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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0406-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.04.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, im Herbst einen neuerlichen Sachstandsbericht über die Unterbringung von Asylbewerbern zu erstatten.

 

Zunächst darf generell darauf hingewiesen werden, dass die letzte Zugangsprognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beinhaltet, dass im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 43.016 Erstantragssteller beim Bundesamt um Asyl nachgesucht haben. Im Jahr 2012 waren dies im Vergleichszeitraum noch 23.066 Personen. Dies ist eine Steigerung von rund 20.000 Anträgen und entspricht einem Anstieg von zirka 86 %. Für das zweite Halbjahr rechnet das Bundesamt mit einem weiteren deutlichen Anstieg und geht bei den Zugängen von monatlich 8.000 bis 10.000 Personen aus. Diese Einschätzung beruht auf folgende Entwicklungen:

 

Erfahrungsgemäß sind die  Zugangszahlen im zweiten Halbjahr höher als im ersten Halbjahr.

 

Die russische Föderation hat sich in den letzten Monaten zum zugangsstärksten Herkunftsland entwickelt, nach wie vor handelt es sich überwiegend um Familien mit Kindern, im Wesentlichen aus Tschetschenien. Lag der Anteil an Gesamtaufkommen im 1. Quartal noch bei zirka 16 %, so beläuft sich aufgrund der Steigerung im 2. Quartal der Anteil für das gesamte erste Halbjahr auf zirka 23 %. Gründe, die einer Reduzierung der Zugänge erwarten lassen sind nicht ersichtlich.

 

Die Zugangszahlen aus den sogenannten Westbalkanstaaten (Serbien, Mazedonien, Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina) steigen bereits wieder an: Bei der Gesamtbetrachtung für das erste Halbjahr liegt Serbien an 4. Stelle, Mazedonien nimmt Rang 8 ein. Bei isolierter Betrachtung der Junizahlen befindet sich zwar Serbien weiterhin auf Platz 4, Mazedonien liegt aber schon auf Platz 5 und Kosovo hat Platz 10 eingenommen.

 

Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr (geringe Anzahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen, insbesondere während der Wintermonate) ist für die kommenden Monate mit einer erheblichen Steigerung der Zugangszahlen aus den sogenannten Westbalkanstaaten zu rechnen, die möglicherweise das Zugangsniveau aus dem Vorjahr übertreffen.

 

Die übrigen Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und Pakistan sorgen weiterhin für sehr hohe Zugänge. Es gibt keine Erkenntnisse, dass sich hieran in nächster Zeit etwas wesentlich ändern wird.

 

Asylanträge aus den nord- und zentralafrikanischen Ländern wie Somalia, Nigeria, Ghana, Gambia, Kamerun, Mali, Tschad, Algerien, Marokko, etc. zeigen deutlich höhere Zugänge als im Vergleichszahlraum des Vorjahres, gehören aber mit Ausnahme von Somalia nicht zu den 10 zugangsstärksten Herkunftsländern.

 

Angesichts der aktuellen Entwicklung erscheint nach Ansicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge eine Gesamtzahl von 100.000 Erstantragsstellern im Jahr 2013 nicht mehr ausgeschlossen. Das Bundesamt bittet daher um eine entsprechende Berücksichtigung bei der Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten.

 

Die Stadt Bamberg ist daher, neben der Regierung von Oberfranken, die in erster Linie für die Unterbringung von Asylbewerben in Gemeinschaftsunterkünften zuständig ist, weiterhin gefordert, den Asylsuchenden Menschen eine Unterkunft anzubieten.

 

Die Situation in den einzelnen Unterkünften stellt sich wie folgt dar:

 

a)        „An der Breitenau“

 

Auf entsprechende Anfrage des Sozialreferats hat die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 27.06.2013 mitgeteilt, dass sich am Zeitplan bezüglich der Bauarbeiten für die Gemeinschaftsunterkunft „An der Breitenau“ nichts geändert hat, das heißt diese werden voraussichtlich bis Ende Juli 2013 abgeschlossen sein.

