Beschlussvorlage - VO/2009/0348-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB); Änderung der Wertgrenzen für die Regelung der Unterzeichnung von Auszahlungsanordnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
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29.09.2009
|
I. Sitzungsvortrag:
Was soll erreicht
werden? (Ergebnis, Wirkungen)
Die Wertgrenzen für
die Regelung der Unterzeichnung von Auszahlungsanordnungen (Anordnungsbefugnis)
sollen geändert werden.
Was soll getan
werden? (Programme, Produkte, Leistungen)
Die neuen Wertgrenzen
sind in die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB)
aufzunehmen.
Wie soll es getan
werden? (Prozesse, Strukturen)
Unter Nr. 4.7.2.2 der AFB vom 01.01.1982 sind die
Wertgrenzen für die Unterzeichnung von Auszahlungs- und
Auslieferungsanordnungen momentan wie folgt geregelt:
4.7.2.2 Auszahlungs-
und Auslieferungsanordnungen
a)
Amtsleiter
aa) unbeschränkt für innere und stadtinterne
Verrechnungen,
für Schuldendienstleistungen,
für in Sammelnachweisen zusammengefaßte
Personalausgaben,
bb) im übrigen für Beträge bis zu 150.000 DM,
b)
Sachreferent
aa) für Beträge bis zu 750.000 DM,
bb) für Beträge über 750.000 DM bis 1,0 Mio. DM
unter Mitzeichnung des Finanzreferates
c)
Finanzreferat
für Beträge bis 1,50
Mio. DM, ferner für die
Ersatzschlüssel der
städtischen Kassenschränke,
d)
Oberbürgermeister
unbeschränkt.
Bei Sammelanordnungen ist für die Zuständig-
keit die Höhe der Einzelbeträge maßgebend.
Durch die Umrechnung der DM-Beträge in Euro-Beträge
gelten derzeit folgende Wertgrenzen:
a) Amtsleiter |
bis zu 76.694 € |
b) Sachreferent aa)
alleine bb) unter
Mitzeichnung Finanzreferat |
bis zu 383.469 € über 383.469 € bis zu 511.292 € |
c) Finanzreferat |
bis zu 766.938 € |
d) Oberbürgermeister |
unbeschränkt |
Um auf Euro-Beträge umzustellen, diese zu glätten und
die Anordnungsgrenzen der inflationären Entwicklung anzupassen, soll Nr.
4.7.2.2 der AFB künftig folgende Fassung
haben:
4.7.2.2
Auszahlungs-
und Auslieferungsanordnungen
a)
Amtsleiter
aa)
unbeschränkt für
innere und stadtinterne
Verrechnungen,
für
Schuldendienstleistungen,
für in
Sammelnachweisen zusammengefasste
Personalausgaben,
bb)
im übrigen für
Beträge bis zu 100.000 €,
b)
Sachreferent
für Beträge bis zu 500.000
€,
c)
Finanzreferat
für Beträge bis zu 1.000.000
€, ferner für die
Ersatzschlüssel der
städtischen Kassenschränke,
d)
Oberbürgermeister
unbeschränkt.
Bei Sammelanordnungen
ist für die Zuständig-
keit die Höhe der
Einzelbeträge maßgebend.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: