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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0181-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung am 20.03.2013 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg beschlossen, das Thema „Veranstaltungen in der Innenstadt“ in die zweite Lesung zu verweisen.

 

Einer der Gründe hierfür war der Umstand, dass am 08.04.2013 ein Workshop über die strategische Ausrichtung der Ziele des Stadtmarketing Bamberg e. V. stattfand und hier auch der Bereich „Eventmanagement“ diskutiert werden sollte.

 

Mit Schreiben vom 29.04.2013 ging ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion ein (Anlage 1).

 

1.              Ergebnisse des Workshops:

 

a)      In der Diskussion wurde zunächst festgestellt, dass aufgrund der Kürze der Zeit der Workshop selbst kein geeigneter Rahmen sei, um die Angelegenheit abschließend zu diskutieren. Als weitere Maßnahmen wurde dafür festgelegt, dass Stadtmarketing Bamberg e. V. den Beirat reaktivieren soll, der sich u. a. auch mit der Durchführung und der Evaluierung der Veranstaltungen von Stadtmarketing Bamberg e. V. auseinandersetzen wird. Mitglieder des Beirates sind auch Mitglieder des Stadtrates, so dass ein Austausch zwischen den beiden Gremien möglich ist.

 

Stadtmarketing Bamberg e. V. wird auch einen Prozess entwickeln, um die Anwohner der Innenstadt in die Durchführung der Veranstaltungen in Zukunft besser einzubeziehen. Der Moderator des Workshops, Herr Wölfel von der Firma CIMA, hat hierzu ein Beispiel angeführt, das bereits seit Jahren in Esslingen praktiziert wird. Hier werden im Vorfeld von Veranstaltungen die Anwohner aktiv aufgesucht. Nach den Veranstaltungen werden die Erfahrungen abgefragt. Dies entspricht dem Punkt 3 des CSU-Antrags vom 29.04.2013. Die Verwaltung wird allen Veranstaltern größerer Events eine solche Vor- und Nachbereitung nachdrücklich empfehlen.

 

b)              Da bei dem Workshop zutreffend festgestellt wurde, dass Stadtmarketing Bamberg e. V. nicht für alle Veranstaltungen in der Innenstadt verantwortlich ist, soll es darüber hinaus im Herbst ein „Hearing“ geben, zu dem die Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg einladen wird. Geplant ist hier, neben Stadtmarketing Bamberg e. V. auch Vertreter der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH und von Radio Bamberg einzuladen. Das „Hearing“ soll öffentlich sein und ein Podium für eine direkte Beteiligung der Bürgerschaft bieten. Es sollen die Erfahrungen aus dem Veranstaltungen 2013 diskutiert werden. Das Hearing wird schätzungsweise 5.000 Euro Kosten verursachen, für die aktuell kein Deckungsvorschlag gemacht werden kann.

 

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.04.2013 sieht als ersten Punkt einen Workshop vor, der ähnliche Ziele verfolgt und von Herrn Oberbürgermeister geleitet werden soll. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Beteiligung der Anwohnerschaft, die im Gegensatz zu den vielen Tausend Besuchern einer hohen Belastung dauerhaft ausgesetzt und durchaus als eine zu schützende Minderheit zu betrachten ist. Im Rahmen des Hearings wird daher der beantragte Workshop unter Leitung von Herrn Oberbürgermeister stattfinden, was ohnehin vorgesehen war.

 

2.      Reduzierung der Anzahl von Veranstaltungen

 

Wie bereits im Sitzungsvortrag vom 20.03.2013 ausgeführt, hält es die Verwaltung darüber hinaus jedoch für sinnvoll, grundsätzlich die Anzahl der Veranstaltungen in der Innenstadt zu reduzieren. Konkret wurde im Sitzungsvortrag auf die besondere Problematik bei den Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen hingewiesen. Hier sind Lärm und andere Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft besonders hoch und durch Auflagen nur ganz begrenzt zu reglementieren.

