11.2012 (VO/2012/0608-R5) der Verwaltung verschiedene Aufträge erteilt und um Sachsandsbericht in der 1. Vollsitzung 2013 gebeten. Zu den einzelnen Punkten nimmt die Verwaltung nachstehend Stellung:

 

A)              1.              Der Stadtrat begrüßt weiterhin die dezentrale Unterbringung  von Asylbewerbern in Bamberg und stimmt der temporären Unterbringung von maximal 50 Asylbewerbern und für die Dauer von maximal 3 Jahren in der „Wolfsschlucht“ zu. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

Aufgrund des am 22.11.2012 mit dem Diakonischen Werk geschlossenen Beherbergungsvertrages und der kontinuierlichen  Zuweisung von Asylbewerbern sind mittlerweile 20 Personen dort untergebracht.  Der zwischen Diakonischen Werk und Immobilienmanagement bestehende Pachtvertrag vom 30.07.2007 wurde mit Vertrag zum 30.06.2013 aufgehoben. Gleichzeitig wurde der Beherbergungsvertrag bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Dies ermöglicht es der Verwaltung, weiterhin zugewiesene Asylbewerber in der „Wolfsschlucht“ unterzubringen, bis diese nahtlos in eine Gemeinschaftsunterkunft der Regierung übergeht. Der ursprünglich avisierte Termin hierfür, der 01.01.2013, konnte von der Regierung nicht gehalten werden. Auch das Diakonische Werk favorisierte den 30.06.2013 für die Auflösung des Pachtvertrages, da doch einige längerfristige Verpflichtungen ein früheres Vertragsende verhindert haben.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich alternative Standorte für die Unterbringung von Asylbewerbern zu suchen und zu prüfen, wozu auch vorrangig die städtischen Immobilien gehören. Es sollen insbesondere Gespräche mit den beiden christlichen Kirchen geführt werden.

 

a)              Mit der Suche nach geeigneten Objekten ist die Verwaltung bereits seit geraumer Zeit beschäftigt.

Die Aufstellung der inzwischen überprüften Objekte liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage 1 bei. Damit wird auch dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.01.2013 (Anlage 2) Rechnung getragen. Unabhängig davon hält die Verwaltung weiterhin Ausschau nach weiteren geeigneten Objekten.

 

Vom Ergebnis her scheiterte die Unterbringungsmöglichkeit entweder an der fehlenden Bereitschaft der Eigentümer oder an der Ungeeignetheit des Objektes. Einzig im Nachbargebäude der Ludwigstr. 16, also in der Ludwigstr. 14, konnten möglich nutzbare und geeignete Räumlichkeiten neu aufgetan werden, nachdem die Verwaltung der Deutschen Bahn im Januar 2013 dort ausgezogen ist.

 

Am 17. Januar 2013 fand in den Räumen der Ludwigstraße 14 ein Ortstermin zusammen mit der Regierung von Oberfranken, der Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern, dem städt. Immobilienmanagement sowie der Leitung des Amts für soziale Angelegenheiten statt. Die Räumlichkeiten wurden durch die Regierung bzw. die Immobilienverwaltung des Freistaats Bayern grundsätzlich als geeignet für die Unterbringung von Asylbewerbern anerkannt. Es könnten rund 20 (maximal 22) Personen dort untergebracht werden.

 

Ein Vorschlag in diesem Zusammenhang ist, die Gebäudlichkeit Ludwigstraße 14 und die Gebäudlichkeit Ludwigstraße 16 der Regierung von Oberfranken als Gemeinschaftsunterkunft anzubieten – sie wäre auch bereit, diese Räumlichkeiten anzumieten. Derzeit könnten dann dort (nach entsprechenden Umbau des Anwesens Ludwigstraße 14) und bei Räumung der noch im Anwesen Ludwigstraße 16 befindlichen Mietparteien 45 - 50 Asylbewerber untergebracht werden.

 

b)              Das Sozialreferat hat sich mit Herrn Stadtdekan Höfer und Herrn Dekan Sperl in Verbindung gesetzt, ob seitens der katholischen bzw. der evangelischen Kirche mögliche Asylbewerberunterkünfte zur Verfügung gestellt werden können. Eine entsprechende Zusammenkunft fand am 22.01.2013 statt. Über das Ergebnis wird in der Stadtratssitzung mündlich Bericht erstattet werden.