 

Anschließend kann die Regierung damit beginnen, die einzelnen Wohnungen einzurichten. Die Belegung wäre dann schrittweise ab September/Oktober 2013 möglich.

 

Der stellvertretende Amtsleiter des Amts für soziale Angelegenheiten, Herr Reiser, hatte am 08.08.2013 Gelegenheit den Neubau an der Breitenau 9A zu besichtigen. Zu diesem Zeitpunkt mussten noch folgende Arbeiten durchgeführt werden:

 

  • Die Malerarbeiten für Wände und Decken (innen) sind ausgeschrieben und müssen noch durchgeführt werden.
  • In den Nasszellen müssen noch die Duschkabinen montiert werden.
  • Die Elektroherde bzw. Spülen müssen noch in den Zimmern eingebaut werden.
  • Nach Abschluss der Malerarbeiten muss die Elektroinstallation (Schalterabdeckungen, Lampen usw.) abgeschlossen werden.
  • Die Sockelleisten sind noch zu montieren.
  • Eine Grundreinigung des Gebäudes ist noch durchzuführen.
  • Die Beschilderung der Notausgänge/Fluchtwege ist noch anzubringen. Hier gibt es ein Problem, da an den dafür vorgesehenen Stellen keine Stromleitung mit „Dauerstrom“ verlegt wurde. Es wird zur Zeit geprüft, ob diese Installation noch nachträglich gemacht werden muss oder ob eine Beschilderung mit lang nachleuchtenden Schildern (sog. fluoreszierende Schilder) ausreichend sind.
  • Die Möblierung (Betten, Schränke, Tische, Stühle usw.) ist noch vorzunehmen.
  • Die Treppen- und Rampenkonstruktion im Eingangsbereich muss nochmals abgebaut und verändert werden, da die Treppe zur Zeit noch auf einen Revisionsschaft sitzt und dieser natürlich zugänglich sein muss.
  • Der Haussockel muss noch verputzt werden und der Eingangsbereich und das unmittelbare Umfeld des Hauses angelegt werden.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die ursprüngliche Prognose der Regierung, dass die Belegung ab September/Oktober 2013 möglich sei zu optimistisch. Ein realistischer Termin der Inbetriebnahme der GU dürfte eher Ende Oktober/Anfang November 2013 sein.

 

Eine Zusage dahingehend, dass die derzeit in der „Wolfsschlucht“ lebenden Asylbewerber dann in der neuen Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen werden, kann die Regierung allerdings momentan nicht geben. Sie verweist im Wesentlichen auf die weitere Entwicklung der Zugangszahlen. In ihrem Schreiben vom 27.06.2013 macht sie darauf aufmerksam, dass bis zum 31.05.2013 bundesweit insgesamt 34.419 Menschen einen Asylerstantrag gestellt haben. In Bayern waren daher 5.136 Personen unterzubringen was einer Steigerung gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 75,1 % entspricht. Die Belegungssituation in den beiden Aufnahmeeinrichtungen München und Zirndorf ist seit längerer Zeit sehr angespannt. Die Regierung von Oberfranken muss regelmäßig zwischen 35 und 40 Personen pro Woche aufnehmen.

 

Der Vollständigkeit halber darf darauf hingewiesen werden, dass die neue Gemeinschaftsunterkunft „An der Breitenau“ in Bamberg nach Auskunft der Regierung Platz für maximal 140 Asylbewerber bieten wird.

 

In der bereits vorhandenen Asylbewerberunterkunft „An der Breitenau“ sind derzeit 50 Personen untergebracht.

 

b)        Ludwigstraße 14 und 16

 

In der Ausweichunterkunft „Ludwigstraße 16“ sind derzeit 17 Personen (3 Familien mit 9 Kindern, 2 Einzelpersonen überwiegend aus der russischen Föderation) aufenthältlich.

