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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0422-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Durch die Verlegung des Herbstplärrers 2013 und des Frühjahrsplärrers 2014 auf das US-Gelände ist eine Anpassung der Satzung der Stadt Bamberg über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg (Marktsatzung) erforderlich und der dort genannte Veranstaltungsort „Plärrer an der Breitenau“ durch die neue Geländebezeichnung „US Motor Pool Gelände der Warner Barracks“ zu ersetzen.

 

Deshalb ist die Dauer des Herbstplärrers 2013 anzupassen. Nach der Marktsatzung beträgt die Dauer des Plärrers 17 Tage, beginnend am Freitag vor dem Beginn des Herbstmarktes. Der Herbstplärrer 2013 beginnt am Samstag, 12.10.2013 und dauert auf Wunsch der Schausteller und Beschicker nur 9 Tage.

 

Um die Attraktivität künftiger Veranstaltungen zu erhöhen, sollte die Regelung zu den Gegenständen des Marktverkehrs angepasst werden. Bisher zugelassen sind Unterhaltungsgeschäfte aller Art, soweit sie nicht einen anstößigen Charakter haben, sowie der Verkauf von Spielwaren, Speisen und Getränken.

 

Angedacht ist eine Erweiterung des Beschickersortiments. Es sollen künftig auch Modeaccessoires (z. B. Modeschmuck, Silberschmuck, Ketten, Halstücher, etc) Zulassung finden können.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bestehende Satzung der Stadt Bamberg über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg (Marktsatzung) an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende

 

Satzung zur Änderung

der Satzung der Stadt Bamberg

über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg

(Marktsatzung)

 

Vom      

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung:

 

§ 1

Änderungen

 

Die Satzung der Stadt Bamberg über das Abhalten von Märkten und Volksfesten in der Stadt Bamberg (Marktsatzung) vom 16. Juli 2010 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 30.07.2010 Nr. 16) zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Dezember 2011 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 23.12.2011 Nr. 26) wird wie folgt geändert:

 

 

1.               In § 2 Abs. 2 Ziffer 5 werden die Wörter „Plärrer an der Breitenau“ jeweils ersetzt durch die Wörter „US Motor Pool Gelände der Warner Barracks“

 

2.              In § 3 Abs. 1 Ziffer 5 Buchst. b) wird folgender Satz ergänzt: „Abweichend hiervon beträgt die Dauer des Herbstplärrers 2013 9 Tage, beginnend am Samstag, den 12.10.2013.“

 

3.              In § 4 Abs. 1 Ziffer 3 wird nach den Worten „Speisen und Getränken“ folgende Ergänzung eingefügt „Modeaccessoires“

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 12. Oktober in Kraft.

 

 

Bamberg,      

Stadt Bamberg

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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