 

c)              Mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 hat Frau Stadträtin Daniela Reinfelder (vgl. Anlage 3) den Antrag gestellt, die Räumlichkeiten des „Alten Brauhauses“ oder andere Räumlichkeiten des katholischen Ordens der Karmeliten hinsichtlich der Möglichkeit zur vorübergehenden Nutzung für Asylbewerber zu prüfen.

 

Mit Schreiben vom 19.12.2012 wurde eine entsprechende Anfrage an das Provinzialiat der Karmeliten gerichtet. Mit Email vom 03.01.2013 wurde durch dem Provinzprokurator folgende Antwort gegeben:

 

„Sehr geehrter Herr Haupt,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.12.2012 unter dem Aktenzeichen 5/H-Ha.

 

Zunächst möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass wir zuallererst aus der Presse über den Antrag der Stadträtin Reinfelder erfahren haben. Dieses Bedauern teilt auch Stadtrat Dr. Christian Lange, wie er uns beim Festakt zur Errichtung der Deutschen Provinz der Karmeliten am vergangenen Freitag gesagt hat. Vielleicht können Sie Ihre übereifrige Stadträtin dazu bewegen, die Betroffenen selbst zu informieren, bevor die Presse eingeschaltet wird. Letztere hat uns gestern einige Male belästigt, um sogar Fotos vom Inneren des Gebäudes zu veröffentlichen.
Grundsätzlich sind wir natürlich gesprächsbereit, was die Möglichkeit einer Unterbringung von Asylbewerbern in unserem Gebäude Am Knöcklein 5 betrifft. Allerdings müssen wir Sie darüber informieren, dass dieses Gebäude einem im Grundbuch eingetragenen Abbruchs-, Veränderungs- und Instandsetzungsverbotes des Freistaates Bayern unterliegt, worin auch Entschädigungsleistungen im Fall einer Nutzungsänderung geregelt sind. Hintergrund dafür ist eine mit öffentlichen Mitteln durchgeführte Umbaumaßnahme zum Zweck eines Schülerwohnheimes für unser Seminar Theresianum. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir seit der Verlegung unseres Seminars Theresianum in einen Teil unseres Klosters noch keine andere Verwendung für dieses Gebäude umsetzen konnten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Benker O.Carm.“

 

Aus der Antwort geht letztlich hervor, dass ohne eine Rückzahlung öffentlicher Mittel eine Nutzungsänderung des Gebäudes (zum Beispiel für die Unterbringung von Asylbewerbern) nicht möglich wäre.

 

3.              Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ständigen Kontakt mit der Initiative „Freund statt fremd“ zu halten, um den Ankömmlingen größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Ebenfalls ist mit dem Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V. (Asylsozialarbeit) eng zusammen zu arbeiten.

 

Die Verwaltung informiert „Freund statt fremd“, die Asylsozialberatung des DCV und auch den Hausverwalter der „Wolfsschlucht“ ständig und zeitnah, wenn von Seiten der Regierung die zugewiesenen Personen und deren Zuweisungstermin definitiv und verbindlich mitgeteilt worden ist. Insbesondere auch die Staatsangehörigkeit wird dann mit weitergegeben und dadurch die Einbindung eines Dolmetschers ermöglicht. Darüber hinaus steht die Sachbearbeitung des Amts für soziale Angelegenheiten für alle Rechtsfragen den Institutionen zur Seite. Die Zusammenarbeit verläuft sehr positiv.

 

4.              Der Stadtrat wird über den Sanierungsbedarf des Gebäudes „Wolfsschlucht“ informiert und nimmt eine Ortsbesichtigung im Rahmen einer interfraktionellen Abordnung zeitnah vor.

 

              Die Verwaltung hat eine Ortsbegehung  in der „Wolfsschlucht“ organisiert. Diese hat am 14.12.2012  mit den Sprechern im Bausenat stattgefunden. Es steht außer Frage, dass ein Sanierungsbedarf besteht.

 

5.      Der Stadtrat empfiehlt die Aufnahme von 50.000,-- € Planungskosten für die Sanierung der Jugendherberge „Wolfsschlucht“ in den Haushalt 2013, Nach der Feststellung der voraussichtlichen Sanierungskosten erfolgt eine entsprechende Einstellung in die mittelfristige Finanzplanung.