 

Das Immobilienmanagement hat mit der Regierung von Oberfranken bzw. der Immobilien Bayern über den Ausbau der Anwesen Ludwigstraße 14 und 16 als Gemeinschaftsunterkunft, die dann durch den Freistaat Bayern angemietet werden soll, verhandelt. Die Laufzeit des Mietvertrages soll 10 Jahre betragen. Die Immobilien Bayern hat dem Vertragsabschluss zugestimmt und das Immobilienmanagement hat inzwischen die notwendigen Gewerke in Auftrag gegeben.

 

c)        Wolfsschlucht“

 

In der „Wolfsschlucht“ sind derzeit 41 Personen, darunter 8 Familien mit 24 Kindern im Alter von 6 Monaten bis 13 Jahren sowie 1 Einzelperson (nahezu alle aus der russischen Föderation) aufenthältlich. Sie werden im Rahmen eines Beherbergungsvertrages zwischen dem Sozialreferat der Stadt Bamberg und der Arbeiterwohlfahrt betreut und verköstigt. Im Rahmen der durchgeführten statischen Untersuchungen hat das Immobilienmanagement Mängel an der Tragkonstruktion der Decke über Obergeschoss festgestellt, die eine umgehende Sperrung der Bewohnerzimmer im Dachgeschoss und eine Abstützung der Balken im Obergeschoss bedingten. Im Hinblick darauf wurden die Räumlichkeiten im Dachgeschoss geräumt, so dass keine Gefahr mehr besteht.

 

Angesichts der Problematik der rechtzeitigen Fertigstellung der Gemeinschaftsunterkunft der Regierung „An der Breitenau“ wird es erforderlich sein, die Asylbewerber voraussichtlich noch im Herbst in der Wolfsschlucht zu belassen.

 

              d)              Haus St. Elisabeth der Caritas am Jakobsberg“

 

Mit dem in Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 24. Mai 2013 hat die GAL-Stadtratsfraktion angeregt, das Haus St. Elisabeth als mögliche Asylunterkunft zu prüfen. Hierzu bleibt zunächst festzuhalten, dass der Herr Oberbürgermeister in einen persönlichen Gespräch am 17.06.2013 Herrn Erzbischof Prof. Schick gebeten hat, die Aufnahme von Asylbewerbern durch kirchliche Einrichtungen ernsthaft zu prüfen. Das Sozialreferat hat deshalb mit Herrn Caritasdirektor Öhlein Kontakt aufgenommen – Herr Öhlein hat dann signalisiert, dass grundsätzlich Bereitschaft bestünde, im 4. Stock sowie dem Dachgeschoss des Gebäudekomplexes St. Elisabeth am Jakobsberg Asylbewerber unterzubringen.

 

Am 12.07.2013 fand eine gemeinsame Begehung der in Frage kommenden Räumlichkeiten durch den Sozialreferenten, Herrn stv. Amtsleiter Richard Reiser vom Sozialamt sowie Herrn Welker von der Caritas statt. Hierbei stellte sich heraus, dass die beiden Stockwerke zur Unterbringung von Asylbewerbern gut geeignet sind. Die Caritas wurde durch das Sozialreferat gebeten, eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, inwieweit die Räumlichkeiten für den Zweck der Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden können.

 

Mit Schreiben vom 02.09.213 hat nunmehr die Caritas mitgeteilt, dass bezüglich der Anforderungen des Brandschutzes die Nachrüstung einer automatischen Rauchabzugsanlage im Treppenhaus erfolgen muss. Die geschätzten Kosten hierfür in Höhe von zirka 12.000 Euro müssten durch Mieteinnahmen über zwei Jahre erwirtschaftet werden.

 

Nach Ansicht der Caritas kommen die Räumlichkeiten als kommunale Asylbewerberunterkunft aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Die Caritas führt in ihrem Antwortbrief hierzu folgendes aus:

 

„ –               im gleichen Gebäude sind unsere Kinderkrippe und eine Kindergartengruppe untergebracht.               Die räumliche Situation unserer Kindertagesstäte am Jakobsberg und die Sensibilität der Eltern               sind auf Grund des langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren ohnehin ange-                            spannt.

