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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0015-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung vom 23.05.2012 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg mehrere Punkte beschlossen, die den Vollzug der Sperrzeit-Verordnung regeln und weitergehende Maßnahmen bündeln (vgl. Anlage 1).

 

              Das Ordnungsamt nimmt zu den einzelnen Beschlüssen soweit erforderlich, Stellung wie folgt:

 

zu Ziffer 3:

 

Das Ordnungsamt hat am 31.07.2012 alle Betreiber von Clubs und Diskotheken in Bamberg zu einem Informationsgespräch eingeladen. Zweck des Termins war es, die Gastronomen über die Kriterien zu informieren, die für eine Ausnahmegenehmigung nach der Sperrzeit-Verordnung zwingend eingehalten werden müssen. Dabei war es insbesondere wichtig, auch die richterlichen Hinweise aus der entsprechenden Rechtsstreitigkeit an die Gastronomen weiterzugeben.

 

Die Informationsveranstaltung fand wenig Widerhall; teilgenommen haben lediglich die Vertreter von zwei Betrieben in der Bamberger Innenstadt. Um die Information dennoch an den Mann zu bringen, hat das Ordnungsamt ein entsprechendes Antragsformular mit Merkblatt entworfen, das von den Gastronomen auf der Homepage des Ordnungsamtes abgerufen werden kann (vgl. Anlage 2). Außerdem fanden bereits zahlreiche Einzelgespräche über konkrete Anträge statt.


Die in der Sitzung beschlossene Rückführung der Ausnahmegenehmigungen auf 50 % im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum erweist sich anhand der deutlich strengeren Prüfkriterien als realistisch. Zur Information soll die unten stehende Tabelle dienen, die die Zahlen für die Zeit von Juni 2011 bis einschließlich November 2011 sowie die entsprechenden Vergleichszahlen für den Zeitraum von Juni 2012 bis November 2012 enthält.

 

Betrieb

Ausnahmege-nehmigungen Juni bis November

Ausnahmege-nehmigungen Juni bis November

 

2011

2012

 

 

 

 

 

 

  Betrieb A

26

16

  Betrieb B

60

25

  Betrieb C

1

1

  Betrieb D

10

0

  Betrieb E

52

24

 

 

 

 

 

 

  GESAMT

149

66

 

 

 

 

Nach wie vor ist der Aufwand für die Prüfung der einzelnen Anträge für das Ordnungsamt erheblich; hilfreich ist die Unterstützung durch das Referat 1.

 

zu Ziffer 4:

 

Das Ordnungsamt ist an der Initiative „PartyNachtRuhe“ beteiligt ebenso wie zwei Club-Betreiber, Vertreter der IG „aktive Mitte“, der IG InteresSand und des Bürgervereins Bamberg-Mitte. Zuletzt fand hier eine Besprechung am 14.11.2012 unter der Leitung der Pressestelle der Stadt Bamberg statt. Die weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit „PartyNachtRuhe“ lauten wie folgt:

?         Pressegespräch

?         Ansprache Gastronomen

?         E-Mail über Stadtmarketingverein

?      Bei Polizeieinsatz zur Prävention – Begleitung durch PartyNachtRuhe

?      Jugendalkoholpräventionsprojekt (Vernetzung mit PartyNachtRuhe)

?         PartyNachtRuhe – Feier im „morphclub“

?         Kontonummer zwecks Spendenaktion auf Internetseite

?         Texte als Testimonial für Internetseite

?         Erneutes Zugehen auf Sparkasse zwecks Filialengestaltung

?      Fachtagung Städtebauförderung zu Alkohol, Lärm / Sperrzeitprob­lematik in Städten

?         Erneute Ansprache Politik

?         Ansprache Glühweinstände


Das Ordnungsamt bemüht sich derzeit, eine Vernetzung zwischen Par­tyNachtRuhe und dem geplanten Programm „Nightguide“ unter Leitung des Jugendamtes herzustellen (vgl. auch Vortrag zum Lärm in der Innenstadt in dieser Sitzung). Hier gibt es zahlreiche Berührungspunkte, da „Nightguide“ als niederschwellige Ansprache junger Menschen an junge Menschen geplant ist, um riskantem Alkoholkonsum und Vandalismus im öffentlichen Raum zu begegnen. In das Programm „Nightguide“ sind auch Stellen des Landratsamtes Bamberg eingebunden, die für die Mitarbeit gewonnen werden sollen, da viele der jungen Menschen, die die nächtliche Ruhe durch ihr Verhalten beeinträchtigen, aus dem Landkreis kommen.

 

Was die „Last-Order-Regelung“ angeht, so weist das Ordnungsamt in jedem Bescheid für eine Ausnahmegenehmigung auf diese Möglichkeit hin, um rechtzeitig vor Eintritt der Sperrstunde den Ausschank einzustellen. Hier wird auch auf ein vorgezogenes Musikende hingewiesen, da dies eine ähnliche Signalwirkung entfaltet.

 

Der Prozess um das „Sandpapier“ stagniert derzeit. Der letzte Vorschlag und Entwurf des Ordnungsamtes, in dem auch Vorschläge der Anwohner mit eingeflossen sind, fand bekanntlich bei den Gastronomen keine Zustimmung. Stattdessen wurde ein Gegenvorschlag unterbreitet, der Forderungen beinhaltet, die nicht realisierbar sind.

