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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0497-R6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Ausgangslage

Das Baureferat hat letztmals in der Vollsitzung am 24.07.2013 zum Stand der Ausbauplanungen der DB AG

berichtet. Mit Schreiben vom 22.07.2013 hat die Regierung von Oberfranken der Stadt Bamberg zum

Planänderungsverfahren im Zuge des Projektes VDE Nr. 8.1 „Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg – Ebensfeld“

bzw. dem Planfeststellungsabschnitt PFA 23/24 Hallstadt – Zapfendorf u.a. acht Ordner Planunterlagen zur

Planänderung und vier Ordner Planunterlagen – alt – zur Verfügung gestellt. Die Stadt wurde dabei zur

Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planänderung aufgefordert. Hierzu liegt auch ein Antrag der

GAL-Stadtratsfraktion vom 23.09.2013 vor (s. Anlage 1). Mit nachfolgendem Sachstandsbericht wird dieser beantwortet und der Stadtrat gleichzeitig über die aktuellen Entwicklungen informiert.

 

 

2.              Anhörung zum Planänderungsverfahren PFA 23/24 Hallstadt – Zapfendorf

2.1              Allgemeine Hinweise

Die DB Netz AG hat am 15.06.2011 die Feststellung des Planes nach §§ 18 ff. des Allgemeinen

Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für folgendes

Bauvorhaben beantragt:

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt 23/24 der Neubaustrecke (NBS) Nürnberg – Leipzig und der

Ausbaustrecke (ABS) Bamberg – Hof liegt an der 2-gleisigen, elektrifizierten Hauptbahn Bamberg – Hof

(Saale) und beginnt im Süden an der Stadtgrenze der Stadt Bamberg und endet im Norden am nördlichen

Ortsrand des Marktes Zapfendorf.

Die Planfeststellung umfasst die Neu- und Ausbaustrecke Baukilometer 2,408 bis 15,100. Von der Planung sind betroffen: Stadt Bamberg, Stadt Hallstadt, Gemeinde Kemmern, Gemeinde Breitengüßbach, Markt

Rattelsdorf, Markt Zapfendorf und Landkreis Bamberg.

Im Planfeststellungsabschnitt sollen die vorhandenen Gleise umgebaut und neue Gleise ergänzt werden.

 

Stand des Planfeststellungsverfahrens (Planungshistorie)

Am 03.04.1996 wurde auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 23/24 Hallstadt – Zapfendorf eingeleitet. Vorhabenträger ist die DB Netz AG. Der Erörterungstermin fand am 29. und 30.07.1996 statt.

 

Mit dem nun eingeleiteten 1. Planänderungsverfahren gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird die Planfeststellung weitergeführt. Die Inhalte des 1. Planänderungsverfahrens sind die Änderungen, die sich aufgrund technischer, gesetzlicher und wirtschaftlicher Randbedingungen ergeben.

Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde hat das Regierungspräsidium Bayreuth

als zuständige Anhörungsbehörde um Durchführung der Anhörung gebeten.

Das Anhörungsverfahren zur Planänderung erfolgte im Zeitraum vom 16. September bis 16. Oktober 2013.

Hierzu wurden durch die Stadt Bamberg die Planunterlagen zur allgemeine Einsicht ausgelegt (MO-DO,
9-17.30 Uhr, FR, 9-13 Uhr, Stadtplanungsamt, 1. OG, Zimmer 101). Die für die Stadt Bamberg relevanten

Informationen sind zudem online unter www.stadt.bamberg.de/ice-ausbauplanung (s. Navigationspunkt PFA Hallstadt-Zapfendorf) einsehbar. Sämtliche Planunterlagen befinden sich darüber hinaus auf der Internetpräsenz der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/abspfa-23-24.

