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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0073-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Jörg Neumann

Entwurfsverfasser:                            Architektin Kerstin Seelmann

 

Kurzbeschreibung:             

Das noch vorhandene Hauptgebäude (zweigeschossig mit Mansarddach) des ehemaligen Bruckerts-hofes soll saniert und umgebaut sowie durch die Errichtung von verschiedenen Gebäuden erweitert werden. Es wird beabsichtigt das Erd- und Obergeschoss des bestehenden Gebäudes gastronomisch  zu nutzen, in der Mansarde ist der Einbau einer Betriebswohnung vorgesehen.

Die Neubauten orientieren sich in Größe und Struktur an das ehemalige Gehöft. Entlang der Grundstücksgrenzen reihen sich – ausgehend vom Bestandshaus – die Gebäude U-förmig aneinander, sodass wieder eine „Hofsituation“ entsteht. Im Innenhof ist die Errichtung eines Biergartens vorgesehen.

Vom Bestandsgebäude durch einen eingeschossigen Verbindungsbau (Flachdach) getrennt, soll ein zweigeschossiger Trakt (flachgeneigtes Pultdach) mit 10 Hotelzimmern (12 Betten) entstehen. Außerdem sind hier Küche und Theke für die Gastronomie geplant.

An der Stelle der ehemaligen Scheune ist die Errichtung einer neuen „Scheune“ (eingeschossig mit Satteldach, Dachneigung ca. 45 Grad, Nutzung als Stuhl- und Tischlager) vorgesehen.

Daran anschließend, am Standort des ehemaligen Nebengebäudes, wird ein eingeschossiges Gebäude (flachgeneigtes Pultdach) errichtet. Darin befinden sich die Sanitäranlagen für den Biergarten.

Als Schallschutzmaßnahme entsteht entlang der südlichen Grundstücksgrenze noch ein weiteres eingeschossiges Gebäude (flachgeneigtes Pultdach), in dem noch weitere Nebenräume für den Biergarten vorgesehen sind (Getränkelager, Kühlraum, Ausschank).

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              bestehendes Gebäude

                   Breite:  10,00 m              Länge:  11,84 m                ca. 6,70 m              Firsthöhe:  ca. 12,60 m

              -    Verbindungsbau

                   Breite:  4,00 m              Länge:  3,20 m              Höhe:  3,00 m

-    Hoteltrakt

                   Breite:  5,61 m bzw. 7,86 m     Länge:  19,61 m bzw. 18,36 m      Traufhöhe:  ca. 5,80 m

                                                                                                    Firsthöhe:  ca. 6,70 m

 

              -    „Scheune“

                   Breite:  13,20 m              Länge:  11,90 m              Traufhöhe:  ca. 4,00 m              Firsthöhe:  ca. 10,30 m

              -    Nebengebäude

                   Breite:  4,99 m              Länge:  13,02 m              Traufhöhe:  ca. 2,65 m              Firsthöhe:  ca. 3,00 m

              -    südliches Grenzgebäude

                   Breite:  2,93 m              Länge:  28,89 m              Traufhöhe:  ca. 2,65 m              Firsthöhe:  ca. 3,00 m

              -    Biergarten: 100,00 m²

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               20.11.2012

                                    vollständig:             - - -             

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: K 8 A

                            rechtsverbindlich seit: 20.10.2000

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): GE (§ 8 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen;

-          Zahl der Vollgeschosse im Bereich des Seitenflügels – Hoteltrakt - (zulässig I, geplant II);

-          Stellplatzanlage im Bereich einer privaten Grünfläche;

 

              Begründung:

              Mit der vorliegenden Planung soll die frühere hofartige Gebäudestellung des ehemaligen Bruckertshofes nachempfunden werden. Nachdem hier ein wertvolles Baudenkmal saniert und mit seiner ursprünglichen gastronomische Nutzung wieder aufleben soll sowie die erforder-lichen Kfz-Stellplätze nur außerhalb der Hofanlage angeordnet werden können, werden für   diesen Einzelfall die beantragten Abweichungen planungsrechtlich und städtebaulich befür-wortet.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:             

                  ja: Die Unterschriften der direkt angrenzenden Nachbarn liegen vor. Weiterhin hat der

                            Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 4560/6 einer Abstandsflächenübernahme

                            zugestimmt. Zusätzlich wurde noch eine öffentliche Nachbarbeteiligung durchgeführt.

                            Die Baugenehmigung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 13              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              13

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              13               Nachbargrundstück:              -/-

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:             

               Hotel:

                   Die Überprüfung der Planung wird zurzeit durch die Behindertenbeauftragte durchgeführt.

                   Gaststätte und Biergarten:

                   Für den Biergarten ist eine behindertengerechte Toilette vorgesehen. Bezüglich der

                   Gaststätte wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt, da es sich um ein denkmalgeschütztes

                   Gebäude handelt und die Schaffung von Barrierefreiheit nur durch Eingriffe in die

                   Bausubstanz erreicht werden kann. Bei Gaststätten, die einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis

                   bedürfen, sind jedoch die Anforderungen an barrierefreies Bauen im Rahmen dieses Erlaubnisver-                   fahrens zu beachten.


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

              Besonderheiten:

Immissionsschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Belange werden zurzeit noch

geprüft.

Bezüglich der Sanierung des bestehenden Gebäudes (Fassadensanierung, Neueindeckung des Daches, Änderung der Fenster, statische Ertüchtigung, Sanierung Treppe) wurde bereits eine Erlaubnis nach dem DSchG sowie für die Wiederherstellung der früher einmal vorhandenen Dachgauben eine Baugenehmigung erteilt.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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