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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0718-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2013 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

              A)              Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Bamberg

 

                            1.              Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2013 weist im Vergleich zum Haushaltsplan Verbesserungen auf. Er schließt mit einem Überschuss von 3.704.966,97 € ab. Die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900, 8906 und 8907) erwirtschafteten einen Überschuss in Höhe von 12.072,54 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 3.717.039,51 €. Davon sind 323.178 € in 2014 sofort erneut bereitzustellen.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2013 mit insgesamt 1.592.835,27 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2013 wurden 40.500 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 11.600 € bei den Sondervermögen und 28.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule, Theater und Museum). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 2.733.300 € vorgesehen.

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2013 in Höhe von 6.787.998,40 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.711.062,89 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 23.672,54 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 2.460.427,70 .

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von              5.116.735,32 €

und

Netto-Mehrausgaben von              1.399.695,81.

 

Positiv wirkt sich das Rechnungsergebnis bei den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus, die ca. 2,4 Mio. € über dem Planansatz lagen.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 12.229.351,03 € Einnahmeausfälle von 7.112.615,71 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2013 in Höhe von              6.892.496,00 €

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von                 220.119,71 €.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehrausgaben von 21.163.286,30 € die Minderausgaben in Höhe von 16.046.550,98 € deutlich. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (2.239.390,78 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 324.314,18 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

0 „Allgemeine Verwaltung“

Es sind Netto-Mehreinnahmen von 514.983,99 € zu verzeichnen, die in den Abschnitten 03 „Finanzverwaltung“ (291.755,04 €), 06 „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (134.854,95 €) und 02 „Hauptverwaltung“ (111.859,44 €) entstanden. Die Netto-Minderausgaben in Höhe von 319.256,72  sind hauptsächlich auf die Entwicklung innerhalb des Abschnittes 03 „Finanzverwaltung“ (843.845,04 €) zurückzuführen.

 

 

1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Den Netto-Mehreinnahmen von 51.020,43 €, die überwiegend im Abschnitt 11 „Öffentliche Ordnung“ (28.822,57 €) entstanden, stehen Netto-Mehrausgaben von 1.017.965,85 € gegenüber, die aus dem Abschnitt 13 „Brandschutz“ stammen (1.129.844,84 €).

 

 

2 „Schulen“

Die Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 268.970,99 € (siehe dazu insbes. Abschnitt 23 „Gymnasien“ mit 378.691,42 €) werden fast vollständig durch die Netto-Minderausgaben von 227.238,14 € kompensiert. Die größte Einzelposition bei den Minderausgaben steuerte der Abschnitt 20 „Schulverwaltung“ mit 684.998,46 € bei.

 

 

3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

Bei diesem Einzelplan sind Netto-Mehreinnahmen von 429.264,34  zu verzeichnen, die innerhalb der Abschnitte 32 „Museen, Sammlungen, Ausstellungen“ (193.246,37 €), 33 „Theater, Konzerte, Musikpflege“ (156.007,31 €) und 30 „Allgemeine kulturelle Angelegenheiten“ (98.669,00 €) entstanden. Diese werden allerdings durch Netto-Mehrausgaben in Höhe von 513.512,05 , die auf die Abschnitte 32 (381.616,88 €) und 33 (169.084,04 €) zurückzuführen sind, zum Nachteil des Rechnungsergebnisses vollständig aufgezehrt.

 

 

4 „Soziale Sicherung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 1.594.181,90 sind hauptsächlich auf die Abschnitte 46 „Einrichtungen der Jugendhilfe“ (946.103,09 €), 45 „Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII“ (338.126,36 €) und 42 „Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (300.011,30 €) zurückzuführen. Auf der Ausgabenseite werden im Abschnitt 48 „Weitere soziale Bereiche“ Minderausgaben von 1.006.567,31 € ausgewiesen, insgesamt jedoch schließt der Einzelplan 4 mit Netto-Mehrausgaben in Höhe von 1.750.304,81 € ab. Diese entstanden vor allem in den Abschnitten 46 „Einrichtungen der Jugendhilfe“ (1.454.473,38 €), 42 „Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ (470.992,89 €) und 45 „Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII“ (448.805,63 €).

 

 

5 „Gesundheit, Sport und Erholung

Die Netto-Mindereinnahmen von 109.893,58 €, die überwiegend aus der Entwicklung der Abschnitte 50 „Gesundheitsverwaltung“ (122.248,81 €) und 55 „Förderung des Sports“ (94.088,36 €) resultieren, verschlechtern das Rechnungsergebnis ebenso wie die Netto-Mehrausgaben in Höhe von 231.213,80 €, die hauptsächlich dem Abschnitt 58 „Park- und Gartenanlagen“ (257.468,23 €) zuzurechnen sind.

 

 

6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

Die Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 313.487,24 innerhalb des Einzelplans stammen hauptsächlich aus den Abschnitten 68 „Parkeinrichtungen“ (228.710,88 €) und 61 „Städtebauliche Planung und Förderung, Vermessung“ (201.250,05 €). Die Netto-Mehrausgaben in Höhe von 620.507,58 entstanden im Abschnitt 60 „Bauverwaltung“ (928.681,03 €).

 

 

7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 920.997,23 € sind überwiegend den Abschnitten 74 „Schlacht- und Viehhöfe“ (794.264,45 €) und 79 „Fremdenverkehr, Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ (225.291,38 €) zuzurechnen. Allerdings sind diese Abschnitte auch größtenteils für die Netto-Mehrausgaben von 631.101,61 € des Einzelplans verantwortlich (Abschnitt 74: 507.450,71 €, Abschnitt 79: 316.109,83 €).

 

 

8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

Hier resultieren die Netto-Mehreinnahmen von 458.077,28 € aus den positiven Ergebnissen der Abschnitte 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ (382.938,76 €) und 88 „Allgemeines Grundvermögen“ (81.053,96 €). Neben den Netto-Mehreinnahmen steuert dieser Einzelplan zum Rechnungsergebnis auch Netto-Minderausgaben von 443.367,59 € bei, die im Abschnitt 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ entstanden (627.620,31 €).

 

 

9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

Den Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 1.840.561,96  stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe von 1.341.992,07 € gegenüber.

Bei diesem Einzelplan ist besonders auf folgende Punkte einzugehen:

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um 2.497.772,79 € unter dem Haushaltsansatz von 35.100.000 € und trägt damit wesentlich zum schwachen Gesamtabschluss bei. Dennoch ist die Gewerbesteuer mit einem Gesamtsoll von 32.602.227,21 € weiterhin die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (18,1 %).

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

Das Gewerbesteuer-Ergebnis 2013 liegt damit auch weit unter dem langjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuer-Einnahmen der letzten 10 Jahre (40,145 Mio. €).

 

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 30.316.031,00 €. Das Aufkommen liegt damit um 2.416.031,00 € über dem Ansatz von 27.900.000 € und um 2.249.765,00  über dem Ergebnis von 2012 (28.066.266,00 €).

 

 

c)      Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 2.711.062,89 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 4.053.262,97 € erwirtschaften, die im Haushaltsplan mit 28.900 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert u. a. aus den Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer (2.416.031,00 €) und den Minderausgaben bei der Gewerbesteuerumlage (1.982.962,00 €).

 

 

                            2.              Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt inkl. Sondervermögen schließt mit einem Überschuss von  1.993.421,59 € ab (ohne die Beträge, die aus über- oder außerplanmäßig genehmigten Mitteln stammen, im Jahr 2013 nicht verausgabt wurden und deshalb im Jahr 2014 erneut bereitgestellt werden).

 

Nach Abzug des Überschusses, der dem Bereich der Sondervermögen zuzuordnen ist, verbleibt ein Überschuss von 1.981.349,05  €; dieser ergibt sich aus einem Überschuss des Verwaltungshaushalts i. H. v.  3.381.788,97 € (ebenfalls bereinigt um die Beträge, die 2014 erneut bereitgestellt werden mussten) sowie einem Fehlbetrag im Vermögenshaushalt i. H. v.             1.400.439,92 €.

 

Der gesamten Zuführung an die Rücklage von 5.245.031,59 € (inkl. Sondervermögen und inkl. der erneuten Bereitstellungen i. H. v. insgesamt 2.864.220,00 € aus 2013 für 2014) steht eine Rücklagenentnahme von 8.871.548,07 € (davon 8.334.369,00 € erneute Bereitstellungen aus 2012 für 2013) gegenüber. In der Nettobetrachtung (also ohne Berücksichtigung der Beträge für erneute Bereitstellungen) ergibt sich damit eine Rücklagenaufstockung von 1.843.632,52 € (inkl. Sondervermögen), welche auch dringend für die Finanzierung künftiger Investitionen sowie zwischenzeitlich zur Verbesserung der Zinseinnahmen des Verwaltungshaushaltes benötigt wird.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der um die Sondervermögen bereinigte Überschuss in Höhe von 1.981.349,05  € verschiedenen Rücklagen zuzuführen.

 

Es wird folgende Verwendung des städtischen Überschusses vorgeschlagen:

 

 

 

 

Hinsichtlich der Bestückung des Energiesparfonds und der Stellplatzrücklage handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse. Die Gebührenausgleichsrücklage Friedhof wird fortgeschrieben.

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c. Ein großes Manko stellt dabei insbesondere der frei verfügbare Anteil der allgemeinen Rücklage dar, der mit seinen 19.157,98 € nur in sehr geringer Höhe vorhanden ist.

 

 

 

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 23.176.050,27 € stehen Mindereinnahmen von 12.086.504,02 € gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mehreinnahmen von 11.089.546,25 €; hierbei berücksichtigt sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste bzw. Haushaltseinnahmereste von 65.000,00 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 


Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.533.300 € wurde durch Bildung eines Haushaltseinnahmerestes in entsprechender Höhe für eine künftige Aufnahme gesichert (vergleiche auch Anlage 5 Buchstabe d).

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 65.000,00 €; dies konnte jedoch durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (196.745,40 €) überkompensiert werden (siehe Anlage 3).

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 19.763.069,54 ein, der Einsparungen i. H. v. 8.673.523,29 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Mehrausgaben von 11.089.546,25 €. Hierbei berücksichtigt sind bereits neu gebildete Haushaltsausgabereste (8.202.784,29 €), welche die Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (196.745,40 €) um 8.006.038,89 € übersteigen (siehe auch hierzu Anlage 3). Außerdem wurden alte Haushaltsausgabereste i. H. v. 8.319.088,79 € weiter nach 2014 übertragen.

 

 


Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

                            3.              Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2014

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Rücklagenzuführungen eine Verbesserung der Rücklagenbestände. Hierdurch kann ein Beitrag für die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren geleistet werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) zum 31.12.2013 19.157,98 € (siehe Anlage 5 Seite 2).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 67.611,95 € erreicht werden (siehe auch Anlage 5 Seite 3).

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig sich bietende Möglichkeiten zur Sondertilgung auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die hohen Belastungen des Haushaltes, insbesondere des Verwaltungshaushaltes, im Hinblick auf die Zinslast und die Pflichtzuführung zu reduzieren.


Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2013 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Trotzdem erscheint es insbesondere aufgrund der bestehenden Unsicherheiten auf der Einnahmeseite - hier vor allem im Verwaltungshaushalt - weiterhin dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen allergrößte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

              B)              Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2013 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin sehr angespannt ist. Die größte Unsicherheit für die Stadt Bamberg stellt weiterhin die Entwicklung insbesondere der Gewerbesteuer dar (aktuelle Entwicklung der Gewerbesteuer im Jahr 2014: 27,874 Mio. € (Stand 31.03.2014) statt der veranschlagten 34,450 Mio. €). Auch bei den Ausgaben ist neben den zu erwartenden Steigerungen im Bereich der Personalkosten etwa auch im Bereich der Energiekosten mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Dazu kommen die steigenden Kosten der kindbezogenen Förderung aufgrund des Ausbaus der Kindertagesstätten. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (vgl. hierzu auch die Auflagen zur genehmigten Haushaltssatzung 2014), um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2013 trotz der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen um 67.611,95 € reduziert werden. Dies ermöglicht eine geringe Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt Rücklagemittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Aufgrund der drohenden Netto-Neuverschuldung hat die Regierung von Oberfranken in ihrem Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2014 empfohlen, über eine zeitliche Verschiebung der durch die Verpflichtungsermächtigungen geplanten Investitionsmaßnahmen nachzudenken.

 

Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2014 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der verschiedenen Großinvestitionen (z. B. Schulhaussanierungen) danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden – soweit das angesichts der Kosten der Konversion und des ICE-Ausbaus möglich ist.

 

Für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft kann durch die erneute Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage - wenn auch nicht im wünschenswerten Umfang - ein Vorsorgebeitrag geleistet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2013 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV-K Kenntnis.

 

2.              Der Überschuss des Haushaltsjahres 2013 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

              

 

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe      von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                            Sachkosten:

 

 

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