Zeit und Ort der Auslegung wurden durch Veröffentlichung im RathausJournal Nr. 19/2013 vom 13.09.2013

(Bericht und Bekanntmachung) und durch Medieninformation Nr. 418/2013 bekannt gemacht. Zudem wurden betroffene Grundstückseigentümer – direkte Nachbarn und Betroffene der Maßnahme – über das Amt für Wirtschaft und das Baureferat zum Vorhaben informiert.

Die Einwendungsfrist endet mit Ablauf des 30. Oktober 2013, nach Ablauf dieser Frist sind weitere

Einwendungen nicht möglich. Alle, die sich in irgendeiner Weise vom Bahnausbau und seinen Folgen

betroffen fühlen, können ihre Einwendungen vortragen. Wer seine Anliegen oder Befürchtungen nicht mitteilt, hat später keine rechtliche Handhabe, gegen die Maßnahmen vorzugehen. Das betrifft nicht nur die eigentliche Bahnanlage selbst, sondern auch Fragen der Bauabwicklung, des Baulärms oder von anderen Schäden während der Bauzeit.

Wenn das Planfeststellungsverfahren wie vorgesehen abgeschlossen wird, sorgen bis zu fünf Meter hohe

Wände für den erforderlichen Lärmschutz. Änderungen an der vorhandenen Infrastruktur – Neubau von

Straßen und Wegen sowie Bahnquerungen – sind neben Arten- und Landschaftspflegemaßnahmen entlang

der etwa 13 Kilometer langen Ausbautrecke die Folge.

 

 

2.2              Fachliche Stellungnahme zum Vorhaben aus Sicht der Stadt Bamberg

Etwa 200 Meter des Planfeststellungsabschnittes liegen im Stadtgebiet. Betroffen ist der östlich der Bahn angrenzende Bereich im Gewerbegebiet Am Börstig (s. Anlage 2 Planfeststellungsabschnitt 23/24 innerhalb der Grenzen der Stadt Bamberg).

Aus Sicht der Stadt Bamberg sind folgende Themen relevant:

-              Immissionsschutz (Lärm-, Erschütterungsschutz, etc.),

-               Natur- und Artenschutz,

-               landschaftspflegerische Begleitplanung (Schutz-, Vermeidungs-, Minderungs- und

     Ausgleichsmaßnahmen, etc.),

-               Entwässerung (Entwässerungsleitungen, Versickerungsgraben, Hochwasserschutz, etc.)

-               Baulogistik (Transportwege auf neu- bzw. auszubauenden Straßen und Wegen) sowie zu

-               Grunderwerb und Dienstbarkeiten

 

Die verantwortlichen städtischen Ämter und Einrichtungen wurden per E-Mail vom 13.09.2013 um Abgabe einer fachlichen Stellungnahme abgefragt. Stellungnahmen liegen vor seitens: Amt 62 Bauordnungsamt/Untere Denkmalschutzbehörde, Amt 38 Umweltamt/Naturschutz, EBB/Abteilung Entwässerung, Amt 23 Amt für Immobilienmanagement, Amt 38 Umweltamt/Immissionsschutz. Die Originale werden durch das Baureferat fristgerecht an die Regierung von Oberfranken weitergeleitet.

Des Weiteren ist bekannt, dass die Stadtwerke Bamberg GmbH im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange direkt beteiligt wurden.

 

Zusammenfassung der fachlichen Feststellungen und Einwendungen:

-               Denkmalschutzrechtliche Belange, die in den Zuständigkeitsbereich der Unteren

Denkmalschutzbehörde der Stadt Bamberg fallen, sind nicht berührt. Das Stadtensemble Bamberg,

Einzelbaudenkmäler oder Bodendenkmäler auf dem Stadtgebiet von Bamberg sind nicht betroffen.

-               Sichtachsen, die in der Sichtachsenstudie –Gutachterliche Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen

des Ausbaus der ICE-Trasse unter besonderer Berücksichtigung der Blicke von Osten auf das Welterbe

Bamberg, Autorin: Alexandra Schmölder M.A., 07.11.2012 – aufgelistet sind, sind nicht betroffen.

