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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0126-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

-          Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.        Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 07.11.2012 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf in der Fassung vom 18.04.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung im Zeitraum vom 08.01. bis 11.02.2013 öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben beinhalten Anregungen zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie zum Bebauungsplanverfahren Nr. 307 i. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (s. Anlage) erfolgt daher für beide parallel durchgeführten Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 307 i) gleichermaßen.

2.        Änderungen und Ergänzungen

In den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 08.05.2013 wurde eine weitere südwestliche Teilfläche der ehemaligen Bahnlinie in den Geltungsbereich einbezogen, auf der die bereits geplante nördliche Grünfläche mit einem Geh- und Radweg verlängert und somit gesichert wurde.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes wird nun entsprechend südwestlich um die Fläche der ehemaligen Bahnlinie verlängert, die ebenfalls als allgemeine Grünfläche genutzt wird. Er umfasst nun eine Gesamtfläche von 1,62 ha.

Im Teilplan Landschaftsplan wird die Sichtachse, die auf diesem verlängerten Teilstück der ehemaligen Bahnlinie besteht, übernommen.

Die bestehende Hauptwegebeziehung im nördlichen Teil wird ebenfalls nach Süden verlängert.

3.        Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Stellungnahmen ein:

3.1  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

3.1.1              Immobilienmanagement (Liegenschaften)

              der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 30.01.2013

 

3.1.2              Amt für Umwelt-, Brand- und

              Katastrophenschutz (Naturschutz)

              Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 07.02.2013

 

3.1.3              Stadtplanungsamt (Verkehr)              mit Schreiben vom 15.01.2013

 

3.1.4              Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 05.02.2013

 

3.1.5              Bauordnungsamt /Denkmalpflege

              Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 09.01.2013

 

3.1.6              Stadtwerke Bamberg

              Margaretendamm 28

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 14.12.2012

 

3.1.7              Freiwillige Feuerwehr Bamberg

              Margaretendamm 40

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 08.02.2013

 

3.1.8              Regierung von Oberfranken

              Ludwigstraße 20

              95444 Bayreuth              mit Schreiben vom 06.02.2013

 

3.1.9              PLEdoc GmbH

              Postfach 12 02 55

              45312 Essen              mit Schreiben vom 10.12.2012

 

3.1.10    Deutsche Telekom Technik GmbH

Niederlassung Süd

              Herr Karl-Heinz Pülz

              Memmelsdorfer Straße 209a

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 12.12.2012

 

3.1.11              E:ON Netz GmbH

              Luitpoldstraße 51

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 05.12.2012

 

3.1.12              E:ON Bayern AG

              Hallstadter Straße 119

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 10.12.2012

 

3.1.13              Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH

              Garmischer Straße 19 - 21

              81373 München              mit Schreiben vom 16.01.2013

 

3.1.14    Bundesnetzagentur

Fehrbelliner Platz 3

10707 Berlin              mit Schreiben vom 17.12.2012

 

3.1.15              Bürgerverein Bamberg-Nord

              Vorsitzende Christina Keidel

              Heinrich-Manz-Straße 19

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 15.01.2013

3.2 Öffentlichkeit

 

3.2.1        Bürger A

Martin-Ott-Straße 8

96049 Bamberg              mit Schreiben vom 27.01.2013

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang
(Anlage 1).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.        Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.        Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

3.        Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

4.        Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 08.05.2013 sowie zum Entwurf der Begründung vom 08.05.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

5.        Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 08.05.2013 sowie zum Entwurf der Begründung vom 08.05.2013 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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