 

Die Planungskosten von 50.000 Euro wurden im Haushalt 2013 bei der HSt 46070.94000 eingestellt.

 

B)              a)              Die Zahl der Asylbewerber im Bundesgebiet ist im Jahr 2012 nach der aktuellen Pressemitteilung

des Bundesministerium des Innern vom 15.01.2013 um 41 % gegenüber dem Vorjahr 2011 angestiegen. Es stellten 64.539 Menschen einen Asylantrag in Deutschland. Weitaus stärkstes Herkunftsland im Jahr 2012 war Serbien. Der Asylbewerberzugang stieg von 4.579 Erstanträgen im Jahr 2011 auf nunmehr 8.477 Erstanträge. Zudem gab es mit 4.335 die meisten Asylfolgeanträge aller Herkunftsstaaten, so dass 2012 nahezu 13.000 Serben, zu mehr als 90 % Roma, einen Asylantrag stellten. Aufgrund regelmäßig nicht vorliegender Asylgründe lag die Entscheidungsquote bei Flüchtlingsanerkennungen von serbischen Asylbewerbern allerdings bei 0 %. Auch bei den Balkanstaaten Mazedonien (2011: 1131 Anträge – 2012: 4.546 Anträge sowie Bosnien-Herzegowina (2011: 305 Anträge – 2012: 2025 Anträge) war der Anstieg überproportional. Auch aus diesen beiden Herkunftsländern wurde niemand anerkannt. Das Bundesinnenministerium kommt somit zu dem Schluss, dass offenbar asylfremde Motive für die Asylbeantragung der Staatsangehörigen der vorgenannten Länder maßgeblich waren. Durch entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist es, so das Bundesinnenministerium, unter großen Anstrengungen gelungen, diesen Trend im 4. Quartal zu stoppen und umzukehren. Die Vergleichszahlen der letzten drei Monate des Jahres 2012 zeigen hinsichtlich der Asylantragstellung für die Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Kosovo folgendes Bild.

 

 

Oktober

November

Dezember

Serbien

2.673

1.306

302

 

 

 

 

Bosnien-Herzegowina

630

653

164

Kosovo

344

335

129

 

Aus den vorstehenden Zahlen lässt sich aber naturgemäß keine sichere Prognose hinsichtlich der Asylbewerberzahlen generell ableiten. Aus den Krisenherden dieser Welt (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran) sind auch weiterhin Asylantragsteller zu erwarten. Hier ist durchaus auch eine Zunahme möglich. Eine verlässliche Prognose über den Zustrom von Asylbewerbern ist nach alledem nicht möglich. Die Stadt Bamberg ist daher gut beraten, sich auf alle Eventualitäten einzustellen und entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

b)              Auch von den momentan im Anwesen Ludwigstraße 16 untergebrachten Asylbewerbern wurde keine Person anerkannt. Vielmehr wurden die Asylanträge abgelehnt. Von den ursprünglich 19 in der Unterkunft befindlichen Personen ist eine Familie mit 4 Personen bereits von selbst (noch während des laufenden Asylverfahrens) in ihr Heimatland zurückgereist. Eine weitere Familie ist unangekündigt ausgezogen – der Verbleib ist unbekannt. Die restlichen 12 Unterkunftsbewohner müssen mittelfristig mit der zwangsweisen Durchsetzung ihrer Ausreise rechnen, soweit sie nicht freiwillig ausreisen.

 

Eine Familie mit 6 Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, wird vorerst bis 28.02.2013 geduldet werden.

 

Die andere 6-köpfige Familie hat Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach gegen die ablehnende Asylentscheidung erhoben. Auch hier ist davon auszugehen, dass sie in jedem Fall bis 28.02.2013 vorerst hier verbleiben werden.

Im Laufe der 4. Kalenderwoche wurden in der Ludwigstraße 16 weitere 4 tschetschenische Staatsangehörige untergebracht.

 

c)              Somit können zum Stand der Berichterstattung im Stadtrat in der Ludwigstraße 16 noch maximal weitere 4 Asylbewerber untergebracht werden (Kapazität: 20, Belegung: 16).