-               Aus Naturschutzsicht besteht mit der vorliegenden Planung Einverständnis.

              Im Bamberger Stadtgebiet sind von der Planung Sandmagerrasen und Altgrasbestände betroffen, an relevanten Tierarten eine kleine Population Zauneidechsen rund um das OVF-Gebäude sowie Brutvorkommen des Kiebitz. Durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld der Gleisanlage (z.B. Steinschüttungen, Totholzhaufen) werden Ersatzlebensräume für die Zauneidechse angeboten. Die Magerrasen sind nur marginal betroffen und gehen in die Gesamtausgleichsbilanz der Planung ein. Die Brutstätte der Kiebitze (eingezäuntes Bosch-Gelände) ist, obwohl im Planungsraum liegend, nicht kartiert worden. Das Vorhaben dürfte sich aller Voraussicht nach aber auf den Bruterfolg nicht nachteilig auswirken.

-               Hinsichtlich der Entwässerung des im Gleisbereich anfallenden Niederschlagswassers kann den Planungen nicht zugestimmt werden.

Aus den Planunterlagen geht hervor, dass 237,5 l/s in einen Versickerungsgraben im PFA 22 (Stadt Bamberg) südlich von km 2,408 eingeleitet werden sollen. Die Einleitung erfolgt also auf Bamberger Gebiet, außerhalb des Planfeststellungsabschnitts und noch dazu nur ca. 100 m vom bereits jetzt überlasteten Seebach entfernt und in direkter Nachbarschaft zur sensiblen Bamberger Nordflur.

Eine direkte Einleitung soll nicht erfolgen, wobei offen bleibt, wie dies ausgeschlossen werden kann. Bei

Hochwasser im Seebach ist gleichzeitig von sehr hohem Grundwasser auszugehen. Eine Versickerung

wird dort auf keinen Fall funktionieren. Erforderlich wären große Becken (als Rückhaltungen zu bauen

und ggf. mit Pumpen auszurüsten) oder umfassende Kanalbauten, die planmäßig darzustellen sind .

Die Planfeststellungsunterlagen sind in diesem kritischen Punkt unbedingt zu ergänzen. Die

Problemlösung kann nicht verlagert werden in die Bamberger Gärtnerflur. Sämtliches anfallendes

Wasser ist stattdessen aus dem Einzugsgebiet des Seebachs heraus in Richtung Norden zu leiten. Es wird vorgeschlagen, das Wasserwirtschaftsamt Kronach zu diesem Punkt zu hören. Wenn die Pläne

ergänzt sind, ist die Stadt Bamberg erneut zu beteiligen.

-               Belange des Immobilienmanagements

Grunderwerbsplan und -verzeichnis befinden sich nicht auf dem aktuellen Stand.

Zu den städtischen Grundstücksflächen wird folgendes ausgeführt: Das Fl.Nr. 6293 sollte vom

Vorhabenträger als Ganzes übernommen werden, da die Stadt Bamberg an der verbleibenden

Restfläche kein Interesse hat. Gegen eine Veräußerung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 6292 bestehen keine

grundsätzlichen Bedenken, wobei die Konditionen des Grunderwerbs noch zu gegebener Zeit zu

verhandeln sind.

Zu den städtischen Grundstücksflächen, die nur vorübergehend in Anspruch genommen werden sollen

(Fl.Nrn. 6307, 6310, 6312, 6299) sind im Vorfeld der Inanspruchnahme entsprechende

Nutzungsvereinbarungen zu treffen.

-               Immissionschutz

Im Bereich der schalltechnischen Untersuchung befinden sich Betriebswohnungen (Am Börstig 4, 4a und 6) an denen Überschreitungen der Grenzwerte nach 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgestellt wurden und somit Anspruch auf Schallschutz besteht. Weiterhin befinden sich im Bereich Börstig Immissionsorte, die nicht in der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt wurden. Begründet wird dies mit der Veränderungssperre seit Ruhen des Planfeststellungsverfahrens. Inwieweit dies zu rechtfertigen ist, ist planungsrechtlich zu prüfen.

