"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0127-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

-                Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-                Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-                Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

-                Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.              Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange

              Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 07.11.2012 wurde der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i in der Fassung vom 07.11.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 08.01.2013 bis einschließlich 11.02.2013 öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

              Zum Bebauungsplan-Entwurf gingen Anregungen ein, die zu Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes vom 07.11.2012 führen, so dass die Planung erneut ausgelegt werden muss.

2.         Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfes vom 07.11.2012

-          Einbeziehen einer weiteren Teilfläche der ehemaligen Bahnlinie im südwestlichen Bereich, die im Anschluss an die bereits ausgewiesene ebenfalls als öffentliche Grünfläche mit einem Geh- und Radweg ergänzt wird. Diese Erweiterung dient der präzisen Ausweisung der Ausgleichsfläche sowie der Sicherung der Geh- und Radwegverbindung in Richtung Innenstadt.

Außerdem wird die auf diesem Teilabschnitt bestehende Blickbeziehung (Sichtachse) auf die Stadt Bamberg gesichert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst somit neu eine Fläche von 4,06 ha.

-          Die ehemalige Bahnlinie im nördlichen Bereich, oberhalb des Querweges ist nunmehr als private Grünfläche ausgewiesen, da dies bereits bei Ansiedlung der ansässigen Gewerbebetriebe als Gegenstand der Kaufverhandlungen abgesprochen wurde und die Stadt hier auch praktisch keine Grünflächenpflege leisten kann. Die Sicherung der Pflanzgebote sowie des Unterhalts wird bei Verkauf im Grundbuch als Dienstbarkeit gesichert..

-          Im südlichen Bereich der nördlichen Gewerbefläche wird nunmehr die Versickerungsmulde aus Gründen des Naturschutzes dauerhaft als private Grünfläche gesichert.

Dementsprechend wurde der Baurechtsrahmen in diesem Bereich angepasst.

-          Die textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sind vereinfacht.

Diese Änderungen wurden in den Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf sowie in der Begründung entsprechend ergänzt – sie wurden in die Eingriffs- Ausgleichsregelung (s. Punkt 8 der Begründung) ebenfalls eingearbeitet.

3.         Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Stellungnahmen ein:

3.1    Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

3.1.1              Immobilienmanagement (Liegenschaften)

              Der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 30.01.2013

 

3.1.2              Amt für Umwelt-, Brand- und

              Katastrophenschutz, Stadt Bamberg

              (Naturschutz)              mit Schreiben vom 07.02.2013

 

3.1.3              Stadtplanungsamt (Verkehr)              mit Schreiben vom 15.01.2013

 

3.1.4              Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 05.02.2013

 

3.1.5              Bauordnungsamt /Denkmalpflege

              Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 09.01.2013

 

3.1.6              Stadtwerke Bamberg

              Margaretendamm 28

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 14.12.2012

 

3.1.7              Freiwillige Feuerwehr Bamberg

              Margaretendamm 40

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 08.02.2013

 

3.1.8              Regierung von Oberfranken

              Ludwigstraße 20

              95444 Bayreuth              mit Schreiben vom 06.02.2013

 

3.1.9              PLEdoc GmbH

              Postfach 12 02 55

              45312 Essen              mit Schreiben vom 10.12.2012

 

3.1.10    Deutsche Telekom Technik GmbH

Niederlassung Süd

              Herr Karl-Heinz Pülz

              Memmelsdorfer Straße 209a

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 12.12.2012

 

 

 

 

3.1.11              E:ON Netz GmbH

              Luitpoldstraße 51

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 05.12.2012

 

3.1.12              E:ON Bayern AG

              Hallstadter Straße 119

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 10.12.2012

 

3.1.13              Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH

              Garmischer Straße 19 - 21

              81373 München              mit Schreiben vom 16.01.2013

 

3.1.14      Bundesnetzagentur

Fehrbelliner Platz 3

10707 Berlin              mit Schreiben vom 17.12.2012

 

3.1.15              Bürgerverein Bamberg-Nord

              Vorsitzende Christina Keidel

              Heinrich-Manz-Straße 19

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 15.01.2013

3.2 Öffentlichkeit

 

3.2.1        Bürger A

Martin-Ott-Straße 8

96049 Bamberg              mit Schreiben vom 27.01.2013

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (Anlage 1)

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

3.      Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

4.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 08.05.2013 sowie den Entwurf der Begründung vom 08.05.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

5.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 08.05.2013 sowie zum Entwurf der Begründung vom 08.05.2013 gemäß § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...