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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0348-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

 

Die Wertgrenzen für die Regelung der Unterzeichnung von Auszahlungsanordnungen (Anordnungsbefugnis) sollen geändert werden.

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

 

Die neuen Wertgrenzen sind in die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB) aufzunehmen.

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

 

Unter Nr. 4.7.2.2 der AFB vom 01.01.1982 sind die Wertgrenzen für die Unterzeichnung von Auszahlungs- und Auslieferungsanordnungen momentan wie folgt geregelt:

 

 

4.7.2.2         Auszahlungs- und Auslieferungsanordnungen

 

a)         Amtsleiter

aa)     unbeschränkt für innere und stadtinterne

       Verrechnungen,

       für Schuldendienstleistungen,

       für in Sammelnachweisen zusammengefaßte

       Personalausgaben,

bb)     im übrigen für Beträge bis zu 150.000 DM,

b)         Sachreferent

aa)     für Beträge bis zu 750.000 DM,

bb)     für Beträge über 750.000 DM bis 1,0 Mio. DM

       unter Mitzeichnung des Finanzreferates

c)         Finanzreferat

für Beträge bis 1,50 Mio. DM, ferner für die

Ersatzschlüssel der städtischen Kassenschränke,

d)         Oberbürgermeister unbeschränkt.

 

Bei Sammelanordnungen ist für die Zuständig-

keit die Höhe der Einzelbeträge maßgebend.

 

 

 

Durch die Umrechnung der DM-Beträge in Euro-Beträge gelten derzeit folgende Wertgrenzen:

 

 

a) Amtsleiter

bis zu 76.694 €

b) Sachreferent

    aa) alleine

    bb) unter Mitzeichnung Finanzreferat

 

bis zu 383.469 €

über 383.469 € bis zu 511.292 €

c) Finanzreferat

bis zu 766.938 €

d) Oberbürgermeister

unbeschränkt

 

 

 

 

Um auf Euro-Beträge umzustellen, diese zu glätten und die Anordnungsgrenzen der inflationären Entwicklung anzupassen, soll Nr. 4.7.2.2 der AFB künftig folgende Fassung haben:

 

 

4.7.2.2                   Auszahlungs- und Auslieferungsanordnungen

      

a)      Amtsleiter  

aa)      unbeschränkt für innere und stadtinterne

Verrechnungen,

für Schuldendienstleistungen,

für in Sammelnachweisen zusammengefasste

Personalausgaben,

bb)      im übrigen für Beträge bis zu 100.000 €,

b)      Sachreferent

für Beträge bis zu 500.000 €,

c)      Finanzreferat

für Beträge bis zu 1.000.000 €, ferner für die

Ersatzschlüssel der städtischen Kassenschränke,

d)      Oberbürgermeister unbeschränkt.

 

Bei Sammelanordnungen ist für die Zuständig-

keit die Höhe der Einzelbeträge maßgebend.

           

                       

 

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II. Beschlussvorschlag

1.       Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

2.       Die Neufassung von Nr. 4.7.2.2 der AFB wird wie im Sitzungsvortrag dargestellt beschlossen und soll ab 15.10.2009 gelten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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