 

Stellt man das Anwesen Ludwigstraße 14 in Kombination mit dem Anwesen Ludwigstraße 16 der Regierung von Oberfranken durch die Stadt Bamberg zur Verfügung, so entstünde eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von maximal 45 - 50 Plätzen. Die Verwaltung schlägt diese Lösung vor und wird umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Es ist beabsichtigt, bis spätestens Mitte 2013 diese Kapazität zu realisieren, nachdem die erforderlichen Abstimmungen und Vorbereitungen erfolgt sind.

 

Die Jugendherberge Wolfsschlucht steht der Stadt Bamberg im Rahmen des Beherbergungsvertrages mit der Diakonie bis 30.06.2013 mit einer Kapazität von maximal 50 Personen zur Verfügung – derzeit haben dort 20 Asylbewerber ihren Aufenthalt.

 

Zum Ende des Jahres 2013 wird die von einem Privatinvestor an der Breitenau geschaffene Unterkunft zur Belegung mit Asylbewerbern durch die Regierung von Oberfranken zur Verfügung stehen: Insgesamt stehen nach der Fertigstellung und dem zugrunde liegenden Bauantrag 60 weitere Plätze zur Verfügung, somit also 120.

 

C)              Zur „Wolfschlucht“ schlägt die Verwaltung einen konkreten Stufenplan vor, der wie folgt umgesetzt werden soll:

 

a)              2013 ist es aus jetziger Sicht unvermeidbar, in der Wolfschlucht“ Asylbewerber unterzubringen. Dies ist durch den Beherbergungsvertrag mit der Diakonie bereits gewährleistet. Mit dem Freistaat Bayern bzw. der Regierung von Oberfranken laufen die Vertragsverhandlungen für die Fortsetzung der Nutzung.

 

b)              Parallel hierzu sollen die Planungen für die künftige Nutzung der „Wolfschlucht“ vorangetrieben werden. Hierzu wird auf die im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellten Planungsmittel von 50.000,--€ zurückgegriffen.

 

Im Rahmen der Planung ist insbesondere zu klären, ob eine Nutzung als Schullandheim konkret möglich ist. Vorteile einer solchen Lösung wären bautechnisch, dass wohl wesentlich geringere Eingriffe in das Gebäude notwendig sein dürften, als dies insbesondere bei einer Jugendherbergsnutzung der Fall wäre. In der Folge wäre hier auch ein geringerer Sanierungsaufwand anzusetzen. Vor allem hätte ein Schullandheim aber den Reiz, nunmehr Bamberg auch in diesem Tourismussegment als Welterbestadt positionieren zu können.

 

Herr Oberbürgermeister hat diesen Vorschlag eines „Schullandheim Bamberg“ bereits Herrn Regierungspräsidenten und dem Schullandheimwerk Oberfranken e.V. unterbreitet. Ein persönliches Gespräch in Bayreuth ist für den 27.02.2013 vereinbart, um zu klären, ob ein solches Modell mitgetragen wird.

 

Gleichzeitig hat das Immobilienmanagement mit dem Bayer. Jugendherbergswerk Kontakt aufgenommen, um dort die konkreten Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb der Wolfschlucht als Jugendherberge zu erfahren. Den  hierauf aufbauend müssen Kostenschätzungen und - berechnungen angestellt und gegenüber gestellt  werden, um zur Zukunft der „Wolfsschlicht“ eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage erarbeiten zu können.

 

Eingeschlossen muss in diese zweite Stufe des Vorgehens  auch die Klärung des künftigen Betreibers der „Wolfschlucht“, sei es als Schullandheim oder als Jugendherberge.

 

c)              Zur Umsetzung des Vorhabens, die Wolfschlucht als Jugendherberge oder Schullandheim zu nutzen, müssen dann die finanziellen Anforderungen (HH-Mittel, Förderung, Finanzierung) geklärt werden.

 

Mit der Umsetzung  der erforderlichen Maßnahmen könnte 2014 - sofern alle erforderlichen  Voraussetzungen vorliegen - begonnen werden, so dass 2015 der Betrieb der „Wolfschlucht“  - unabhängig von der Form - wieder aufgenommen werden könnte.

 

Dem Stadtrat wird berichtet, sobald die Grundlagen für eine Entscheidung hergestellt worden sind.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.                 Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

 

3.      Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.01.2013 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

4.      Der Antrag von Stadtratsmitglied Daniela Reinfelder vom 18. Dezember 2012 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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