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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0098-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach der Bedarfsplanung der Stadt Bamberg für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist speziell im Innenstadtbereich (Statistischer Bezirk 1) noch weiterer Bedarf an Krippenplätzen deutlich. Gab es zum 01.01.2013 in diesem Stadtteil 320 Kinder zwischen 1 und 3 Jahren, standen dem lediglich 99 Krippenplätze gegenüber, was einem Versorgungsgrad von 31% entspricht. Das Stadtjugendamt hat in Ausführungen in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der Innenstadtbereich der mit der größten Anzahl bzw. auch dem höchsten Zuwachs an Kindern ist (rund 30% der unter 3-jährigen leben hier).

 

Durch den Umstand, dass das Schulverwaltungsamt der Stadt Bamberg zum April seinen Sitz an den Michaelsberg verlegt, werden diese Räumlichkeiten zunächst frei von städtischer Nutzung. Im hinteren Teil des Anwesens Herzog-Max-Str. 16 befindet sich ja seit Jahrzehnten der Kindergarten St. Stephan. Der Träger, das Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. hat bereits desöfteren dringenden Raumbedarf signalisiert, da die Platzverhältnisse des zweigruppigen Kindergartens sehr beengt sind.

 

Durch den Umzug des Schulverwaltungsamtes ergibt sich nun die glückliche Situation, dass man einerseits etwas gegen die Platznot im Kindergarten St. Stephan, andererseits im Innenstadtbereich eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen schaffen kann. Nach Information von Herrn Oberbürgermeister Starke gab dieser nach Rückkoppelung mit dem Kämmerer Anfang Januar dem Jugendamt grünes Licht für die Umsetzung der Maßnahme. Angesichts der Situation, dass die hohe staatliche Förderung für die Schaffung von Krippenplätzen (~ 70% der fö-fä. Kosten) Ende diesen Jahres ausgelaufen wäre, war Eile angesagt und alle beteiligten Stellen müssen gut und konstruktiv zusammenarbeiten.

 

Auch wenn diese zeitlichen Schiene durch den Landtagsbeschluss mit der Verlängerung bis Ende 2014 den zeitlichen Druck hinsichtlich der finanziellen Förderung genommen hat, ist es angesichts des Rechtsanspruches dennoch notwendig, dieses Projekt so zügig wie möglich umzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss wurde jedoch in der Sitzung vom 30.01.2013 von der Maßnahme dem Grunde nach unterrichtet und erhält die Detailinformationen am 25.04.2013.

 

Weitere Probleme bei diesem Projekt ist die Tatsache, dass es sich um ein Einzeldenkmal handelt und die Stadt Bamberg lediglich Mieter der Räume ist, welche sich im Eigentum der Stadtbau GmbH befinden. Der Geschäftsführer, Herr Kemmer, ermöglichte jedoch umgehend entsprechende Termine zur Abstimmung der Baumaßnahme mit dem Jugendamt, dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V. und den von der Diakonie beauftragten Architekten Nickel und Wachter.

 

Nach Prüfung verschiedener Varianten einigte man sich auf den vorliegenden Planentwurf, der neben den notwendigen Räumen für die Kinderkrippe auch noch räumliche Entlastung durch eine große Küche und ein Büro sowie ein Leiterinnenzimmer für den Kindergarten bringt.

 

Um die Maßnahme förderrechtlich beantragen zu können muss der Stadtrat nun die Gesamtmaßnahme hinsichtlich Finanzierung als auch der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit beschließen. Zeitgleich muss der Bauantrag in Form einer Nutzungsänderung durch die Bauverwaltung geprüft werden. Die baurechtliche Genehmigung muss spätestens mit Vorliegen der förderrechtlichen Genehmigung durch die Regierung erteilt werden. Mit dem Fördersachgebiet der Regierung von Oberfranken wurde unverzüglich Kontakt aufgenommen und von dort wurde signalisiert, dass diese Maßnahme mit in die Förderung aufgenommen wird, allerdings muss hierzu auch ein Bauzeitenplan vorliegen. Da es sich jedoch im Wesentlichen nur um einen Innenausbau handelt sollte dies innerhalb von 6 bis 7 Monaten erfolgt sein. Es ist geplant, dass die Maßnahme Ende 2013 baulich abgeschlossen ist. Bezüglich der Anmietung des Objektes soll ein Mietvertrag über das gesamte Erdgeschoß einschließlich der Außenanlagen zwischen Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. und Stadtbau GmbH abgeschlossen werden. Analog der Regelung bei allen Kindertageseinrichtungen übernimmt die Stadt Bamberg hierbei die Nettokaltmiete. Die Höhe des Mietzinses muss noch mit der Stadtbau GmbH bis zum Abschluss der Maßnahme verhandelt werden.

 

 

Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Dem Stadtrat wird unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung von Oberfranken empfohlen:

2.1              den Bedarf von 12 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG  im Kindergarten St. Stephan, Herzog-Max-Str. 16, 96047 Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

2.2              Dem Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. die Betriebsträgerschaft für diese zusätzliche Krippengruppe zu übertragen.

2.3              Die Haushaltsmittel von 428.864,00 € € im Haushaltsjahren 2013 und 2014 bereit zu stellen.

2.5              Dem Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V., unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

              2.5.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg

                                          In Höhe der staatlichen Förderung                                          316.931,00 €

              2.5.2              einen weiteren Zuschuss
                            In Höhe von 2/3 der Restkosten abzüglich
                            der Beteiligung des Eigentümers, also                            =              111.933,00 €

                           

                                          somit insgesamt maximal bis zu                                          428.864,00 €

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 428.864,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Staatliche Zuwendungen:                                                        316.931,00 €

Sonderrücklage Kinder Bambergs Zukunft                              60.000,00 €

Minderung des Ansatzes Einbau von 2 Krippengruppen
Kinderkrippe Nürnberger Straße                                             52.000,00 €

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  kindbezogene Förderung: ~45.000,00 € abzüglich Bundesförderung U3; jährliche Mietkosten in noch festzulegender Höhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit dem Umbau der ehemaligen Räume des Schulverwaltungs- und Sportamtes in der Herzog-Max-Straße handelt es sich um eine wirtschaftliche Lösung zur Schaffung weiterer zur Bedarfsdeckung notwendiger Kinderkrippenplätze. Mit der vorgesehenen Finanzierung aus Rücklagenentnahme und Ausgabeneinsparung besteht Einverständnis.

 

Es muss aber auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass hinsichtlich der Folgekosten, welche aus dem weiteren Ausbau der Kindertagesstätten erwachsen und dauerhaft bestehen (kindbezogene Förderung) die Grenzen der Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt erreicht sind.

 

Bamberg, 28.03.2013

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

SG 200              ____________________

              André Engert

 

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Anlagen

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