Beschlussvorlage - VO/2013/0186-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrfamilienhauses (Haus 2), Bamberg, Krackhardtstraße 8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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08.05.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Campus Bamberg GmbH
Entwurfsverfasser: Architekt Stephan Gleisner
Kurzbeschreibung:
Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus in T-Form mit 18 Wohneinheiten geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage unter dem Gebäude nachgewiesen.
Größe des Bauvorhabens:
Nördlicher Baukörper: 11,18 m 10,81 m 15,38 m
Südlicher Baukörper: 10,81 m 30,48 m 15,38 m
Antragseingang: 05.12.2012
vollständig: 16.04.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs. 2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen durch die östlichen Balkone, das Nebengebäude und
durch die Tiefgarage zwischen den beiden Gebäuden
- Überschreitung der festgesetzten Grundfläche für Haus 1, Haus 2 und Tiefgarage (zul. 2.088 m², geplant 2.100,44 m²) und der Geschossfläche für Haus 2 (zul. 2.100 m², geplant 2.226,02 m²)
- Abweichung von der zeitlich beschränkten Festsetzung von Nutzungen für die Durchführung der Landesgartenschau bis 30.06.2013
Begründung:
- Die geplanten Abweichungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen sowie der festgesetzten Grund- und Geschossfläche sind aus planungsrechtlicher Sicht als geringfügig zu betrachten, verletzen somit nicht die Grundzüge der Planung und werden auch in Abstimmung mit dem Stadtgestaltungsbeirat als städtebaulich vertretbar erachtet.
- Von der im Bebauungsplan Nr. G 10 A ausgewiesenen zeitlich beschränkten Festsetzung von Nutzungen bis 30.06.2013 kann Befreiung erteilt werden: die bis 30.06.2013 zulässige Nutzung des Baugrundstücks durch Anlagen der Landesgartenschau ist bereits durch deren Rückbau beendet. Der Grund für die zeitliche Befristung und den damit verbundenen Ausschluss der baulichen Nutzung vor diesem Zeitpunkt ist daher entfallen. Die (erst) ab 01.07.2013 geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes können daher im Wege der Befreiung vorzeitig in Kraft gesetzt werden. Dies soll ab 01.06.2013 gelten.
Das Übereinkommen zwischen der Bayernhafen GmbH & Co.KG und der Stadt Bamberg hinsichtlich der Bewältigung der Lärmproblematik ERBA/Hafen vom 28.03.2013 ist zu beachten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Bamberg und dem Bauherrn wird geregelt, dass der Bauherr freiwillig die vom Hafen gewünschten baulichen Maßnahmen bezüglich erhöhter passiver Schallschutzmaßnahmen seines Bauvorhabens zum Hafengebiet hin übernimmt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 18 anrechenbar: / nachzuweisen: 18
Nachweis auf Baugrundstück: 18 - Tiefgarage
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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