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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0490-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Projekt Löwenzahn wurde im Mai 2003 in der Oberen Königstraße 50 in Trägerschaft des Diakonischen Werkes als Hausaufgabenbetreuung und Sprachförderung für Grundschüler (6 bis 11 Jahre) aus den ehemaligen GUS-Staaten und weitere Migrantenkinder gegründet. Das Projekt wurde von Beginn an von Herrn Pfarrer Schardt begleitet.

 

Im April 2004 drohte dem Projekt das Aus, nachdem die Personalkosten für die beiden Mitarbeiterinnen nicht mehr über ABM-Mittel gesichert waren. Im Weiteren engagierten sich u.a. immer wieder Bamberger Service-Clubs finanziell und ideell und wandten sich mit der Bitte um Unterstützung des Projektes an das Jugendamt.

 

In enger Abstimmung mit Herrn Pfarrer Schardt, Frau Pfarrerin Hussmann und der Stadtbau GmbH, als Vermieterin der im Frühjahr 2005 freien Räumlichkeiten in der Katzheimerstraße, wurde das Konzept des Projektes und der Antrag auf Förderung in die Lenkungsgruppe „Soziale Stadt“ eingespeist, bewilligt und in den Folgejahren zu 60 % über das Städtebauförderprogramm, zu 10 % über die Stadt Bamberg und zu 30 % (14.000 €) über Spenden finanziert. Seit Januar 2006 ist der „Löwenzahn“ in der Katzheimerstraße.

 

2008 deuteten sich erneut finanzielle Engpässe für das Jahr 2009 an, nachdem die Weiterförderung im Rahmen „Soziale Stadt“ von einem Verstetigungskonzept abhängig gemacht wurde.

 

Mit Schreiben vom 13.11.2008 beantragte das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim, die Stadt Bamberg möge die 60%-ige Anschlussförderung des Projektes übernehmen.

 

Mit Schreiben vom 20.11.2008 wies das Sozialreferat nachdrücklich darauf hin, dass die Hausaufgabenbetreuung nicht zum Aufgabenbereich des Stadtjugendamtes gehört und somit auch aus diesem Bereich nicht (finanziell) gefördert werden kann. Weiter wurde an die jahrelange ideelle Unterstützung, insbesondere durch das Jugendamt, erinnert.

 

Mit Schreiben vom 29.03.2010 wurde dem Diakonischen Werk von Herrn Baudirektor Lang mitgeteilt, dass sich auf Grund der Haushaltslage der Stadt Bamberg die Städtebauförderung im Jahr 2010 finanziell nicht mehr am Projekt „Löwenzahn-Ost“ beteiligen kann.

Als mögliche Alternativfinanzierung wurde das Diakonische Werk im Februar 2006 und September 2010 vom Jugendamt auf die Bekanntmachung des StMAS „Richtlinie für die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer (Hausaufgabenhilfe-Richtlinie-HR)“ vom 09. Januar 2006 hingewiesen.

 

Am 01.12.2010 erhielt das Projekt „Löwenzahn“ eine einmalige Förderung aus Mitteln der Goldenen Hochzeitsstiftung in Höhe von 5.000 € von Seiten des Stiftungsmanagements.

 

Mit Schreiben vom 27.09.2012, Eingang im Sozialreferat am 08.10.2012, beantragte das Diakonische Werk einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 40.000 €, um das Projekt „Löwenzahn“ nach Wegfall der Städtebaufördermittel fortsetzen zu können.

 

Wie bereits im Schreiben vom 20.11.2008 musste auch diesmal festgestellt werden, dass von Seiten des Stadtjugendamtes keinerlei Fördermöglichkeit besteht.

 

Trotz der sehr angespannten Haushaltslage der Stadt Bamberg 2013 und trotz der Auflage der Regierung von Oberfranken, dass zusätzliche freiwillige Leistungen nicht veranschlagt werden dürfen, wurden im Sommer 2012 dem neu konzipierten „Familientreff Löwenzahn“ im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 20.000,00 € zugesprochen.

 

Mit Schreiben vom 05.08.2013 regte das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim die Umwidmung der im Globalansatz für 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Projekte der Arbeitsweltbezogenen Jugendhilfe gem. § 13 SGB VIII zugunsten des „Familientreffs Löwenzahn“ an und bittet um wohlwollende Prüfung, sowie um die Möglichkeit, die Arbeit von „Löwenzahn“ im Jugendhilfeausschuss vorstellen zu können.

 

Wie bereits eingehend dargestellt, begegnet das Jugendamt dem Projekt von Anfang an mit großer Sympathie und viel ideeller Unterstützung, obwohl z.B. die Hausaufgabenbegleitung nicht zu den Aufgaben nach dem SGB VIII zählt. Die Projektbeschreibung erläutert die anerkennenswerte, vielfältige und mit großem ehrenamtlichen Engagement durchgeführte Arbeit primär für Migrantenfamilien. Der „Familientreff Löwenzahn“ kann daher auch bei großem Wohlwollen nicht unter dem Kriterium der „Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ nach § 16 SGB VIII ausgewiesen werden, da sich das Angebot nicht an alle Familien richtet, sondern an eine spezielle Zielgruppe. Bei objektiver Betrachtung scheidet eine Umwidmung als Projekt der Familienbildung aus, zumal sonst auch die Aktivitäten des Stadtteilmanagements Gereuth-Hochgericht im gleichen Umfang gefördert werden müssten.

 

Die Verteilung der auf der Haushaltstelle 45210.70300 in Höhe von 9.000,00 € für 2013 vorhandenen Mittel wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2012 unter Punkt 5 des Beschlussvorschlages wie folgt beschlossen:

 

 

„Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger nach Freigabe der Haushaltsmittel zum 01.10.2013 des Globalansatzes bei 40700.70200 im Verwaltungswege vorzunehmen“.

 

Im Jahr 2012 wurden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € auf die 4 beantragten Projekte zu gleichen Teilen verteilt.

 

Konsequenterweise sollte diese Vorgehensweise beibehalten werden. Die „Kompetenzagentur“ des gfi und der Hauswirtschaftsservice bekämen dieses Jahr einmalig 4.500,00 €.

 

Im Jahr 2013 führten nur noch der SKF mit seinem „Hauswirtschaftsservice“ und das bfz/gfi mit der „Kompetenzagentur“ Projekte der Arbeitsweltbezogenen Jugendhilfe durch.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Der Sachvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

              2.              Der Empfehlung der Verwaltung des Jugendamtes, eine Förderung des Projektes „Familientreff Löwenzahn“ erneut im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 zu diskutieren, wird zugestimmt.

 

3.              Mit der Verteilung der auf der HH-Stelle 46210.70300 zur Verfügung stehenden Mittel zu gleichen Teilen auf die bestehenden beiden Projekte besteht Einverständnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 9.000,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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