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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0588-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die nächsten Kommunalwahlen finden in Bayern am 16. März 2014 statt (Wahlen zum Stadtrat der Stadt Bamberg).

 

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) besagt, dass durch den Gemeinderat immer ein Wahlleiter und zugleich ein Stellvertreter zu berufen ist.

 

Der Gemeinderat kann hierzu den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürger­meister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeinde­wahlen berufen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke zum Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

Als sein Stellvertreter wird Herr Berufsmäßiger Stadtrat Ralf Haupt, Sozial- und Umwelt­referent der Stadt Bamberg und mithin zuständiger Referent für die Durchführung der Wahlen, vorgeschlagen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.
  2. Herr Oberbürgermeister Andreas Starke wird zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2014 in der Stadt Bamberg bestellt.
  3. Herr Berufsmäßiger Stadtrat Ralf Haupt wird für die Kommunalwahl 2014 zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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