 

Nach dem Beschluss mit der 50 %igen Reduzierung der Ausnahmege­nehmigungen ist naturgemäß die Bereitschaft der Gastronomen zur Zusammenarbeit derzeit eingeschränkt. Bei der IG InteresSand hat man andeutet, dass man den Prozess übernehmen wolle; auch hier scheint das In­teresse etwas erlahmt zu sein. Das Ordnungsamt wird nochmals offiziell auf die IG InteresSand zugehen.

 

zu Ziffer 5:

 

Das Ordnungsamt beteiligt sich an Kontrollen der PI Bamberg-Stadt, bei denen die Vorschriften der Sperrzeit-Verordnung, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und auch des Jugendschutzes kontrolliert werden. Diese Kontrollen finden etwa einmal im Monat statt, wobei alle Beteiligten Wert darauf legen, nicht immer an den gleichen Wochentagen unterwegs zu sein. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass diese Kontrollen nie erfolglos sind. Bei einem der letzten Kontrollgang in der Nacht vom 31.10.2012 auf den 01.11.2012 wurden folgende Verstöße ermittelt:

 

Zweimal Betreiben einer Gaststätte ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis, zweimal Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (einmal Alkohol und einmal Rauchen), einmal Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz (Tanzmusik in der sog. „Stillen Zeit“). Verstöße gegen die Sperrzeit-Verordnung konnten in der fraglichen Nacht nicht festgestellt werden.


Solche und ähnliche Kontrollen sind wesentlicher Bestandteil zur Durchsetzung der Sperrzeit-Verordnung. Sie werden weiterhin stattfinden; darüber hinaus erstattet die PI Bamberg-Stadt selbstverständlich auch dann Anzeige wegen Verstoßes gegen die Sperrzeit-Verordnung, wenn sie dies außerhalb der Kontrollgänge feststellt.

 

Sehr wichtig ist auch die Durchführung von Immissionsschutzmessungen durch das städtische Umweltamt. Diese finden auf Gesuch des Ordnungsamtes auch bei Gaststätten, Clubs und Diskotheken statt. Solche Messungen werden grundsätzlich nicht angekündigt, da sonst zu befürchten ist, dass entsprechendes Wohlverhalten die Messergebnisse verfälscht. Sobald die Messungen zuordenbare Überschreitungen der geltenden Lärmgrenzwerte ergeben, setzt sich das Ordnungsamt mit den entsprechenden Betreibern in Verbindung und erläutert mit ihnen Maßnahmen, um die Lärmgrenzwerte auf Dauer wieder einzuhalten. Diese reichen von schalltechnischen Um- und Einbauten über An­sprache der Gäste bis hin zu individuellen Sperrzeitregelungen, wobei ein abgestuftes Vorgehen gewährleistet, dass die behördlichen Maßnahmen auch verhältnismäßig sind. Soweit die Überschreitungen nicht einem einzelnen Lokal zugeordnet werden können, ist die konsequente Durchsetzung der Sperrzeit-Ver­ordnung umso wichtiger.

 

zu Ziffer 6:

 

Ortsbegehungen im Sinne der Ziffer 6 des Beschlusses des Stadtrates vom 23.05.2012 haben bisher nicht stattgefunden. Grund dafür waren die personellen Probleme, bedingt u. a. durch den monatelangen Leerstand der Stelle des zuständigen Sachgebietsleiters im Ordnungsamt. Zudem soll eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bauordnungsamtes und des Umweltamtes gebildet werden, da die beiden Fachdienststellen enge Berührungspunkte mit der Problematik haben. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Das Ordnungsamt hat jedoch ein Projekt unterstützt, bei dem der Innenhof eines Gebäudes neben einem Club bewirtschaftet und in einer weiteren Phase auch zum Rauchen für die Gäste des Clubs zur Verfügung stehen sollte. Dieser Einzelfall ist durchaus geeignet, um zu zeigen, wie heikel ein solches Vorgehen sein kann. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Anwesens kam eine Beschwerde von einer Anwohnerin, die im Wesentlichen folgendes vortrug:

 

Sie sei es ja gewohnt, dass in einer Kneipenstraße auf der Straße selbst ein gewisser Lärmpegel herrsche. Bisher habe sie aber wenigstens im hinteren Teil ihres Anwesens noch eine gewisse Ruhe gehabt. Sie befürchte nunmehr, dass durch die Bewirtschaftung des Hofes diese Ruhe auch noch gestört werde. Sie wolle daher Klage einreichen gegen das Projekt. Dies geschah dann auch Anfang November 2012.


Das Ordnungsamt schlägt daher neben den Ortsbegehungen folgende Vorgehensweise vor:

 

Sobald ein Gastronom die Bauberatung des Bauordnungsamtes aufsucht, der sich mit der Eröffnung eines Lokals befasst, sollen Infomaterialien zu den rechtlichen Gegebenheiten (Gesundheitsschutzgesetz, Baurecht und geeigneten Ansprechpartnern) ausgegeben werden und Hinweise, dass der Antragsteller bei der Konzeption seines Lokals entsprechende Möglichkeiten einplanen solle. Dies eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, dass die Planungen in das Baugesuch mit einfließen können, so dass auch eine immissionssschutzfachliche Abklärung im Voraus erfolgen kann. Nur so kann vermieden werden, dass die Be­lästigungen, wie im Fall der Nachbarin, von der Straße in die noch relativ ruhigen hinteren Bereiche der Wohngebäude hineingetragen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

I.        Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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