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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0183-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach der oben genannten Schöffenbekanntmachung stellen die Ge­meinden vor jeder Amtsperiode eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

 

              Der Präsident des Landgerichtes Bamberg hat mit Schreiben vom 29.01.2013 mitgeteilt, dass die von der Stadt Bamberg bis zum 05.06.2013 aufzustellende Vorschlagsliste 39 Personen enthalten muss. Diese Mindestzahl sollte nicht wesentlich überschritten werden.

 

              Die Verwaltung hat daraufhin im Rathaus Journal interessierte Bamber­ger Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich für das Amt einer Schöffin / eines Schöffen zur Verfügung zu stellen.

 

Insgesamt haben sich 101 Personen ordnungsgemäß für die Ausübung dieses Ehrenamtes beworben.

 

Nach der Schöffenbekanntmachung sind die eingehenden Bewerbungen von der Verwaltung dem Stadtrat vorzulegen.

 

Eine Vorauswahl der Bewerbungen durch die Verwaltung ist hierbei nicht zulässig.

 

 

 

Beschlussvorschläge sind jedoch möglich. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann von der Verwaltung darauf hingewiesen werden. Eine Erstellung dieser Vorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip, insbesondere im Losverfahren, ist unzulässig.

 

Die Verwaltung hat deshalb eine Aufstellung aller sich bewerbenden Personen nach Eingang der Bewerbung erstellt und mit Schreiben vom 03.04.2013 sämtlichen Fraktion des Bamberger Stadtrats über­sandt.

 

Nach der Schöffenbekanntmachung soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, eine Auswahl nach den Kriterien Geschlecht, Berufsgruppe und Altersgruppe vorzunehmen.

 

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Bamberg beschließt der Bamberger Stadtrat mit der Mehrheit von 2/3 seiner anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates.

 

Von den insgesamt 101 eingegangenen Bewerbungen waren 47 Frauen und 54 Männer.

 

Auf die einzelnen Berufsgruppen entfielen:

 

38 Arbeiter / Angestellte

19 Beamte

23 Rentner / Pensionisten

  7 Hausfrauen / Hausmänner

  2 Selbständige

12 Akademiker.

 

Personen, die als ehrenamtliche Schöffen berufen werden, sollen zu Beginn der Amtsperiode (= 01.01.2014) mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein.

 

Bei einer Aufteilung dieser 45 Jahre in drei gleiche Kategorien ergeben sich für die

 

Geburtsjahrgänge von 1973 – 1988                            17 Personen

Geburtsjährgänge von 1972 – 1958                            36 Personen

Geburtsjahrgänge von 1957 – 1943                            48 Personen


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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Die von der Verwaltung erstellte Auflistung aller eingegangenen Be­werbungen (Anlage 1) hat zur Kenntnis gedient.

2.      Die hieraus von den Fraktionen des Bamberger Stadtrates erarbeitete Vorschlagsliste der Stadt Bamberg (Anlage 2) wird hiermit ge­nehmigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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