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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0738-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Finanzsenates vom 04.12.2013 wurde der Tagesordnungspunkt in die 2. Lesung mit dem Hinweis verwiesen, dass der Kultursenat hierfür zuständig sei.

 

1. Bestehende Toilettenanlage:

 

Im Friedhof Gaustadt befindet sich ein Gebäude, in dem vor der Gebietsreform die Verstorbenen der ehemaligen Gemeinde aufgebart wurden. Noch heute finden unter der Überdachung die Aussegnungsfeiern mit anschließendem Trauerzug zur Grabstelle statt. Auf der Rückseite des Gebäudes befinden sich die öffentlichen Toiletten.

 

Das Gebäude dürfte mit Schaffung des Friedhofes im Jahr 1866 errichtet worden sein. Es steht auf einem instabilen Hang, so dass Risse im Gebäude aufgrund des Alters und der baulichen Substanz unvermeidlich sind. Die öffentliche Toilette wird durch das Amt für Immobilienmanagement unterhalten. Aufgrund der knappen Haushaltsmittel befindet sich die Toilettenanlage in einem sicherlich verbesserungsbedürftigen Zustand. Defekte Urinale werden instandgesetzt und Risse am Gebäude werden durch Messpunkte beobachtet. Die Toilettenanlage am Friedhof Gaustadt ist unabhängig der Öffnungszeiten des Friedhofes durchgehend geöffnet. Ein evtl. hieraus entstehender Missbrauch der Toiletten fand bisher nicht statt. Nach Auskunft des Friedhofspersonales werden die Toiletten durch die Bevölkerung angenommen, eine intensive Nutzung findet jedoch nicht statt.

 

2. Bau einer Behindertentoilette:

 

Erfahrungen mit der im Hauptfriedhof eingerichteten Behindertentoilette zeigen, dass der Bedarf sehr gering ist. Hier wird die Toilette 1-2 mal pro Tag benutzt. Der Hauptfriedhof hat eine Größenordnung von ca. 20.000 Gräbern. Der Friedhof in Gaustadt bietet Platz für ca. 2.000 Gräber. Dies entspricht einem Zehntel des Bedarfs im Hauptfriedhof. Hieraus könnte man ableiten, dass ca. alle 5 Tage die neu zu schaffende Behindertentoilette genutzt wird.

 

Aufgrund der vorhandenen Gräber und der daraus abgeleiteten Besuchsfrequenz sowie der jährlich durchgeführten Bestattungen (27 Erdbestattungen, 22 Urnenbeisetzungen, in der Relation zum Hauptfriedhof findet dort die 17 fache Menge an Feierlichkeiten statt) kann ein Bedarf an einer weiteren Toilettenanlage aus Sicht des Amtes 47 nicht erkannt werden. Etwaige Nachfragen bezugnehmend auf eine Behindertentoilette wurden in der Vergangenheit nicht an das Garten- und Friedhofsamt herangetragen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag von Stadträtin Daniela Reinfelder vom 03.12.2013 wird abgelehnt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Bamberg, 27.02.2014

Referat 4                                                                                                  Amt 47

 

 

 

Werner Hipelius                                                                                    Neuberth Robert

Bürgermeister

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