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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0182-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aus den von den Gemeinden des Amtsgerichtsbezirkes Bamberg er­stellten Vorschlagslisten wählt der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlausschuss die für ein Schöffenamt geeigneten Personen aus.

 

Für diesen Schöffenwahlausschuss muss die Stadt Bamberg aufgrund schriftlicher Aufforderung der Regierung von Oberfranken vom 28.01.2013 bis spätestens 15.05.2013 dem Amtsgericht Bamberg zwei Vertrauenspersonen benennen.

 

Obwohl es nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, auch Ersatzpersonen mit auszuwählen, um eine evtl. notwendig werdende Nachwahl zu vermeiden.

 

Diese Vertrauenspersonen, deren fünfjährige Amtszeit am 01.01.2014 beginnt, werden aus den Einwohnern vom Stadtrat mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitgliederzahl, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates. in geheimer Abstimmung gewählt. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf einen beschließenden Ausschuss ist nicht möglich.

 

Rechtsgrundlage hierfür sind Nr. 16 i. V. m. Nr. 27.6 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 07.11.2012 (JMBL 11/2012, 127), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Ge­richtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (AGGVG vom 23.06.1981, BayRS 300-1-1-J) in der derzeit gültigen Fassung sowie Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung.

 

Die zwei zu wählenden Vertrauenspersonen für den Schöffenwahl­ausschuss müssen vom Stadtrat aus den Einwohnern ausgewählt werden, sie müssen also nicht zwangsläufig selbst Mitglieder des Bamberger Stadtrates sein.

Nach den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen entfallen auf die CSU- und die SPD-Stadtratsfraktion jeweils ein Vorschlagsrecht für eine Vertrauensperson. Die GAL-Fraktion als drittstärkste Fraktion im Bamberger Stadtrat hat demnach das Vorschlagsrecht für die Ersatzperson.

 

Für die letzte Amtsperiode vom 01.01.2009 – 31.12.2013 sind folgende Vertrauenspersonen vom Bamberger Stadtrat gewählt worden:

 

Frau Elfriede Eichfelder und

 

Frau Sabine Sauer.

 

Als Ersatzperson wurde

 

Frau Ulrike Heucken

 

gewählt.

 

Für die jetzige Wahl wurden von den Fraktionen folgende Kandidaten benannt:

 

CSU:              Frau Elfriede Eichfelder

 

SPD:              Frau Karin Gottschall

 

und als Ersatzperson:

 

GAL:              Herr Helmut Schubert

 

 

(Es erfolgt nunmehr die Durchführung der Wahl)

 

Nach Feststellung des Wahlergebnisses wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss unter Beifügung eines be­glaubigten Auszuges aus der Sitzungsniederschrift dem Amtsgericht Bamberg (mit Abdruck an die Regierung von Oberfranken) mitzuteilen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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