Beschlussvorlage - VO/2009/0353-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2009; UA 7400 - Schlacht- und Viehhof; Mittelbereitstellung für den Einbau eines zusätzlichen Kühlraumes (Metzgerkühlraum)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2009
|
II. Beschlussvorschlag
1) Außerplanmäßig bereitgestellt werden:
HSt. |
namentliche Bezeichnung |
Mehrung |
neuer Ansatz |
7400.9410 |
Einbau
eines zusätzlichen Kühlraumes |
235.000 € |
235.000 € |
2) Deckung erfolgt zu Lasten von Minderausgaben und
Mehreinnahmen bei:
HSt. |
namentliche Bezeichnung |
Mehrung/ Minderung |
neuer Ansatz |
1600.9830 |
Investitionsumlage an den Rettungs-zweckverband |
- 100.000 € |
90.275 € |
2401.9831 |
Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen |
-100.000 € |
870.300 € |
7400.1141 |
Schlachthofgebühren |
+ 35.000 € |
1.935.000 € |
3) Die
Zuführungshaushaltsstellen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind wie
folgt anzupassen:
HSt. |
namentliche Bezeichnung |
Mehrung |
neuer Ansatz |
9140.8602 |
Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt |
35.000 € |
357.342 € |
9140.3020 |
Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt |
35.000 € |
357.342 € |
4) Mittelfreigabe
HSt. |
Freibetrag |
Prozentsatz |
7400.9410 |
235.000 € |
100 |
9140.8602 |
357.342 € |
100 |
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von 235.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im
Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird
folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussantrag |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates:
Aufgrund der strengen
EU-Richtlinien erscheint die Investition unaufschiebbar, um bei den noch in
diesem Jahr zu erwartenden Kontrollen durch die EU-Task-Force nicht die Schließung
des Schlachthofes zu riskieren.