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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/0739-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1. Ausgangslage

Das Anwesen Nürnberger Straße 2 wird im Augenblick durch die Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg, unter Einbeziehung zahlreicher Fördergeber, aufwändig saniert.

Diese Maßnahme ist denkmalpflegerisch und städtebaulich von besonderer Bedeutung, da der Planungsbereich innerhalb der Grenzen der UNESCO-geschützten Bamberger Altstadt liegt. Des Weiteren zieht das zweigeschossiges Bürgerhaus mit Mansard-Walmdach durch die reich verzierte Rokoko-Fassade und die exponierte Lage erhöhte Aufmerksamkeit auf sich. Zudem befindet sich die Maßnahme an der ehemaligen historischen Handelsstraße durch Bamberg.

 

Damit diese Denkmalsanierung städtebaulich und denkmalpflegerisch erfolgreich sein kann, kommt der Aufwertung des Umfeldes besondere Bedeutung zu. Deshalb soll der Bereich um das Anwesen Nürnberger Straße 2-4 im Rahmen des Sanierungsgebietes „Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof“ zu einer platzartigen Gesamtsituation mit Aufenthaltsqualitäten aufgewertet werden.

 

Ziel der Straßenbaumaßnahme ist es, Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Verkehrsbereich zu schaffen, den Flächenbedarf für Fußgänger und somit die Sicherheit zu erhöhen, die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, den Durchgangsverkehr zu verringern und mehr Begrünung anzulegen.

 

 

2. Umgriff und Planung der Maßnahme

Die geplante Maßnahme umfasst die Kunigundenruhstraße zwischen Nürnberger Straße und Josephstraße, sowie den platzartigen Bereich hinter dem Anwesen Nürnberger Straße 2-4 bis zur Einfahrt in den Katharinenhof. (s. Anlage)

 

 

 

 

Der westlich gelegene Gehweg der Kunigundenruhstraße wird um bis zu 1,80 m verbreitert, die Fußgängerfurt zum gegenübergelegenen zweigeschossigen Bürgerhaus wird neu ausgerichtet und auch der Gehweg entlang des Barockhauses wird um bis zu 1,00 m verbreitert. Die Verbreiterung der teilweise viel zu schmalen Gehwege bietet mehr Sicherheit für Fußgänger und verbessert deutlich die Situation für Passanten. Zudem reduzieren die breiten Gehwege die Spritzwasserbelastung der Einzelbaudenkmäler in diesem Bereich. Die bisher nur minimal vorhandenen Aufstellflächen für Fußgänger an der Lichtsignalanlage werden hierdurch ebenfalls vergrößert. Gerade für den starken Schülerverkehr, welcher zwischen Bahnhof und Berufsschule pendelt, sind diese verkehrssicherheitstechnischen Verbesserungen von großem Vorteil.

 

Die Kunigundenruhstraße wird im Vollausbau wieder hergestellt. Die Befestigung erfolgt in Asphaltbauweise, die angrenzenden Gehwege mit Klinkerplatten

 

Vor dem Anwesen Kunigundenruhstraße 1 erfolgt eine Gehwegaufweitung. Die Oberfläche wird entsprechend des angrenzenden Belags mit Betonplatten verlegt. Mit der Gehwegaufweitung kann der Forderung nach einer Baumpflanzung an dieser Stelle gemäß der vorbereitenden Untersuchungen Rechnung getragen werden. Zugleich wird die Verkehrsführung in der Josephstraße im Einmündungsbereich zur Kunigundenruhstraße baulich verdeutlicht, sowie die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger verbessert.

 

Im Kreuzungsbereich Kunigundenruhstraße/ Nürnberger Straße erfolgt ein Umbau der Lichtsignalanlage. Die Lichtsignalmasten werden an den Fahrbahnrand versetzt. Somit wird eine bessere Sichtbarkeit der Ampel für alle Verkehrsteilnehmer erzielt. Zudem werden die Lichtsignalanlagen mit Blindensignalgebern ausgestattet. Diese Zusatzausstattung komplementiert den barrierefreien Umbau des Kontenpunktes mit den nach DIN 32984 geforderten Bodenindikatoren für sehbehinderte Menschen. Gehbehinderte Menschen finden Berücksichtig durch den zum Teil auf null abgesenkten Bordstein im Bereich der Querungsstellen. Das Abrücken der Lichtsignalanlage vom Einzelbaudenkmal Nürnberger Straße 2 kommt zudem dessen Denkmalwertigkeit zugute.

 

Die Platzfläche nördlich des Anwesens Nürnberger Straße 2-4, die derzeit asphaltiert ist, wird gestalterisch und verkehrssicherheitstechnisch ebenfalls verbessert.

Um eine platzartige Situation mit mehr Sicherheit für Fußgänger schaffen zu können, ist die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich beabsichtigt. Dies wird durch einen höhengleichen Ausbau von Hauswand zu Hauswand erreicht. Durch eine einheitliche Oberfläche aus Granitkleinsteinpflaster wird zum Einen der Platzcharakter unterstrichen und zum Anderen die Mischverkehrsfläche eindeutig wahrgenommen. Um den platzartigen Charakter zu betonen, wird Natursteinpflaster seinen Einsatz finden. Zur Wahrung der Barrierefreiheit bietet sich die Verwendung von Kleinsteinpflaster an, da dieses besser begehbar ist als Großsteinpflaster. Die Verlegung von Granitkleinsteinpflaster ist in Segmentbögen vorgesehen, um die Stabilität für Kfz.-Befahrbarkeit zu gewährleisten. Lediglich im Traufbereich um das Barockhaus werden die Kleinsteine in Reihe verlegt. Der vorhandene - temporäre - Pflanzkübel wird durch die Pflanzung eines Laubbaumes in einer Baumscheibe ersetzt.

 

 

3. Zeitlicher Ablauf

 

  • 19.05.2014:               Veröffentlichung der beschränkten Ausschreibung gem. Vergabebekanntmachung
  • 28.05.2014:               Versand der Leistungsverzeichnisse
  • 01.07.2014:               Submission, Beteiligung der Regierung von Oberfranken bzgl. Städtebauförderung
  • 25.07.2014:               Auftragserteilung
  • 18.08.2014:               Baubeginn für Tiefbauarbeiten (Fertigstellung Hochbau Ende Juli)
  • 14.11.2014:               Fertigstellung der Tiefbauarbeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Kosten

Die Kosten für das Projekt belauf sich auf 550.000 €, die durch die Städtebauförderung zum Teil refinanziert werden können. Die Städtebauförderung kommt für 60% der förderfähigen Kosten auf. Die restlichen 40% der Kosten hat die Stadt Bamberg zu tragen. Zudem ist für die Teilfläche des Platzbereiches die Straßenausbaubeitragssatzung gemäß KAG anzuwenden.

 

Kosten-Finanzierung-Übersicht

 

Kosten

1.

Projektkosten

ca. 550.000 €

2.

Davon sind folgende Kosten gemäß StABS beitragsfähig (Mischfläche)

ca. 183.000 €

 

Finanzierung

1.

StABS (80 % aus Kosten 2.) [= Anliegeranteil]

ca. 146.400 €

2.

StBAuF (60 % aus Kosten 1. abzgl. Finanzierung 1.)

ca. 242.160 €

3.

Städtischer Eigenanteil (=Rest)

ca. 161.440 €

 

 

Summe: ca. 550.000 €

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 550.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr (HSt. 63000.95500 / 61500.95680) bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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