 

-       Weiterhin befindet sich eine Außenwohngruppe der Caritas-Jugendhilfe Pettstadt auf dem               Ge-              lände.

 

-       Das Außengelände ist extrem weitläufig und auch die Spielplätze der Kindertagesstätte sind außerhalb der Öffnungszeiten vom Gelände aus zugängig.“

 

Darin birgt sich nach unserer Einschätzung ein permanentes Konfliktpotential, das von den vor Ort tätigen Mitarbeitern nicht zusätzlich bewältigt werden kann. Die gesetzlich vorgesehene soziale Beratung und Betreuung von umgerechnet ca. 6 Stunden pro Woche, ist hier bei weitem nicht ausreichend!

 

Weiter wird ausgeführt:

 

„Wir möchten uns dennoch unserer Verantwortung als kirchlicher Wohlfahrtsverband für Flüchtlinge in Bamberg stellen und sehen unseren möglichen Beitrag darin, den o.g. Wohnraum als Privatwohnungen für „auszugsberechtige“ Asylbewerber Familien, oder besser noch, für das aktuell von der Bundesrepublik aufzunehmende humanitäre Kontingent an syrischen Flüchtlingen zur Verfügung stellen.

 

Die Dauer der Maßnahme muss kurzfristig beendbar sein, da wir die Räumlichkeiten als Ausweichquartier für den dringend erforderlichen Kindergartenneubau benötigen.“

 

Hinsichtlich des Angebots, den Wohnraum als Privatwohnungen für auszugsberechtige Asylbewerber zur Verfügung zu stellen bleibt festzuhalten, dass anerkannte Asylbewerber (wie jeder andere Mietsuchende auch) mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen muss. Die Stadt Bamberg kann hier nicht als „Vertragspartner“ der Caritas in Erscheinung treten.

 

Soweit sich der betreffende Asylbewerber noch im Anerkennungsverfahren befindet besteht nur ausnahmsweise die Möglichkeit (nach Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken), dass er außerhalb einer Sammelunterkunft wohnt. Auch in dieser Fallkonstellation ist es dann so, dass der betreffende Asylbewerber einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt und diese Mietkosten dann im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet bekommt. Hier tritt aber ebenfalls der jeweilige Asylbewerber als Mieter in dem Vertragsverhältnis auf und nicht die Stadt Bamberg.

 

 

Herr Caritasdirektor Öhlein wurde in einem persönlichen Telefonat am 13.09.2013 über diese Umstände unterrichtet. Er teilte mit, wenn die Stadt Bamberg hier nicht „als Vertragspartner“ in Erscheinung treten könnte, so könnte sie doch sicherlich den betreffenden Personenkreis auf die Möglichkeit der Unterkunft im Haus St. Elisabeth hinweisen. Dies hat der Unterzeichnete selbstverständlich zugesichert.

 

Bezüglich des Angebots der Aufnahme von Kontingentflüchtlingen wurde mit der Regierung von Oberfranken Kontakt aufgenommen.

 

Aller Voraussicht nach wird es bei der Verteilung auf die einzelnen Bundesländer eine Weisung des Innenministeriums geben, welchen ausländerrechtlichen Status diese Flüchtlinge erhalten sollen. Es ist davon auszugehen, dass sie eine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes erhalten mit der Folge, dass sie nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt wären, sondern vielmehr nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder SGB XII 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt).

