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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0209-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11. April 2013 wurden die Unterschriftslisten für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Jugendherberge Wolfsschlucht zusammen mit dem Begleitschreiben vom 10.04.2013 beim Oberbürgermeister abgegeben. Damit wurde die Frist nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 der Gemeindeordnung ausgelöst. Der Stadtrat hätte sich bis zum 11.05.2013 mit der Angelegenheit befassen müssen.

 

Der Oberbürgermeister hat am 30.04.2013 eine Sitzung des Ältestenrates zusammen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens einberufen. Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben Stadtrat Norbert Tscherner sowie Herr Triffo teilgenommen. Der Oberbürgermeister machte den Vorschlag, auf das Bürgerbegehren zu verzichten und den ersparten Betrag in Höhe von 60.000 Euro für die Asylsozialarbeit zu verwenden (Anlage 1).

 

Man einigte sich dann auf eine vorläufige gemeinsame Vorgehensweise, die sich aus dem beigefügten Protokoll (Anlage 2) ergibt.

 

Mit Schreiben vom 01.05.2013 (Anlage 3) hat Stadtrat Norbert Tscherner eine Sondersitzung des Stadtrates vor dem 11.05.2013 verlangt.

 

Im Rahmen einer weiteren Besprechung des Ältestenrates am 03. Mai 2013 um 13:00 Uhr im Beisein von Stadtrat Norbert Tscherner wurde dann das Übereinkommen erzielt, die Angelegenheit in der Vollsitzung des Stadtrates am 15. Mai 2013 als ersten zu behandelnden Tagesordnungspunkt festzusetzen und zu beraten. Bezüglich der Vereinbarung, die der Stadtrat zustimmend zur Kenntnis nehmen soll wird auf das in Anlage 2 vom Oberbürgermeister und den drei Vertretern des Bürgerbegehrens unterzeichnete Protokoll Bezug genommen.

 

Durch diese Vereinbarung ist der Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens / Bürgerentscheid zurückgenommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Vom Bericht der Verwaltung und dem Ergebnisprotokoll (Anlage 2) wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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