Beschlussvorlage - VO/2013/0187-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau HB West (Trinkwasserspeicher) mit Einfriedung, Bamberg, Altenburger Straße Fl.Nr. 3561/10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
08.05.2013
|
I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Entwurfsverfasser: Arch. Andreas Baur (Baurconsult)
Kurzbeschreibung:
Basierend auf der Versorgungskonzeption 2025 planen die Stadtwerke Bamberg eine abschnittsweise Erneuerung/Ertüchtigung ihrer Wasserversorgungsanlagen. Hierzu gehört der Neubau des Hochbe-hälters West an der Altenburger Straße, der als weitgehend unterirdische Anlage konzipiert ist. Die beiden rechteckigen Wasserkammern mit einem Nutzungsinhalt von je 5.000 m³ werden erdüberdeckt errichtet; das Gelände erhöht sich im nördlichen hangabwärts gelegenen Teil des Bauwerks um bis zu 0,95 m. Das zur Altenburgerstraße orientierte Bedienungsgebäude ist mit einem oberirdischen Geschoß sichtbar. Das Gebäude mit Zufahrt wird mit einem 1,85 m hohen Metallgitterzaun eingezäunt.
Größe des Bauvorhabens:
Wasserkammern Breite: 36,70 m Länge: 60,24 m 6,49 m
Bedienungsgebäude Breite: 5,12 m Länge: 8,77 m Höhe: 2,95/3,40 m
Antragseingang: 19.12.2012
vollständig: 22.01.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Vorhaben liegt in einer Fläche für die Landwirtschaft. Es dient der öffentlichen Versorgung mit Wasser und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: Fl..Nr. 3561/5 (Nachbarrechte sind nicht beeinträchtigt)
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 1
Naturschutz:
Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis (Antrag, Planung und landschaftspflegerischer Begleitplan vom 12.11.2012). Das Einvernehmen mit dem Naturschutzbeirat wurde herbeigeführt (Sitzung am 21.02.2013). Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde in einem dreijährigen Planungsprozess in enger Kooperation mit dem Umweltamt minimiert und wird auf dem Grundstück durch Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland ausgeglichen.
Eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung Altenburg-Rothof kann aus naturschutzfachlicher Sicht erteilt werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Einzeldenkmal in der Nähe von ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Das BLfD erkennt durch die nur geringe Anböschung, die sich in den Hang einfügt, unter Hinzuziehung der veröffentlichten Blickachsen, keine Beeinträchtigung des Stadtbildes. Auch gegen die Planung des Technikgebäudes werden keine Einwände erhoben.
Das Zentrum Welterbe Bamberg stimmt dem Bauvorhaben ebenfalls zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
392,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
473,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
801,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
39 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
56,7 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
676,4 kB
|