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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0461-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach § 12 SGB VIII ist die Förderung der Jugendverbände unter Wahrung des satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern und somit eine Pflichtaufgabe.

 

Der Etat für die Bezuschussung von Fahrten und Lager ist seit 1996 in Höhe von 18.000,00 € unverändert.

 

Wie aus dem Antrag des Stadtjugendringes zu ersehen ist, ist der Etat mit der im Jahre 2000 festgeschriebenen Förderung (pro Teilnehmer/pro Nacht 2,50 €) in den zurückliegenden Jahren nicht mehr vollständig ausgeschöpft worden. Der Stadtjugendring möchte nun durch Erhöhung des Tagessatzes die Freizeitmaßnahmen stärker fördern, damit die Gesamtsumme wieder ausgeschöpft wird.

 

Nach unserer Kenntnis haben andere Gebietskörperschaften dieses Verfahren schon vor Jahren eingeführt.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Das Schreiben des Stadtjugendrings hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die entsprechende Änderung der Zuschussrichtlinien im Rahmen der 2013 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Globalansatz.

 

3.              Die Regelung gilt auch  für die künftige Zuschussgewährung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 18.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 18.000 € (Nr. 1 Globalansatz 40700.70200)

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Soweit der Globalansatz für freiwillige Leistungen nicht ausgeweitet wird, obliegt die Verteilung dem Fachsenat. Das Finanzreferat kann daher weder eine Empfehlung für noch gegen eine Änderung der Bezuschussung aussprechen. Es wäre aber im Rahmen einer Prioritätsprüfung zu überdenken, ob die Mittel nicht für dringlichere Maßnahmen benötigt werden.

 

Bamberg, 28.10.2013

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

                                                                                                  Amt 20                                                                     

                                                                                                                                        (Peter Distler)

 

                                                                                                  Amt 20/200                                                       

                                                                                                                                     (Thomas Friedrich)

 

                                                                                                  Amt 20/200                                                       

                                                                                                                                      (Nicole Werlich)

 

Verteiler: Amt 20 zum haushaltsrechtlichen Vollzug.

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Anlagen

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