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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0187-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgungs GmbH

Entwurfsverfasser:                            Arch. Andreas Baur (Baurconsult)

 

 

Kurzbeschreibung:             

 

Basierend auf der Versorgungskonzeption 2025 planen die Stadtwerke Bamberg eine abschnittsweise Erneuerung/Ertüchtigung ihrer Wasserversorgungsanlagen. Hierzu gehört der Neubau des Hochbe-hälters West an der Altenburger Straße, der als weitgehend unterirdische Anlage konzipiert ist. Die beiden rechteckigen Wasserkammern mit einem Nutzungsinhalt von je 5.000 m³ werden erdüberdeckt errichtet; das Gelände erhöht sich im nördlichen hangabwärts gelegenen Teil des Bauwerks um bis zu 0,95 m. Das zur Altenburgerstraße orientierte Bedienungsgebäude ist mit einem oberirdischen Geschoß sichtbar. Das Gebäude mit Zufahrt wird mit einem 1,85 m hohen Metallgitterzaun eingezäunt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Wasserkammern                            Breite: 36,70 m              Länge: 60,24 m              6,49 m

              Bedienungsgebäude              Breite: 5,12 m              Länge: 8,77 m              Höhe: 2,95/3,40  m

 

                 bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               19.12.2012

                                    vollständig:               22.01.2013

 

 

 

 

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben liegt in einer Fläche für die Landwirtschaft. Es dient der öffentlichen Versorgung mit Wasser und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein: Fl..Nr. 3561/5 (Nachbarrechte sind nicht beeinträchtigt)

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar: /              nachzuweisen: 1

              Nachweis auf Baugrundstück: 1             

 

              Naturschutz:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis (Antrag, Planung und landschaftspflegerischer Begleitplan vom 12.11.2012). Das Einvernehmen mit dem Naturschutzbeirat wurde herbeigeführt (Sitzung am 21.02.2013). Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde in einem dreijährigen Planungsprozess in enger Kooperation mit dem Umweltamt minimiert und wird auf dem Grundstück durch Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland ausgeglichen.

Eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Altenburg-Rothof“  kann aus naturschutzfachlicher Sicht erteilt werden.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal – in der Nähe von              ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

Das BLfD erkennt durch die nur geringe Anböschung, die sich in den Hang einfügt, unter Hinzuziehung der veröffentlichten Blickachsen, keine Beeinträchtigung des Stadtbildes. Auch gegen die Planung des Technikgebäudes werden keine Einwände erhoben.

Das Zentrum Welterbe Bamberg stimmt dem Bauvorhaben ebenfalls zu.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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