Beschlussvorlage - VO/2013/0232-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplangebiet Nr. G 5 B; Abbruch des Anwesens "Gaustadter Hauptstraße 107" und Herstellung einer öffentlichen Grünfläche;
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- 47 Garten- und Friedhofsamt
- Referent:in:
- Felix, Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2013
|
I. Sitzungsvortrag:
Der Stadtrat hatte im Jahre 1986 mit dem Bebauungsplan Nr. G 5 B die planungsrechtliche Grundlage für den Abbruch des Anwesens Gaustadter Hauptstraße 107 (auch bekannt als sog. Lossa-Haus) und die Errichtung einer Grünfläche (Parkanlage) vor dem Fischerhofschlösschen in Gaustadt geschaffen.
Zur Umsetzung dieses Bebauungsplanes hat die Stadt Bamberg nach jahrelangen Verhandlungen im Jahr 2004 das Anwesen samt der vorgelagerten ehemaligen Tankstelle erworben. Die Tankstelle wurde bereits im Frühjahr 2012 abgerissen, die unterirdischen Tanks wurden teilweise entfernt. Die freigewordene Fläche ist mit Humus abgedeckt und eine Rasenfläche angelegt. Der Abbruch des seit Jahren leerstehenden Wohnhauses Gaustadter Hauptstraße 107 wurde seinerzeit noch nicht vollzogen, da die Überlegungen über die weitere Vorgehensweise noch nicht abgeschlossen waren.
Als weiteren Schritt zur Verwirklichung der städteplanerischen Zielsetzung Herstellung einer öffentlichen Grünfläche schlägt die Verwaltung nun den Abbruch des Anwesens Gaustadter Hauptstraße 107 mit anschließender provisorischer Herstellung einer einfachen Grünfläche vor.
Dieser Vorschlag wurde bereits im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 18.04.2013 im Sängerheim Gaustadt der Öffentlichkeit unterbreitet und zur Diskussion gestellt. Wie sich im Laufe der Diskussion zeigte, werden der Abbruch und die Herstellung einer einfachen Grünfläche allgemein begrüßt. Die Überlegungen zur endgültigen Gestaltung der Fläche sollen aber fortgesetzt werden. Dazu werden die erforderlichen Schritte eingeleitet.
Die Präsentation aus der Bürgerinformationsveranstaltung wird in der Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Es wird um Genehmigung des nachfolgenden Beschlussantrages gebeten.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Finanzsenat genehmigt den Abbruch des Anwesens Gaustadter Hauptstraße 107 und die provisorische Herstellung einer einfachen Grünfläche.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der weiterführenden Überlegungen zu berichten.
Sitzungsvorlage
Federführend: 23 Immobilienmanagement
Beteiligt:
| Vorlage- Nr:
Datum: Referent: Amtsleiter: Sachbearbeiter: | VO/2013/0232-23 | |
Bebauungsplangebiet Nr. G 5 B; | |||
Beratungsfolge: | |||
Datum | Gremium | Zuständigkeit | |
25.06.2013 Finanzsenat Entscheidung |
Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)
Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)
Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Verteiler:
Vorlage VO/2013/0232-23 der Stadt Bamberg
| Seite: 2/2 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
131,6 kB
|