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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0180-61

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Beratungsfolge

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- Antrag der Gewobau Bamberg auf einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB

- Billigung der Planung

- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Anlass der Planung

Mit Schreiben vom 10.04.2013 beantragt die Gewobau Bamberg als Vorhabenträger die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 1884/3 im Bereich Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße (Anlage 1).

Durch den Bebauungsplan 123B sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zwei viergeschossigen Wohngebäuden mit Tiefgarage geschaffen und das Bestandsgebäude in der Augustenstraße 6 planungsrechtlich gesichert werden.

 

2.              Ziele und Zweck der Planung

Das Ziel des städtbaulichen Konzepts ist es, das Areal zwischen Augustenstraße und Küchelstraße als attraktiven innerstädtischen Wohnstandort zu entwickeln. Das Vorhaben folgt dabei dem übergeordneten Ziel der Innenentwicklung.

 

Die städtebauliche Struktur leitet sich aus den prägenden Baustrukturen der Nachbarschaft ab: Das traufständige nördliche Gebäude nimmt die Geschossigkeit der gegenüberliegenden Bebauung auf, das südliche folgt dem gekrümmten Straßenverlauf und bildet dort zur niedrigeren Bebauung einen Kopf aus. Die beiden neuen Wohngebäude bilden den Rahmen für einen inneren Platz, den „Augustenhof“, der als Mittelpunkt und Namensgeber des neuen Quartiers fungiert.

 

3.              Art des Verfahrens

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 123B sollen Maßnahmen der Innenentwicklung vorbereitet werden. Er wird daher gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. In den Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan integriert.

4.              Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Bei der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Umwandlung von "Fläche für Gemeinbedarf" in "Wohnbaufläche" vorgesehen.

5.              Lage und Beschreibung des Plangebietes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Konzepts Nr. 123B umfasst eine Fläche von ca. 4000 m² und liegt im Bereich zwischen Augustenstraße und Küchelstraße.

Im der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes befindet sich größtenteils historisch gewachsener Gebäudebestand der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist.

 

6.              Rechtliche Rahmenbedingungen

6.1              Darstellung im Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 ist das Gebiet im Bereich der Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße als Fläche für Gemeinbedarf (Telekom) dargestellt.

6.2               Planungsrechtliche Grundlage

Der geltende Baulinienplan 113 A weist für das gesamte Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 123 B eine straßenständige Bebauung, teilweise mit vorgelagerter Vorgartenzone aus. Zu Art und Maß der Nutzung wird keine Aussage getroffen. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 123A verliert dieser Baulinienplan innerhalb des Geltungsbereiches seine Gültigkeit.

6.3               Denkmalschutz

Das Plangebiet liegt im Bereich des Stadtdenkmals. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich weder Einzeldenkmäler noch ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit dem Auffinden von Bodendenkmälern zu rechnen.

6.4  Eigentumsverhältnisse

Das Grundstück, das künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll, befindet sich Besitz der Gewobau Bamberg.


7.              Erläuterung der Planung

Der Vorhabenplan des Architekturbüros Keidel sieht auf einem ca. 4000 m² großen Teilbereich des Grundstücks  Augustenstraße 6 Ecke Küchelstraße die Errichtung eines innerstädtischen Wohnquartiers mit einem lebendigen Wohnungsmix vor.

Die Planung sieht die Erhaltung des Bestandgebäudes  Augustenstraße 6 vor, das derzeit durch die Universität und künftig durch die evangelische Kirche genutzt wird. Parallel dazu ist die Errichtung eines IV-geschossigen Wohngebäudes mit zurückgesetztem viertem Geschoss geplant, das im Zusammenspiel mit einem parallel zur Küchelstraße verlaufenden Gebäudeteil den nordöstlichen Abschluss des „Augustenhofs“ bildet.

Entlang der Küchelstraße wird analog der gegenüberliegenden Bebauung eine Art Vorgartenzone ausgebildet. Auch in diesem Bereich der Küchelstraße ist eine IV-geschossige Bebauung, ebenfalls mit zurückgesetztem viertem Geschoss, geplant. In nördlichen Teil des Grundstücks befindet sich an der Küchelstraße die Zufahrt zum Grundstück und zur geplanten Tiefgarage. Die Erschließung des rückwärtigen Technikgebäudes, das zurzeit noch von der Telekom genutzt wird, erfolgt ebenfalls über diese Zufahrt.

Den südlichen Abschluss des Anlage bildet ein Wohngebäude, das einen Kopf zur Küchelstraße ausbildet und damit die Form des aufgelösten städtischen Blocks des benachbarten Gebäudes der Gewobau wiederholt.

Unter dem zentralen Teil der Anlage befindet sich eine Tiefgarage mit Stellplätzen für PKW, Abstellflächen für Fahrräder und Kellerräume. Der Nachweis der Stellplätze muss im weiteren Verfahren mit der neuen Stellplatzsatzung abgestimmt werden.

Detaillierte Informationen zum Bauvorhaben der Gewobau sind dem Vorhabenplan des Architekturbüros Keidel zu entnehmen. Die Fraktionen erhalten gesondert je ein Exemplar des Vorhabenplanes.

Die Planung wird in der Sitzung des Bausenats durch den Vorhabenträger, vertreten durch die Gewobau Bamberg, das Planungsbüro plan & werk und das Architekturbüro Keidel, vorgestellt.

8.              Grünordnung/ Eingriffs-Ausgleichs-Regelung

Bei dem  Plangebiet handelt es sich um einen bereits als Gemeinbedarfsfläche (Telekom) überplanten Bereich. Die Ausweisung der neuen Baurechte für den Augustenhof befindet sich innerhalb dieses Gebiets. Auf den vorhandenen Freibereichen befinden sich nur wenige Bäume und kaum unversiegelte Restflächen.

Im Zuge der Neubebauung sollen die verbleibenden Freiflächen sowie die Flächen oberhalb der geplanten Tiefgarage aufgewertet, begrünt und bepflanzt werden, so dass sie von den künftigen Bewohnern als Aufenthaltsflächen genutzt werden können. Entsprechende Vorgaben werden im weiteren Verfahren ausgearbeitet. Zusammen mit dem Bauantrag ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.

Da durch die neue Planung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erwarten sind, die über das bisherige Maß der Nutzung hinausgehen, ist kein Ausgleich erforderlich (§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB).


9.              Umweltbericht/ Umweltbelange

Für den vorliegenden Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ist kein formeller Umweltbericht notwendig. Bei der geplanten Wohnbebauung werden bisher schon beplante und versiegelte Flächen neu überplant. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes kann daher verzichtet werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bausenat nimmt den Bericht des Baureferates und des Vorhabenträgers Gewobau bzw. ihrer Auftragnehmer des Planungsbüros plan & werk und des Architekturbüros Keidel zur Kenntnis.

2.              Der Bausenat beschließt gemäß §2 Abs.1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß §12 BauGB und gemäß §13a BauGB für das im Plan des Vorhabenträgers vom 08.05.2013 abgegrenzte Gebiet.

3.              Der Bausenat billigt das Bebauungsplan-Konzept Nr. 123B vom 08.05.2013

4.              Der Bausenat beauftragt das Baureferat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB im Rahmen eines dreiwöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

5.              Der Bausenat beauftragt das Baureferat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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