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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0100-R5

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Beratungsfolge

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I.        Sitzungsvortrag:

 

1.      Suche nach weiteren geeigneten Objekten

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bamberg am 30.01.2013 wurde u.a. die Unterbringung von Asylbewerbern in Objekten der katholischen und evangelischen Kirche thematisiert. Zur Debatte stand auch das „alte Brauhaus“ des Ordens der Karmeliten in Bamberg, Am Knöcklein 5, das zurzeit leer steht und auf den ersten Blick geeignet erschien.

 

Am 18.02.2013  wurde deshalb von der Verwaltung mit Vertretern der Regierung von Oberfranken und Immobilien Freistaat Bayern ein Ortstermin in dem früheren Schülerwohnheim durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass dieses Objekt die Anforderungen, die an eine Asylbewerberunterkunft zu stellen sind,   n i c h t  erfüllt.

 

Herr Schuberth von der Regierung von Oberfranken bestätigte in der Email vom 19.02.2013 schriftlich, dass die genannte Liegenschaft für die Unterbringung von Asylbewerbern nicht geeignet ist, als Gemeinschaftsunterkunft also ausscheidet (Anlage 1).

 

2.      Zusammenarbeit mit den Institutionen

 

Durch den Stadtrat wurde das Sozialreferat / Amt für soziale Angelegenheiten beauftragt, stets einen engen Kontakt mit den Institutionen zu halten, die sich um die Asylbewerber kümmern und sie unterstützen.

 

Am 29.01.2013 fand nach Einladung durch das Diakonische Werk in der „Wolfsschlucht“ ein Koordinierungsgespräch zwischen den verschiedenen Organisationen und Institutionen statt, an dem auch das Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg mitwirkte. Das Protokoll ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Auch in der Ausweichunterkunft Ludwigstr. 16 traf sich am 26.02.2013 ein Vertreter des Amts für soziale Angelegenheiten mit „Freundstattfremd“, um mit den Bewohnern verschiedene Verfahrensangelegenheiten im Ablauf des täglichen Lebens zu besprechen (Essens- und Hauswirtschaftsmittelausgabe, Nutzung des Unterstellraumes, Reinigung des Anwesens, Hausordnung usw.).

 

3.      Prognose über die weitere Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Jahr 2013

 

Mit Schreiben vom 11.03.2013 hat der Regierungspräsident von Oberfranken über die aktuelle Situation der Unterbringung von Asylbewerbern in Oberfranken informiert. Demnach haben im Jahr 2012 insgesamt 64.539 Erstantragssteller beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um Asyl nachgesucht. Von diesen Personen wurden nach Bayern 9.827 verteilt – dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2011) um 40%. Für die nächsten Monate rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einem weiterhin hohen Zugang von Antragsstellern in der Größenordnung von monatlich 5.500 bis 7.300 Personen. Es geht davon aus, dass für das gesamte Jahr 2013 die Zahl der Erstanträge nicht unter der des Vorjahres liegen wird.

 

Die Einschätzung wird durch die aktuellen Zahlen bestätigt. So haben im Januar 2013 insgesamt 7.332 Personen einen Asylantrag gestellt. Hiervor wurden 983 Personen nach Bayern verteilt. Dies entspricht gegenüber dem Januar des Vorjahres (2012) einer Steigerung von 40,6%. Insofern kann nicht davon gesprochen werden, dass sich hinsichtlich der Asylbewerberzahlen eine Entspannung abzeichnen würde.

 

In Oberfranken wurden in den ersten beiden Monaten dieses Jahres insgesamt 184 Personen aufgenommen. Dies war nur möglich, da auch dezentrale Zuweisungen erfolgt sind.

 

Die Regierung weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass es auch künftig unabdingbar sein werde, weitere dezentrale Zuweisungen vorzunehmen.

 

4.      Weiteres Verfahren bezüglich bestehender Unterkünfte

 

a)        Staatliche Gemeinschaftsunterkunft „An der Breitenau 9A“

 

Nach dem Fortschritt des Bauvorhabens Anfang Februar 2013 wird der Neubau nach Einschätzung der Regierung von Oberfranken Anfang September 2013 aufnahmefähig sein.

 

b)        Hinsichtlich der Jugendherberge „Wolfsschlucht“ wurde der Regierung von Oberfranken bzw. der Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern mit Schreiben vom 25.02.2013 mitgeteilt, dass die Immobilie als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber nicht angeboten werden kann. Die Beherbergung von Asylbewerbern endet somit mit dem Ende des zwischen der Diakonie und der Stadt Bamberg abgeschlossenen Beherbergungsvertrages mit Ablauf des 30.06.2013.

 

c)        Derzeitige Ausweichunterkunft Ludwigstraße 16 sowie freigewordene Räume in der Ludwigstraße 14

 

Die Verwaltung hat am 25.02.2013 der Immobilienverwaltung des Freistaats Bayern und der Regierung von Oberfranken das grundsätzliche Angebot zur Vermietung dieser Immobilie unterbreitet und gebeten, die weitere Vorgehensweise mit dem städtischen Immobilienmanagement und dem Amt für soziale Angelegenheiten kurzfristig im Rahmen eines gemeinsamen Termins zu erörtern.