 

Derzeit ist noch gänzlich unbekannt wann und wie viele Personen im Freistaat Bayern und in der Folge auch dem Regierungsbezirk Oberfranken zugewiesen werden. Die Verantwortlichen bei der Regierung von Oberfranken rechnen derzeit mit 50 bis 60 Personen, die überwiegend bei persönlicher Bindung bei Bekannten und Verwandten Obdach finden. Darüber hinaus steht der Regierung in einem Haus bei Wunsiedel eine gewisse Unterbringungskapazität zur Verfügung. Je nachdem, wie sich der Zustrom entwickelt bestünde jedoch seitens der Regierung gegebenenfalls auch Interesse am Haus St. Elisabeth des Diözesan-Caritasverbandes, dessen freie Kapazitäten die Regierung bei Bedarf direkt anmieten würde. Das Sozialreferat / Amt für soziale Angelegenheiten wird, sobald sich ein entsprechender Anlass ergeben sollte, einen Kontakt zwischen Diözesan-Caritasverband und der Regierung von Oberfranken herstellen. Dies wurde auch Herrn Caritasdirektor Öhlein durch den Unterzeichneten zugesichert.

 

Betreuung der Asylbewerber:

 

Der Freistaat Bayern hat sich erfreulicherweise ab 24. Mai 2013 bereit erklärt, auch die Asylsozialberatung bei dezentralen Unterkünften staatlich zu fördern. Es wird eine Mindestförderung von 66 % der standardisierten Personalkosten gewährt. Es ist vorgesehen, die nicht gedeckten Kosten der beiden Träger Caritas und AWO (34 %) über die für Zwecke der Asylsozialberatung im Rahmen der Kompromissfindung zum Bürgerbegehren „Jugendherberge Wolfschlucht“ zugesagten Haushaltsmittel zu decken. Die für das Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich benötigten Mittel stehen bereits zur Verfügung.

 

Das Sozialreferat hat sich deshalb unverzüglich mit der Caritas (die bisher bereits Asylsozialarbeit in der Unterkunft „An der Breitenau“ leistet) sowie der Arbeiterwohlfahrt ins Benehmen gesetzt.

 

Im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 24.06.2013 wurde festgelegt, dass sich die Stadt Bamberg an der Förderrichtlinie des Ministeriums, wonach für 150 Asylbewerber eine Vollzeitstelle gefördert wird, orientiert. Die Caritas als auch die Arbeiterwohlfahrt strebten eine Stellenmehrung bzw. Neuschaffung von je 15 Stunden/Woche an, so dass unter Einbeziehung der bisherigen Stelle mit 13 Stunden/Woche der Caritas eine wöchentliche Arbeitszeit von 43 Stunden für eine Anzahl von 170 Personen rechnerisch zur Verfügung steht.

 

Die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt sind durch intensive Zusammenarbeit und Bündelung der Ressourcen bereit, das vorgegebene Ziel, nämlich die Betreuung der Asylbewerber zu optimieren. Die Caritas wird die Asylsozialarbeit wie bisher fortsetzen (Gemeinschaftsunterkunft „An der Breitenau“ 9A und Wohnungen) während die Arbeiterwohlfahrt vorerst die Personen in der Jugendherberge „Wolfsschlucht“ und die in der „Ludwigstraße 16“ betreuen wird. Die erweiterte Betreuung wurde ab 01.07.2013 aufgenommen.

 

Einen wertvollen Baustein der Betreuung der Asylbewerber stellt darüber hinaus natürlich die Arbeit der Initiative „Freund statt fremd“ dar:

Der Arbeitskreis „Freund statt fremd“ hat sich zum Ziel gesetzt, vor allem neu ankommende Asylsuchende im Alltag zu unterstützen. Insbesondere am Anfang benötigen Asylbewerber Kenntnisse der deutschen Sprache, Wissen über soziale Regeln in der deutschen Gesellschaft und Kontakt zu hier lebenden Bürgern. „Freund statt fremd“ bietet diese Unterstützung und setzt sich unbürokratisch, jedoch sehr effektiv dafür ein, dass die Asylbewerber hier Hilfen finden. Dieser ehrenamtliche Einsatz verdient Dank und Anerkennung.


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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Mit der Unterbringung der Asylbewerber in der Wolfsschlucht bis Ende Oktober 2013 besteht Einverständnis.

 

  1. Der Antrag und die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 24. Mai 2013 sind geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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