Beschlussvorlage - VO/2013/0220-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Sanierung eines Wohnhauses Bamberg, Panzerleite 97
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.06.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Krempl Werner und Dr. Schöppner Andrea
Entwurfsverfasser: Architekt Jochen Eis
Kurzbeschreibung:
Das flachgeneigte Satteldach des bestehenden Einfamilienwohnhauses soll entfernt und durch ein an drei Seiten zurückgesetztes Penthaus ersetzt werden. Weiterhin werden noch Grundriss- und Fassadenänderungen vorgenommen.
Größe des Bauvorhabens:
- bestehendes Unter- und Erdgeschoss:
Breite: 7,87 m bzw. 13,18 m Länge: 11,43 m bzw. 13,24 m
- neues Penthaus:
Breite: 7,81 m Länge: 9,56 m
- Gesamthöhe: 7,00 m bzw. 9,41 m
Antragseingang: 28.03.2013
vollständig: 09.04.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 43 C
rechtsverbindlich seit: 10.01.1962
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
Anzahl der Wohnschichten (zulässig: Wohngebäude mit einer Wohnschicht; geplant: Wohngebäude mit einer zweiten Wohnschicht im Obergeschoss als Penthaus)
Begründung:
Der o.g. Bebauungsplan lässt nur ein erdgeschossiges Wohngebäude mit einer Wohnschicht und einem flachgeneigten Sattel- oder Walmdach (kein Vollgeschoss) zu. Demnach ist für das geplante Penthaus mit Schlafzimmer, Ankleide und Bad eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. In der Straße Auf dem Lerchenbühl wurde bei den zwei neuen Wohngebäuden Hsnrn. 19 und 28 jeweils ein kleines Penthaus als Galeriezimmer unter der Maßgabe, dass das Penthaus in einem zulässigen Sattel- oder Walmdach eingepasst werden könnte, genehmigt und errichtet. Das nun beantragte Penthaus wurde an der Straßenseite sowie nach Nordwesten und Südosten so angeordnet, dass es zurückgesetzt in Erscheinung tritt und es zum darunter liegenden Erdgeschoß eine untergeordnete Grundfläche aufweist. Aus städtebaulicher Sicht kann die beantragte Abweichung befürwortet werden. Das Vorhaben ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: Fl.Nr. 3703/5 (Auf dem Lerchenbühl 19)
Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme nicht verletzt.
Die Nachbarn erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: 1 nachzuweisen: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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