 

Das Ordnungsamt rät dringend dazu, einen Auftrag für die Suche nach alternativen Standorten ab dem Jahr 2014 zu erteilen. In die Suche soll neben dem Umweltamt, das eine Prognose der Lärmbeeinträchtigungen einbringen wird, auch die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, die Feuerwehr und die Eigentümer der potentiellen Standorte (Fuchspark-Stadion oder Umfeld, Stechert-Arena oder Umfeld und Jahn-Wiese) mit einbezogen werden.

 

Im Vorfeld hat das Ordnungsamt eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt eingeholt, die diesem Sitzungsvortrag als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Die Polizei will nicht – wie häufig in Kommentaren zu der Diskussion zu lesen war – auf einer Durchführung der Live-Übertragungen in der Innenstadt bestehen. Vielmehr muss zwingend am jeweiligen Veranstaltungsort dafür Sorge getragen werden, dass die Veranstaltungen sicher und mit möglichst wenigen Beeinträchtigungen der Umgebung durchgeführt werden können.

 

3.    Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Veranstaltungen

 

Da im Workshop am 08.04.2013 u. a. auch dem Ordnungsamt nahe gelegt wurde, auf eine entsprechende Durchführungsqualität bei den Veranstaltungen hinzuwirken, soll an dieser Stelle eine offizielle Stellungnahme zu diesem Thema erfolgen:

 

Das Ordnungsamt und bei bestimmten Maßnahmen auch das Straßenverkehrsamt sind jeweils dafür zuständig, dass Veranstaltungen sicher und ohne vermeidbare Beeinträchtigungen für die Umgebung durchgeführt werden. Es ist nicht Aufgabe dieser Dienststellen und kann vor allem auch nicht auf der Basis des Verwaltungsrechts durchgesetzt werden, dass Veranstalter fliegende Bauten, Bühnentechnik oder sonstige Einrichtungen in einer vorzuschreibenden, ästhetisch ansprechenden Weise ausführen. Die Dienststellen können zwar darauf hinweisen, dass ein Veranstalter eine qualitätsvolle Umsetzung vornimmt. Das soll auch geschehen. Eine direkte, rechtlich durchsetzbare Einflussnahme ist jedoch nicht möglich. Einzige Ausnahme sind die städtischen Märkte.

 

Als Anlage 3 legt das Ordnungsamt ein Formular vor, welches bei allen größeren Veranstaltungen bereits seit März 2013 den potentiellen Veranstaltern an die Hand gegeben wird. Das Formular ist mit anderen Dienststellen (Straßenverkehrsamt, Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Umweltamt, Garten- und Friedhofsamt, Feuerwehr, Bauordnungsamt, Lebensmittelüberwachung und Jugendamt) entwickelt und trägt so dazu bei, dass sich die Veranstalter bereits im Vorfeld auch über die notwendige Infrastruktur und die rechtlichen Rahmenbedingungen mit einer Checkliste vorbereiten können.

 

Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass Formulare nicht zu den beliebtesten Handlungsmitteln aller Beteiligten gehören. Im vorliegenden Fall scheint es aber dringend angezeigt, auf ein solches Hilfsmittel zurückzugreifen, um einheitliche Angaben zu erhalten und die Veranstalter dazu zu veranlassen, dass sie sich im Vorfeld Gedanken machen und nicht etwa bei der Durchführung der Veranstaltung auf Provisorien zurückgreifen müssen, die sich wiederum auf die Qualität der Veranstaltung negativ auswirken können.

 

In Zusammenhang mit der Qualitätssicherung ist auch der Punkt 2 des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion zu sehen (Einsatz von Sicherheitspersonal bis zwei Stunden nach Veranstaltungsende). Er wird von der Verwaltung umgesetzt.

