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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0416-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Stiftung TSV Eintracht Bamberg

Entwurfsverfasser:              Dipl.-Ing. (FH) Arch. Michael Jungkunst

 

 

Kurzbeschreibung:             

 

Die vorhandene Sportstätte des SC 08 Bamberg wird vollkommen abgebrochen.
An gleicher Stelle soll ein Neubau als Vereinsheim der Eintracht Bamberg (Stiftung TSV Eintracht Bamberg und FC Eintracht Bamberg 2010 e.V.) errichtet werden.
Im Neubau werden geschaffen: 6 Kegelbahnen, 1 Sportgaststätte, 1 Wohnung und die für den Betrieb des Vereinsheimes notwendigen Räume.

             

 

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              23,24 m - 28,99 m                  Länge:              69,97 m                            4,80 m – 7,40 m             

 

 

                                           bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               21.06.2013

                                    vollständig:               21.08.2013

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

i.V.m.§ 35 Abs.2 BauBG als sonstiges Vorhaben im Außenbereich

 

Die geplante Wohnung wird als Betriebswohnung zum Vereinsheim genehmigt und entsprechend rechtlich gesichert.

Aufgrund der geplanten und gelungenen Gestaltung des Neubaus wird die vom Stadt-planungsamt vorgeschlagene Einschaltung des Stadtgestaltungsbeirates für nicht notwendig

erachtet.

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:             

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 43              anrechenbar:              0              nachzuweisen:              43

             

              Nachweis auf Baugrundstück:    27               Nachbargrundstück:              16 ( Fl.Nr. 5045/7)

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen
 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

              Besonderheiten:

 

Zur Errichtung des Vereinsheimes ist die Fällung von 51 Nadelbäumen (Kiefern) und
42 Laubbäumen unumgänglich.
Unter die Baumschutzverordnung fallen 46 Nadelbäume und 33 Laubbäume,
also insgesamt 79 Bäume.
Auf dem Baugrundstück werden 20 Ersatzbäume gepflanzt, die verbleibenden 59 Bäume werden im Stadtgebiet sukzessive in Abstimmung mit dem Gartenamt gepflanzt.

Diese Vorgehensweise wurde mit der Stiftung TSV Eintracht Bamberg, dem Bürgermeisteramt, dem Immobilienmanagement und dem Umweltamt/Naturschutz sowie dem Gartenamt vereinbart.

 

Mit den Baumfällarbeiten soll am 23.09.2013 begonnen werden.

 

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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