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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0465-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              Infolge des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Richard H. Mayer aus dem Kuratorium der Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg wurde im Gremium sogleich der Ruf nach einem Nachfolger/einer Nachfolgerin laut. Das neue Mitglied sollte aus den Tätigkeitsbereichen Kultur oder Medien stammen. Als möglichen Kandidaten schlug in der Sitzung des Kuratoriums am 3. Juni 2013 Herr Ministerpräsdent a.D. Dr. Günther Beckstein den Intendanten des  Bayer. Rundfunks, Herrn Ulrich Wilhelm, vor.

              Auf die Anfrage des Oberbürgermeisters erklärte Herr Wilhelm mit Schreiben vom 2. September 2013, als Mitglied im Kuratorium der Weltkulturerbestiftung gerne mitarbeiten zu wollen; dies wäre für ihn gleichzeitig auch ein schöner Beleg für die enge Verbundenheit des Bayerischen Rundfunks mit Franken (s. Anlage).

 

              Zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Kuratoriums ist der Stadtrat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Stiftungssatzung).

              Im Falle der Bestellung von Herrn Wilhelm zum Mitglied des Kuratoriums, würde dies im Rahmen der Nachfolge für den ausgeschiedenen Herrn Richard H. Mayer erst einmal für dessen restliche Amtszeit vom 1.10.2013 bis 30.09.2016 sein (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

              1.              Der Sachvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

              2.              Herr Ulrich Wilhelm wird als neues Mitglied im Kuratorium der Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg für den vorzeitig ausgeschiedenen Herrn  Richard H. Mayer für die Amtszeit vom 01.10.2013 bis 30.09.2016 bestellt.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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