 

4.      Weitere Punkte aus dem Maßnahmenkatalog der CSU-Stadtratsfraktion

 

Das Ordnungsamt begrüßt den Vorschlag, bei der Entwicklung der Konversionsflächen auch einen Veranstaltungsort mit entsprechender Infrastruktur vorzusehen (Punkt 5 des Antrags vom 29.04.2013). Die Schaffung einer Open-Air-Arena mit Eignung für verschiedene Zwecke (z.B. auch als dauerhafter Standort für den Plärrer) und bauseits umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen sollte im Rahmen des Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozesses mit geprüft werden.

 

Die Kosten und Voraussetzungen für ein solches Projekt sind noch nicht zu beziffern. Detaillierte Aussagen sind erst mit einer fortschreitenden Aufplanung des gesamten Gebietes möglich.

 

Zu den „weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes“ (Punkt 6) wird die Verwaltung im Herbst berichten (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 30. Januar 2013).

 

Auch die Aufstockung des Personals, das im betreffenden Bereich im Ordnungsamt beschäftigt ist (Punkt 7), wird grundsätzlich begrüßt. Tatsächlich wird es zunehmend schwierig für die Amtsleitung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“, der im Zusammenhang mit der Überwachung der Veranstaltungen und den nächtlichen Kontrollen anfällt, mit dem „normalen Leben“ als Sachbearbeiter mit festgelegten Service-Zeiten zu vereinbaren. Zwar blieb noch keine Zeit, um die Gesamtauslastung im fraglichen Sachgebiet zu berechnen, jedoch dürfte sie erheblich über der 100 %-Marke liegen. Mehrstunden und Urlaub können nicht mehr innerhalb der vorgegebenen Zeiten eingebracht werden, Fristverlängerungen werden regelmäßig beantragt. Regeneration am Wochenende und in den Abendstunden ist während der Saison nur bedingt überhaupt möglich. Jedoch wäre auch hier eine Behandlung im Fachsenat erforderlich unter maßgeblicher Berücksichtigung der Kosten, die von der Auslegung des Begriffs „Aushilfskräfte“ abhängig sind.

 

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass die Kräfte der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt zu insgesamt 140 % ausgelastet sind, wozu mit Sicherheit die Veranstaltungssaison einen erheblichen Beitrag leistet. Dennoch wird die Verwaltung, entsprechend dem Punkt 8 aus dem Maßnahmenkatalog der CSU-Stadtratsfraktion auch hier das Gespräch suchen, um die Situation auf der Unteren Brücke zu entschärfen. Das Ordnungsamt hat den Bereich bereits in die monatlichen Sperrzeitkontrollen einbezogen, jedoch bisher – vermutlich auf Grund der lang anhaltenden winterlichen Witterung – bisher keine Feststellungen treffen können.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2013 zusammen mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, dem Umweltamt, der Feuerwehr und den Verantwortlichen das Fuchspark-Stadion mit Umfeld, die Stechert-Arena mit Umfeld und die Jahn-Wiese auf ihre Eignung für die Durchführung von Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen zu untersuchen. Danach ist der Stadtrat über das Ergebnis zeitnah zu unterrichten.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die 5.000 Euro Haushaltsmittel für das Hearing beim Finanzreferat zu beantragen – dieses soll einen entsprechenden Beschluss des Finanzsenates in seiner nächsten Sitzung am 25.06.2013 herbeiführen.

 

4.      Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat unaufgefordert über die Ergebnisse des „Hearings“.

 

5.      Die Realisierung einer Open-Air-Veranstaltungsfläche auf den Konversionsflächen ist zu prüfen und anschließend im Konversionssenat zu behandeln.

 

6.      Die Verwaltung setzt die Punkte 2 (Auflage Sicherheitsdienst) und 3 (Empfehlung der Vor- und Nacharbeit von Veranstaltungen) des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.04.2013 um.

 

7.      Damit sind die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.09.2012 und 29.04.2013 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:


 

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Anlagen

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