"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0504-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Das Sozialgesetzbuch 2. Teil (SGB II) beschreibt für die Jobcenter zwei maßgebliche Aufgabenbereiche mit

 

a) Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbringen und

b) betreuen und unterstützen zur (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

Im Jobcenter Stadt Bamberg sind 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Integrationsarbeit mit Jugendlichen spezialisiert, wobei die Jugendlichen im SGB II definiert werden bis zum Alter von 25 Jahren. Hier betreuen wir die Jugendlichen in der Berufswahl und Berufsaufnahme ab dem 15. Lebensjahr.

 

Die Betreuung zur beruflichen Integration durch das Jobcenter erfolgt, soweit die Jugendlichen bzw. ihre Familien Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II beziehen. Viele Jugendliche benötigen zwar für diesen Teil ihres Lebenswegs keine besonderen Hilfen, jedoch stehen bei Bedarf Unterstützungsangebote zur Verfügung. Neben den Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“ zur Erlangung eines Schulabschlusses und neben der Ausbildungsvermittlung gehört auch die Beratung und Unterstützung für Angebote des 2. Bildungsweges und die Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche zum Standardangebot.

 

Für Jeden der 470 betreuten Jugendlichen sind diese Beratungsangebote jedoch nicht immer ausreichend und es werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die berufliche Integration und damit den späteren finanziell eigenständigen Lebensunterhalt zu sichern. Neben den ca. 50 allgemeinen Maßnahmeangeboten des Jobcenters können spezielle Angebote für Jugendliche in den jährlichen Katalog aufgenommen werden.

 

2.              In den letzten Jahren hatte das Jobcenter Stadt Bamberg, gemeinsam mit dem Jobcenter LandkreiBamberg, vier spezielle Maßnahmen für Jugendliche mit sehr niedrigschwelligen Qualifizierungsangeboten im Repertoire. Inhalte waren nicht so sehr fachliche Qualifizierungen, als vielmehr die Erlangung sozialer Kompetenzen, da manche Jugendliche (bis zum 25. Lebensjahr!) einige soziale Kompetenzen verloren oder noch gar nicht erworben haben: Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und anderes. Viele dieser als selbstverständlich erwarteten Voraussetzungen werden (auch) von Jugendlichen heute zum Teil nicht erbracht und müssen verspätet erworben werden, bevor überhaupt eine berufliche Integration in Arbeit oder gar in Ausbildung möglich ist.

 

Die oben genannten vier Projekte wurden jeweils getragen vom Diakonischen Werk, Don Bosco, Kolping und dem SKF. Neben dem u. E. passgenauen Konzept zeichneten sich diese Maßnahmen insbesondere dadurch aus, dass sie den betroffenen Jugendlichen als Angebot unterbreitet wurden und weniger als Verpflichtung, wobei dieses Gefühl für die Teilnehmer auch durch die formale Ausgestaltung vermittelt werden konnte. Die Jugendlichen waren weniger Maßnahmeteilnehmer als vielmehr „Beschäftigte“ des jeweiligen Trägers - gegen Entgelt, das vom Jobcenter – an Stelle von Maßnahmekosten – getragen werden konnte. Der Erfolg dieser Maßnahmen basierte insbesondere auf der formalen Ausgestaltung, die nach der früheren Rechtslage des SGB II möglich war.

 

Mit der so genannten „Instrumentenreform“ zum 01.04.2012 wurden die Formalien für SGB II-Maßnahmen neu geregelt. Diese Änderungen des SGB II veränderten die Formalien erheblich und spätestens ab dem 01.01.2013 mussten die neuen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

 

Die speziellen Jugendprojekte der Jobcenter Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg konnten so je nach Laufzeit über den 30.06.2012 bzw. über den 31.12.2012 nicht fortgesetzt werden und mussten neu konzipiert werden.

 

Die Gespräche dazu wurden mit den vier Trägern frühzeitig aufgenommen und mögliche Anpassungsmöglichkeiten ausgelotet, wobei ein für alle Träger zufriedenstellendes Ergebnis nicht gefunden werden konnte. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass im Kundenkreis beider Jobcenter nicht mehr genügend Jugendliche die Eingangsvoraussetzungen für diese Projekte erfüllten, sondern entweder ein solches Projekt bereits durchlaufen hatten oder aber andere individuelle Anforderungen an passgenaue Maßnahmen stellten. Finanzielle Einschränkungen mussten nur insoweit berücksichtigt werden, als andere Finanzierungsmodelle mit erheblich höherem Aufwand nicht realisiert werden konnten.

 

Von den vier betroffenen Maßnahmeträgern hatten sich Don Bosco und Diakonisches Werk bereits frühzeitig, Kolping  zum Jahresende 2012 entschieden, diese Maßnahmen mit verpflichtender Teilnahme der Jugendlichen - gemäß dem neuen Rahmen- nicht fortsetzen zu wollen.

 

Damit verblieb alleine der Sozialdienst Katholischer Frauen als Träger, der dieses Angebot seit Jahresbeginn in neuem konzeptionellen Rahmen anbietet. Der Teilnehmerkreis konnte zwar vergrößert werden, jedoch hätten die Jobcenter der Stadt Bamberg und des Landkreises Bamberg beide ein weiteres Angebot in Bamberg sehr begrüßt. Die finanziellen Mittel dazu waren eingeplant und verfügbar.

 

Die Stadt Bamberg war über das Stadtjugendamt und den Jugendhilfeausschuss in die Finanzierung dieser Maßnahmen eingebunden, da es sich um ESF-Maßnahmen handelte, die (zeitweilig) eine kommunale Cofinanzierung erforderten. Über mehrere Jahre trugen jeweils 1.500 EURO jährlich je Maßnahmeangebot von der Stadt dazu bei, die Projekte zu ermöglichen. Für diese Unterstützung war das Jobcenter dem Jugendamt / der Stadt Bamberg sehr dankbar, da die kommunale Finanzierungsbeteiligung die Mittelzusage des ESF voraussetzte.

             

Auch wenn das Maßnahmeangebot des Jobcenters in großen Teilen beständig ist, werden sich Veränderungen über die Jahre ergeben durch neue Rahmenbedingungen in der (Co-) Finanzierung, durch veränderte Schwerpunkte der Integrationsarbeit und durch sich verändernde Anforderungen der Kunden. Bei stetiger Abnahme der Kundenzahlen seit dem Jahr 2006 verändert sich natürlicherweise auch die Zusammensetzung der Kunden – und verändern sich damit deren Ansprüche.

 

Allein seit 2009 (mit einem Integrationsbudget von 3,8 Mio. EURO, 3.900 Kunden insgesamt und davon 800 Personen U25) veränderten sich die Zahlen auf ein Budget von 1,6 Mio. EURO, 2.800 Kunden insgesamt und davon 470 zu betreuende Kunden U25.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Sachvortrag hat zur Kennntis gedient.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...