 

Diese gemeinsame Begehung fand am 19.03.2013 vor Ort im Anwesen Ludwigstraße 14/16 statt. Die Vertreter der Regierung von Oberfranken bzw. der Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern stellten fest, dass ein formelles Brandschutzkonzept für die Ludwigstraße 14/16 zwingend erforderlich ist und umgesetzt sein muss, bevor eine  Anmietung/Nutzung des Gesamtobjektes als Sammelunterkunft, also auch zur Unterbringung der bisher in der Wolfsschlucht lebenden Asylbewerber, erfolgen kann.

 

Mit einem Brandschutzgutachter wurden die notwendigen Anforderungen bereits vor Ort besprochen; diese sind mit entsprechenden Umbaumaßnahmen kurzfristig zu erfüllen. Die aus Sicht der Regierung daneben erforderlichen Ein- und Umbauten sind bereits erfasst, damit die insgesamt erforderlichen Ausschreibungen erstellt und durchgeführt werden können sowie der notwendige Bauantrag eingereicht werden kann. Dies erfolgt alles mit sehr hohem Zeitdruck, um einen Umzug zum 30.06.2013 gewährleisten zu können.  Inwieweit dies aber definitiv gewährleistet werden kann, wird sich im weiteren Verfahrensablauf zeigen.

 

Insoweit kann trotz aller Bemühungen derzeit nicht garantiert werden, dass  das Anwesen Ludwigstraße 14/16 bis zum 30. Juni 2013 so umgebaut ist, dass die momentan noch in der „Wolfsschlucht“ untergebrachten Asylbewerber (derzeit 25 Personen) direkt in die Ludwigstraße  umziehen können.

 

Sollte dies nicht gewährleistet werden können, stünde für diesen Personenkreis derzeit keine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung. Einzig denkbarer Lösungsansatz wäre aus Sicht der Verwaltung, die Asylbewerber vorübergehend noch solange in der „Wolfsschlucht“ zu belassen und seitens der Verwaltung für die Versorgung der Asylbewerber einen Dritten zu beauftragen. Es bleibt das Ziel, diese mögliche Überschreitung so knapp wie möglich zu gestalten. Die angelaufenen Planungen für die Sanierung der Wolfsschlucht werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

5.      Verfahrensstand  Sanierung Wolfsschlucht

 

a)              Sowohl mit dem Deutschen  Jugendherbergswerk Landesverband Bayern, als auch mit dem Oberfränkischen Schullandheimwerk e.V. laufen Abstimmungen, um aus dortiger Sicht die Möglichkeiten und Anforderungen an eine künftige, nachhaltige Nutzung zu  erhalten. Ebenso wurden mit der Leitung des TKS die Möglichkeiten erörtert, die „Neue Wolfsschlucht“ zukunftsorientiert in das Tourismus- und Kulturangebot der Welterbestadt Bamberg einzubinden.

 

Dabei wird selbstverständlich auch die Nutzung als Jugendgästehaus (= Breites Angebot sowohl für Gruppen als auch Einzelreisende) mit einbezogen. Daher wird der Antrag  der FW-BR-Stadtratsfraktion vom 18.3.2013 (vgl. Anlage 3) seitens der Verwaltung  ohnehin im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

b)              Auf Grundlage der Anforderungen der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Jugendherberge, Schullandheim, Jugendgästehauses, „Fahrrad- und Sportlerhotel“ etc.) soll  eine Kostenschätzung (möglichst sogar eine Kostenberechung) erstellt werden. Ausgangspunkt soll dabei die Variante mit dem höchsten Nutzungsstandard bilden, um dann Einsparpotentiale  zu den von der Ausstattung her nachrangigen Nutzungen ermitteln zu können (Nutzungsvarianten). Parallel hierzu sind wirtschaftliche Betrachtungen – auch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit der künftigen Ausrichtung der Wolfsschlucht – vorgesehen. Diese sind  den Kosten  gegenüberzustellen, damit im Zuge der Haushaltsberatungen 2014 eine Entscheidung des Stadtrates über die Art und Weise der  Sanierung und der künftigen Betriebsform (Verpachtung an Dritte, Betrieb durch die Stadt selbst, etc.) der „Neuen Wolfsschlucht“ getroffen werden kann.

 

II.                            Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt einen neuerlichen Sachstandsbericht über die Unterbringung von Asylbewerbern im Herbst 2013 zu erstatten.

 

3.            Mit der vorgeschlagenen planerischen Vorgehensweise der Verwaltung (Nr. 5 b) besteht Einverständnis.

 

4.      Der Antrag der FW-BR-Stadtratsfraktion vom 18.3.2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von bis zu 50.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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