 

 

 

 

2.3              Konsequenzen für den laufenden Trassenfindungsprozess im Stadtgebiet Bamberg (PFA 22)

Hierzu wird grundsätzlich angemerkt, dass – unabhängig vom anstehenden Planänderungsverfahren – die zwischen der Stadt Bamberg und der der DB AG vereinbarte Vorgehensweise einer ergebnisoffenen Prüfung von möglichen Trassen- und Ausbauvarianten unverändert zu verfolgen ist.

 

Im Zuge des laufenden Beteiligungsverfahrens Koordinierungskreis Bahnausbau Bamberg wurden bzw.

werden innerhalb des Stadtgebietes Bamberg (PFA 22) insgesamt neun Trassen- und Ausbauvarianten

geprüft. Zum Zeitpunkt des Anhörungsverfahrens sind noch vier Varianten in der Diskussion. Damit ist

hinsichtlich der am besten geeigneten Trassen- und Ausbauvariante noch keine abschließende Beurteilung

erfolgt. Eine Entscheidung ist laut Aussage der DB ProjektBau GmbH frühestens im Herbst 2014 zu

erwarten.

Daher ist seitens der DB Netz AG als Vorhabenträger sicherzustellen, dass durch das

Planänderungsverfahren zum PFA 23/24 keine Vorfestlegung für einen Ausbau der Bestandsstrecke (PFA

22) erfolgt. Im Falle einer Entscheidung im Koordinierungskreis bzw. im Stadtrat für eine mögliche Ost-

Umfahrung (nach Optimierung der vorliegenden Machbarkeitsstudie der DB Projektbau GmbH) wäre damit

eine weitere Planänderung für den PFA 23/24 im Bereich zwischen Hallstadt und Breitengüßbach-Süd bzw.

zwischen dem Autobahnkreuz „Bamberg“ und einem noch festzulegenden Einsschleifungspunkt in die

Bestands- / Ausbaustrecke südlich von Breitengüßbach erforderlich.

Diese Vorgehensweise wurde in verschiedenen Gesprächen seitens der DB Netz AG immer wieder bestätigt und ist aus Sicht der Stadt Bamberg im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren zum PFA 23/24 das zentrale Thema und entscheidendes Widerspruchsargument.

 

 

3.              Bahnausbau Bamberg – aktuelle Entwicklungen

3.1              Koordinierungskreis

In der Sitzung des Stadtrates am 24.05.2013 wurde festgelegt, dass der Teilnehmerkreis im

Koordinierungskreis zu erweitern ist.

Um die Belange der Gärtnerschaft zu vertreten, wurden die bisherigen Kontaktpersonen – Stadtrat Pankraz Deuber und Michael Niedermeier – gebeten, einen ständigen Vertreter zu benennen. Weiterhin wurde mit den Sprechern der neu gegründeten Initiative „Bündnis: Trasse mit Vernunft“ am 27.08.2013 vereinbart, dass eine Vertretung im Koordinierungskreis durch Bürgermeister Jonas Merzbacher erfolgen wird.

Aufgrund der Bundes- und Landtagswahlen am 15. und 22.09.2013 sind hinsichtlich der KoBaBa-Mitglieder

aus der Politik weitere Änderungen erforderlich. Anstelle von MdB Sebastian Körber wird künftig MdB Andreas Schwarz zu den Sitzungen geladen. Inwieweit Umstrukturierungen im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie folgen, bislang vertreten durch Staatssekretärin Katja Hessel, ist derzeit unbekannt.

Über die veränderte Zusammensetzung des Koordinierungskreises wird die DB AG –

Konzernbevollmächtigter Klaus-Dieter Josel – noch vor dem nächsten Arbeitstreffen informiert.

