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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0486-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem in Anlage beigefügten Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25. Februar 2013 hat Frau Stadträtin Christiane Laaser den Einbau von Induktionsanlagen im Spiegelsaal der Harmonie bzw. im Sitzungssaal des Rathauses Maxplatz beantragt. Im Einzelnen wird auf die in Anlage 1 beigefügten Ausführungen Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 25.06.2013 (vgl. Anlage 2) hat der Herr Oberbürgermeister Frau Laaser mitgeteilt, dass die induktive Höranlage im großen Sitzungssaal im Rathaus Maxplatz bereits installiert und in Betrieb genommen sei. Er hat in Aussicht gestellt, soweit auch im kommenden Jahr 2014 Haushaltsmittel zur Umsetzung der UN-Konvention bereitgestellt werden, dass auch eine entsprechende Anlage im Spiegelsaal der Harmonie eingebaut wird.

 

Mit Schreiben vom 03. Juli 2013 (Anlage 3) hat die GAL-Stadtratsfraktion dann mitgeteilt, dass sie das Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters als seine persönliche Stellungnahme zur Kenntnis nehme. Es werde jedoch weiterhin an dem Antrag festgehalten – dieser solle umgehend behandelt werden.

 

Herr Horst Feulner von der BSG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass bei Übernahme der Einbaukosten durch die Stadt Bamberg keine weiteren Betriebskosten anfallen würden. Die jeweilige Inbetriebnahme der Anlage bei entsprechenden Sitzungen würde durch die BSG erfolgen.

 

Die Verwaltung begrüßt im Interesse der betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger den Einbau einer solchen Induktionsanlage im Spiegelsaal der Harmonie. Durch Umschichtung von Haushaltsmitteln können die Gelder für die Induktionsanlage in Höhe von 5.500 Euro noch für dieses Jahr auf der Haushaltsstelle 02080.93500 bereitgestellt werden.

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.02.2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 5.500 Euro, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: bei Haushaltsstelle

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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