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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0477-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wie bereits in den JHA-Sitzungen im Laufe des Jahres mitgeteilt, muss der zur Verfügung gestellte Haushaltsansatz 2013 des Jugendamtes gegen Ende des Jahres erhöht werden. Die Fehlbeträge ergeben sich heuer wieder zu einem großen Teil (außer bei den Kindertageseinrichtungen) bei den im Ansatz reduzierten Haushaltsstellen im Budgetring des Stadtjugendamtes im Rahmen der Haushaltsaufstellung, sowie aus tatsächlichen Fallzahlensteigerungen in verschiedenen Bereichen der Hilfen zur Erziehung (z.B. Inobhutnahmen, Pflegekinder, siehe auch JHA v. 25.07.2013).

 

Die Nachforderungen werden vor allem für die Heimerziehung für Minderjährige und Volljährige (ca. 538.000,00 €), die Vollzeitpflege für Minderjährige und Volljährige einschließlich Erstattungen (ca. 358.000,00 €), die Inobhutnahmen (155.000,00 €) und die kindbezogene Förderung der Kindertageseinrichtungen (ca. 475.000,00 €) benötigt. Bei der kindbezogenen Förderung kann allerdings die Abrechnung des Jahres 2012/2013 aufgrund überörtlicher technischer Probleme heuer nicht mehr erfolgen, was zwar die Nachforderung für heuer günstiger gestaltet, dann aber das kommende Haushaltsjahr umso mehr belasten wird. Zudem beträgt der kommende Abrechnungszeitraum 16 Monate, da hierdurch die Umstellung auf das Kalenderjahr vollzogen wird. Zur detaillierten Information dürfen wir auf die Aufstellung in der Anlage verweisen. Der Gesamtbedarf der notwendigen Haushaltsmittel beläuft sich somit insgesamt auf rund 1,774 Mio €. Die Überprüfung des kompletten Budgetkreises 510 durch die Verwaltung des Jugendamtes hat Minderausgaben in anderen Unterabschnitten ergeben, so dass ein Teil der anfallenden Mittel hieraus gedeckt werden kann. Zudem sind heuer durch höhere Einnahmen (Erstattungen von anderen Jugendämtern aus Vorjahren, kindbezogene Förderung, etc.) zusätzliche Deckungsmöglichkeiten gegeben.

 

So ergibt sich für die Nachbewilligung folgende Rechnung:

 

              Mehrbedarf bei den genannten Hilfen              2.081.000,00 €

              Minderausgaben aus anderen Unterabschnitten              657.000,00 €

Mehreinnahmen              764.000,00 €

 

              Restlicher Fehlbetrag              660.000,00 €

 

Die exakte Höhe des benötigten Betrages kann erst gegen Ende des Haushaltsjahres benannt werden. Deshalb sollte der zusätzlich benötigte Betrag auch erst nachträglich gebucht werden, damit nur die effektiv notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

Wir müssen trotz der angespannten Haushaltslage der Stadt darauf hinweisen, dass exakte Planungen, speziell für den Bereich der individuellen Hilfen zu erstellen, äußerst schwierig sind, da diese auch von vielen äußeren Faktoren beeinflusst werden. Die Haushaltsanforderungen des Jugendamtes sind in den letzten Jahren nur immer nur auf das Allernotwendigste ausgerichtet und beinhalten keine Spielräume. Wir planen auch keine Fallmehrungen mit ein, sondern kalkulieren immer nur mit den bestehenden Fallzahlen, außer, dass sich eine gravierende langfristige Veränderung ergibt.

 

Die neu geschaffenen Plätze in Kinderkrippen und die o.g. Tatsache, dass im nächsten Abrechnungszeitraum die Umstellung auf das Kalenderjahr erfolgt und die Abrechnungsperiode diesmal somit 16 Monate beträgt, führen natürlich ebenfalls zu finanziellen Mehrausgaben.

 

Aus dem Deckungsring 510 stehen momentan noch etwa 4,9 Mio Euro an Ausgabemitteln zur Verfügung. Durch die 1. Abschlagszahlung der gesetzlichen kindbezogenen Förderung an die Kindertagesstätten für das Abrechnungsjahr 2013/2014, fällig Mitte Oktober, werden allein fast 3,3 Mio Euro verbraucht. Die Restzahlung für 2012/2013 ist mit weiteren 800.000,00 Euro zu rechnen (wobei etwas mehr als die Hälfte staatlicher Anteil ist, der von der Regierung wieder erstattet wird), die voraussichtlich aber erst 2014 zur Auszahlung kommen wird. Allerdings wollen wir, um nicht bereits den Haushalt 2014 vorab zu belasten, den kommunalen Anteil der Restzahlung noch in 2013 auszahlen, weshalb hierfür auch 350.000 € eingeplant wurden.

 

Die Haushaltsmittel 2013 für die anderen Zahlungsverpflichtungen des Jugendamtes (Heimrechnungen, Pflegegeldzahlungen und Elternbeiträge in Kindertagesstätten) wären wegen der Verpflichtungen aus der kindbezogenen Förderung der Kindertageseinrichtungen schon im Laufe des Novembers so knapp, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die zusätzlichen Haushaltsmittel zumindest teilweise benötigt werden. Aus diesem Grund kann, wie bereits in den letzten beiden Jahren, mit der Mittelnachgenehmigung nicht bis Ende November gewartet werden. Dies führte erneut dazu, dass die Angelegenheit, nicht vorab im Jugendhilfeausschuss behandelt werden konnte.

 

Für die Abwicklung hat der Deckungsring 510 die Möglichkeit zur Überbuchung bis zu dem genannten Betrag erhalten, da hierdurch gewährleistet ist, dass die Mittel je nach Anfall verbraucht werden und nicht sofort im vollen Umfang bereit zu stellen wären. Die Angelegenheit wurde im Finanzsenat vom 24.10.2013 so beschlossen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung des Jugendamtes und dem Beschluss des Finanzsenates vom 24.10.2013 Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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