 

 

3.2              Machbarkeitsstudie „Bestandsstrecke“

Auf Empfehlung des Koordinierungskreises wurden in der Sitzung des Stadtrates am 24.05.2013

verschiedene Varianten aus dem Trassenfindungsprozess ausgeschieden. Die DB AG hat dabei

zugestimmt, Machbarkeitsstudien für die Bestandsstrecke zu beauftragen.

Folgende Inhalte wurden in der Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe zugrunde gelegt:

-               Var. 2 Viergleisiger Ausbau der Bestandsstrecke = Neutrassierung von zwei zusätzlichen Gleisen unter

Anwendung innovativer Lärmschutzmaßnahmen

-               Var. 5 Tunnel im Stadtgebiet = auf ca. 2,5 km Länge zwischen Münchner Ring und Kronacher Straße, zwei Röhren, für Güterzüge und ICE, soweit diese nicht in Bamberg halten (z.B. Sprinter)

-               Var. 8 Partielle Tieferlegung im Bereich zwischen Münchner Ring und Strickerstraße, d.h. im Bereich der

städtebaulich sensiblen Situation an der heutigen Unterführung der Geisfelder Straße.

 

Hinsichtlich einer Untertunnelung gem. Var. 5 sollen zwei Untervarianten betrachtet werden, d.h. eine

„tiefliegende“ in bergmännischer und eine „hochliegende bzw. oberflächennahe“ Variante in offener

Bauweise.

Das Baureferat war an der Zusammenstellung der Leistungsbeschreibung beteiligt. Wesentliche Themen

aus Sicht der Stadt sind dabei insbesondere:

-               die Berücksichtigung eines Abzweigs aus dem Tunnel in Richtung Schweinfurt (und damit

möglicherweise den Wegfall des Verbindungsgleises mit den bekannten Auswirkungen auf die

Bamberger Nordflur und das Gleisdreieck),

-               die erforderlichen Arbeitsschritte mit Schwerpunkt auf Hydrologie, Hydrogeologie und Geotechnik:

Baugrunduntersuchungen / Grundwasserverhältnisse, eisenbahnbetriebswissenschaftliche

Untersuchungen (Bahnbetriebsablauf und tatsächliche Laufwege der Güterzüge), Setzungen / statische Berechnungen von angrenzender Bebauung, Spartenrecherche  und -umverlegungsplanung, schalltechnische Untersuchungen, hydrologische und hydrogeologische Randbedingungen (Grundwasserströme und -umläufigkeiten, Grundwasserabsenkungen, Baugrubenumschließung, etc.), Aussagen zum Bauverfahren, Brand- und Rettungskonzept, Bauablauf und Zeitaufwand für Baudurchführung sowie Kostenschätzung,

-               der Entwicklung eines geeigneten „Betroffenheitsindexes“ hinsichtlich der Lärmbelastung der Anwohner

ausgehend von den unterschiedlichen Varianten.

 

Angeregt wurde zudem die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden, dies betrifft insbesondere das Wasserwirtschaftsamt Kronach.

Laut Leistungsbeschreibung ist weiterhin vorgesehen, auch die Kosten (Kostenannahme) für die vier

Varianten zu beziffern. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass eine Kostenschätzung auch für die Variante 3 „Ost-Umfahrung“ vorzulegen ist. Dies schon alleine deswegen, um die – aus Sicht der Stadt Bamberg wesentlichste Forderung – der Vergleichbarkeit der beiden Machbarkeitsstudien

„Bestandstrecke“ (in Arbeit) und „Ost-Umfahrung“ (vorliegend) zu erfüllen.

Zudem wurde vereinbart, dass die Stadt Bamberg zeitnah an der Projektabwicklung zu beteiligen ist. Hierzu

fanden Abstimmungsgespräche am 10.09. und 21.10.2013 statt.

