Beschlussvorlage - VO/2013/0239-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Herausgabe einer Sonderbriefmarke anläßlich des 1000-Jahr-Jubiläums des ehemaligen Benediktinerklosters St. Michael
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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25.06.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Das ehemalige Benediktinerkloster St. Michael feiert im Jahr 2015 sein 1000-jähriges Gründungsjubiläum. Um dieses Ereignis zu würdigen, stellte die FW-BR Stadtratsfraktion den Antrag, bei der Deutschen Post anzufragen, ob diese im Jubiläumsjahr eine Sonderbriefmarke 1000 Jahre St. Michael herausgibt (siehe Anlage).
Das Gesamtdenkmal der Klosteranlage St. Michael ist für die Stadt Bamberg von herausragender Bedeutung und eine Attraktion für Touristen und Einheimische, speziell die barocke Kirchenfassade mit ihrer beeindruckenden Freitreppe und das Grabmal des Hl. Otto. Höhepunkt im Inneren der Kirche ist der "Himmelsgarten", das Deckengemälde mit 578 Blumen und Heilkräutern. Aber auch der barocke Terrassengarten der Klosteranlage mit einem Brunnen und zwei Pavillons sucht seinesgleichen.
Um das Jubiläum und die Klosteranlage auch deutschlandweit bekannt zu machen, werden von der Stiftungsverwaltung im Bereich Philatelie folgende Schritte unternommen:
1. Bei der Deutschen Post wird ein Antrag gestellt, eine Sonderbriefmarke im Jahr 2015 1000 Jahre St. Michael in Bamberg herauszugeben.
2. Der Briefmarken und Münzsammlerverein Bamberg e.V. bringt bereits heuer eine Individualbriefmarke über den Himmelsgarten auf den Markt, um auf die Schäden an der Kirche hinzuweisen. Die Herausgabe einer Individualbriefmarke oder eines Sonderstempels werden beim Briefmarken und Münzsammlerverein Bamberg e.V. auch für das Klosterjubiläum 2015 angefragt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | Keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 400,-- , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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731,4 kB
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