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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0191-61

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Beratungsfolge

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-               Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

-       Billigung der Planung

-       Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-       Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4  Abs. 1 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.                       Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 D, der für den Bereich zwischen Coburger Straße, Gundelsheimer Straße und Memmelsdorfer Straße ein Sondergebiet Studentenwohnheim, ein Sondergebiet friedhofsbezogene Nutzung und ein Mischgebiet vorsieht. 

An der Coburger Straße soll ein Studentenwohnheim entstehen. Hierfür hat das Studentenwerk Würzburg einen Realisierungswettbewerb durchgeführt.

Außerdem sollen die, als Lagerflächen für Steine und Mutterboden genutzten, Grundstücke an der Gundelsheimer Straße planungsrechtlich gesichert werden. Im bestehenden Flächennutzungsplan waren diese Flächen als mögliche Erweiterungsflächen für den städtischen Friedhof vorgesehen.

Entlang der Memmelsdorfer Straße soll der bauliche Bestand gesichert und weiterentwickelt werden. Dieser Bereich ist jedoch nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung.

2.                       Lage des Plangebietes

Der Geltungsbereich der teilweisen Flächennutzungsplan-Änderung liegt im nördlichen Stadtgebiet von Bamberg zwischen der Coburger Straße und der Gundelsheimer Straße. Nördlich des Plangebietes erstreckt sich der städtische Friedhof.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ist nicht identisch mit dem  Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 213 D. Der Geltungsbereich des FNP schließt die Gundelsheimer Straße mit ein, jedoch nicht den Bereich entlang der Memmelsdorfer Straße. Dieser Bereich ist bereits als eine gemischte Baufläche dargestellt. Somit ist dort keine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

3.                       Art des Verfahrens

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 D gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 213 D wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB aufgestellt.

4.                       Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Innerhalb des Geltungsbereichs ist die Gundelsheimer Straße noch nicht als „sonstige Verkehrsstraße“ dargestellt. Die Darstellung endet bislang auf Höhe des südlichen Friedhof-Zugangs.

Das nördlich angrenzende Gebiet des städtischen Friedhofs ist ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Östlich der Coburger Straße sind gewerbliche Bauflächen sowie Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen dargestellt. Im Süden und Westen grenzen gemischte Bauflächen an die Grünfläche an.

Im Landschaftsplan ist der Bereich als Friedhof dargestellt. Im Bereich der Coburger Straße endet die Darstellung einer Grünverbindung (Grünachse), die sich zwischen Memmelsdorfer Straße und Kronacher Straße vom Berliner Ring bis zur Coburger Straße erstreckt.

Im Landschaftsplan ist der nördlich angrenzende Bereich als Friedhof, der östliche Bereich als Gewerbesiedlungsbereich, der südliche und westliche  Bereich als Wohnsiedlungsbereich dargestellt.

5.                       Beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplan-Änderung

In der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 5767, 5768/1, 5777, 5777/8, 5778, 5778/1, 5778/2, 5765 (Teilbereich) und 5766 (Teilbereich) als Sonderbaufläche Studentenwohnheim dargestellt. Die westlich angrenzenden Flächen mit den Fl. Nrn. 5785, 5784/1, 5783 (Teilbereich), 5783/1, 5782/1, 5781/2, 5780, 5779, 5764 (Teilbereich) werden als Sonderbaufläche friedhofsbezogene Nutzung dargestellt. Im Bereich der Gundelsheimer Straße wird die „sonstige Verkehrsstraße“ in Richtung Norden verlängert.

Der Bereich an der Coburger Straße wird in der Änderung des Teilplans Landschaftsplan als Wohnsiedlungsbereich und der westlich angrenzende Bereich als Gewerbesiedlungsbereich dargestellt. Für den gesamten Bereich ist ein Grünordnungsplan als Ziel im Landschaftsplan dargestellt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.       Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.       Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.05.2013 abgegrenzte Gebiet.

3.       Der Bau- und Werksenat billigt das Flächennutzungsplan-Konzept gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.05.2013

4.       Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

5.       Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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