Über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie „Bestandsstrecke“ wird im 5. Koordinierungskreis am 15.11.2013

und anschließend in der Vollsitzung des Stadtrates am 27.11.2013 berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.              Fazit:
Stellungnahme der Stadt Bamberg zum Planfeststellungsabschnitt 23/24
Hallstadt – Zapfendorf, Baukilometer 2,408 bis 15,100

Die Stadt Bamberg beabsichtigt im Rahmen der Anhörung zum 1. Planänderungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 23/24 Hallstadt – Zapfendorf folgende Stellungnahme abzugeben:

1)              Die Stadt Bamberg beanstandet, dass die vorgelegte Planung eine bestimmte Trassenführung im Stadtgebiet Bamberg vorwegnimmt. Sie knüpft an die vorhandene Bestandstrasse an, die mitten durch die Stadt führt. Eine derartige Entscheidung liegt jedoch für das Stadtgebiet nicht vor.

              Im Gegenteil: Im „Koordinierungskreis Bahnausbau Bamberg“ wurde vielmehr vereinbart, dass ergebnisoffen mehrere Varianten überprüft werden. Dieser Vorgehensweise wurde durch die Vertreter der DB AG ausdrücklich zugestimmt. Der Koordinierungskreis wurde gemeinsam von der Stadt Bamberg und der DB AG gegründet, der Oberbürgermeister der Stadt und der DB-Konzernbevollmächtigte für den Freistadt Bayern leiten gemeinsam die Gespräche mit Teilnehmern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Interessensvertretungen und Vertretern der Bürgerschaft. Somit muss zunächst eine endgültige Trassenentscheidung abgewartet werden, bevor das Planänderungsverfahren weitergeführt wird.

2)               Die Stadt Bamberg beanstandet weiter, dass die Ableitung des Oberflächenwassers – bezogen auf das Stadtgebiet Bamberg – unzureichend gelöst ist. Einer Versickerung innerhalb der Grenzen der Stadt Bamberg kann zum Schutz des Seebaches und der Gärtnerflächen in der Bamberger Nordflur sowie des allgemeinen Hochwasserschutzes nicht zugestimmt werden. Dazu wird festgestellt, dass die Planunterlagen zu dieser Frage weder Lösungsansätze noch konstruktiv-technische und planerische Nachweise enthalten.

3)               Die Stadt Bamberg stimmt dem Planänderungsverfahren auch deswegen nicht zu, weil Grundstücksvereinbarungen erforderlich sind, die noch nicht einmal anverhandelt worden sind.

4)               Die Stadt Bamberg wendet weiter ein, dass der Immissionsschutz hinsichtlich der schalltechnischen Untersuchungen unzureichend geregelt ist. So fehlen verbindliche Aussagen zu Art und Umfang des erforderlichen Schallschutzes für einen Teil der in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahnanlage gelegenen Grundstücke.

5)               Die Stadt Bamberg stützt sich in ihrer ablehnenden Haltung ferner darauf, dass die Belange des Grund- und Hochwasserschutzes und damit insbesondere die Frage der Versorgungssicherheit der Gemeinden mit Trinkwasser, unzureichend behandelt sind. So fehlt eine umfassende Betrachtung der verschiedenen Eingriffe in die Grundwasserverhältnisse entlang der gesamten Ausbaustrecke mit Bestandsaufnahme und Beweissicherung (z.B. Strömungsverhältnisse im Grund- und Oberflächenwasser, Einfluss auf Grundwasserversorgungsanlagen, großräumiger Verlauf der Grundwasserströme im gesamten Regnitz-Maingebiet, etc.).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.               Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, der Planfeststellungsbehörde fristgerecht eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsabschnitt 23/24 Hallstadt – Zapfendorf abzugeben: Die wesentlichen inhaltlichen Bestandteile dieser Stellungnahme sind unter Ziff. 4 dieser Sitzungsvorlage festgelegt worden.

3.               Damit ist der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 23.09.2013 geschäftsordnungsmäßig

              erledigt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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