"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0185-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

Bauherr:              Campus Bamberg GmbH

Entwurfsverfasser:                            Architekt Stephan Gleisner

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus in T- Form und 22 Wohneinheiten geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage unter dem Gebäude nachgewiesen.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                   Länge:                           

              Nördlicher Baukörper: 13,06 m                        13,06 m                     15,38 m                 

              Südlicher Baukörper:   10,81 m            30,48 m                    15,38 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               05.12.2012

                                    vollständig:               16.04.2013

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs. 2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-       Überschreitung der Baugrenzen durch die nordöstlichen Balkone, die Nebengebäude und durch die Tiefgaragenüberdachung sowie durch die Tiefgarage zwischen den beiden Gebäuden.

-       Überschreitung der festgesetzten Grundfläche für Haus 1, Haus 2 und Tiefgarage (zul. 2.088 m², geplant 2.100 m²)

-       Abweichung von der zeitlich beschränkten Festsetzung von Nutzungen für die Durchführung der Landesgartenschau bis 30.06.2013

 

              Begründung:

- Die geplanten Abweichungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen sowie der festgesetzten Grundfläche sind aus planungsrechtlicher Sicht als geringfügig zu betrachten, verletzen somit nicht die Grundzüge der Planung und werden auch in Abstimmung mit dem Stadtgestaltungsbeirat als städtebaulich vertretbar erachtet.

- Von der im Bebauungsplan Nr. G 10 A ausgewiesenen zeitlich beschränkten Festsetzung von Nutzungen bis 30.06.2013 kann Befreiung erteilt werden: die bis 30.06.2013 zulässige Nutzung des Baugrundstücks durch Anlagen der Landesgartenschau ist bereits durch deren Rückbau beendet. Der Grund für die zeitliche Befristung und den damit verbundenen Ausschluss der baulichen Nutzung vor diesem Zeitpunkt ist daher entfallen. Die (erst) ab 01.07.2013 geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes können daher im Wege der Befreiung vorzeitig in Kraft gesetzt werden. Dies soll ab 01.06.2013 gelten.

 

Das Übereinkommen zwischen der Bayernhafen GmbH & Co.KG und der Stadt Bamberg hinsichtlich der Bewältigung der Lärmproblematik ERBA/Hafen vom 28.03.2013 ist zu beachten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Bamberg und dem Bauherrn wird geregelt, dass der Bauherr freiwillig die vom Hafen gewünschten baulichen Maßnahmen bezüglich erhöhter passiver Schallschutzmaßnahmen seines Bauvorhabens zum Hafengebiet hin übernimmt.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 23              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              23

              Nachweis auf Baugrundstück: 23 - Tiefgarage

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Senat stimmt den Befreiungen  von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

2.      Der Senat stimmt dem Beginn der Bauarbeiten ab dem 01.06.2013 zu.

 

 

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...