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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0197-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

A)    Rückblick

 

Im Mai 2011 wurden die Straßenausbaumaßnahmen im Umfeld der Kettenbrücke von der Fa. Pöhner GmbH, Bayreuth unter der Bauleitung der Planungsgemeinschaft Grad-Dietz-Goldbrunner begonnen. Nach einer Bauzeit von ca. 6,5 Monaten wurde die Maßnahme im November 2011 fertig gestellt. Im Bereich zwischen der Königstraße und dem Vorderen Graben wurden insgesamt rund 2.700 m² mit neuem Granitpflaster versehen. Im Heinrichsdamm wurden rund 335 m² Asphalt in der Fahrbahn sowie 435 m² Pflasterklinker im Gehweg- bzw. Parkflächenbereich eingebaut. Zudem erhielt die östliche Gehwegauskragung auf einer Fläche von rund 205 m² eine neue Deckschicht sowie auf einer Länge von 95 m ein neues Geländer.

 

 

B)    Fragestellung der CSU-Fraktion

 

Mit Schreiben vom 9. November 2012 (siehe Anlage 1) hat die CSU-Fraktion auf die schon kurz nach Fertigstellung der Maßnahme aufgetretenen Mängel hingewiesen und um einen Bericht im Bausenat gebeten.

 

 

Die CSU stellte hierbei folgende Fragen:

 

1.      Liegt hier eine mangelhafte Ausführung der bauausführenden Firma vor?

Ja, über weite Strecken liegt eine mangelhafte Ausführung vor; vor allem im Bereich der Pflasteranschlüsse in der Hauptwachstraße sowie der Kettenbrückstraße. Gleiches gilt für das flächig fehlende Fugenmaterial in den o.g. Straßenzügen und die Anschlussbereiche des Pflasters an die Mittelrinne.

Das oberflächennah fehlende Fugenmaterial wird auf Grund der regelmäßigen Reinigungsmaßnahmen des Entsorgungs- und Baubetriebes entfernt und muss somit in regelmäßigen Abständen ersetzt werden. Hier wird derzeit ein technisch optimiertes Verfahren der Fugenverfüllung mit Gesteinsmehl erprobt, nachdem ein erneutes „Nachsanden“ der Pflasterfläche im März 2012 durch die Reinigungsmaschinen wieder zunichte gemacht wurde.

Der Entsorgungs- und Baubetrieb beobachtet den Zustand der Flächen derzeit sehr genau. Momentan handelt es sich hierbei um optische Mängel, nicht aber um verkehrsgefährdende Mängel.

 

2.      Ist die Maßnahme bereits abgerechnet bzw. können Forderungen geltend gemacht werden?

Die Maßnahme ist derzeit in der Abrechnung, die Schlusszahlung ist noch nicht erfolgt.

Die Baufirma hat für ihre Arbeiten jedoch eine Gewährleistung von vier Jahren zu übernehmen und alle in dieser Zeit auftretenden Baumängel auf ihre Kosten zu beseitigen. Daher wird der EBB – so wie dies üblich ist – spätestens vor Ablauf der Vierjahresfrist die Mängel gegenüber der Firma anzeigen und auf deren Beseitigung drängen. Diese Verjährungsfrist läuft im November 2015 ab. Im Zuge der Auftragsvergabe wurde hierfür eine Auftrags- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % bzw. 63.786.-- € einbehalten. Mit dieser Summe soll sichergestellt werden, dass bei einer Weigerung der Firma die Arbeiten ggf. einem Dritten übertragen werden können.

Eine Sanierung (Mängelbeseitigung) ist aktuell noch nicht angedacht. Denn zum einen ist auf Grund der mangelhaften Pflasteranbindung zur Rinne (Absatz von max. 2 cm) ein geringes Unfallrisiko (z.B. durch Stolpern) gegeben. Zum anderen wird ggf. noch ein Gehwegaufbruch im Rahmen eines Gashausanschlusses an der Kettenbrückstraße 3 erforderlich.

Frostschäden sind nicht zu erwarten, da der gesamte Straßen- sowie Gehwegaufbau sickerfähig (Tragschicht aus Dränasphalt) ausgeführt wurde.

 

3.      Ist die Verwaltung im Rahmen ihrer Bauherrenfunktion bereits tätig geworden?

Die Dokumentation sowie das Rügen der Mängel sind wichtige Bauherrenfunktionen, denen die Stadt grundsätzlich - und damit auch hier – nachkommt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

2.      Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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