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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0740-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Anlass

 

Im Zuge des Projektes "Wasser 2025" der Stadtwerke Bamberg erfolgen umfangreiche Änderungen am Trinkwassernetz. Nach Auskunft der Stadtwerke stammt der Hochbehälter Jakobsberg aus den Jahren 1912/1914, ist aufgrund von Beschädigungen und Verunreinigungen nur noch teilweise in Betrieb und nur noch mit hohem Aufwand zu betreiben. Der Behälter soll im Zuge des Projektes außer Betrieb genommen und an dessen Stelle ein Pumpwerk (PW Jakobsberg) zur Versorgung des Hochbehälters Rothof errichtet werden. Als Ersatz für den Hochbehälter Jakobsberg und zum Betrieb des neuen PW Jakobsberg ist die Verstärkung des Wasserleitungsnetzes in der Verlängerung der Altenburger Straße, Sutte bis Michelsberg, mit der Einbindung an der St.-Getreu-Straße ein betriebsbedingter, notwendiger Bestandteil des Gesamtprojektes.

 

 

Synergien

 

In den Bereichen Sutte und Michelsberg besteht hoher Sanierungs- und Verbesserungsbedarf sowohl in den Fahrbahn- als auch in den Gehweg- und Randbereichen. Ebenso besteht Sanierungsbedarf des Kanalnetzes entlang der Trasse. Es ist daher aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen und auch im Hinblick auf die Anlieger sinnvoll, die erforderliche Maßnahme der Stadtwerke zum Anlass zu nehmen, sowohl die notwendigen Kanalsanierungsarbeiten, als auch die Erneuerung des Oberflächenaufbaus durch die Stadt Bamberg in enger Verzahnung mit der Maßnahme der Stadtwerke durchzuführen. Die ursprünglich für 2014 geplante Baumaßnahme der Stadtwerke wurde daher in enger Abstimmung zwischen Stadtwerken und Stadt Bamberg um ein Jahr auf 2015 verschoben, um seitens der Stadt im Jahr 2014 alle erforderlichen Vorbereitungen zur Durchführung der Tiefbauarbeiten zu treffen und sämtliche Förder- und Finanzierungsmodalitäten abzuklären. Durch die Anpassung des Zeitplanes ist es möglich, zusammen mit den umfangreichen Tiefbauarbeiten für den Rohrleitungsbau die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten mit großen Synergien hinsichtlich Verkehrsführung und  Ersparnis bei Baukosten durchzuführen. Auch kann durch die Konzentration der Bauarbeiten die Belastung für die Anwohner auf einen einmaligen Eingriffszeitraum  komprimiert werden.

 

 

Kanalsanierung

 

Sanierungsbedarf in folgenden Teilbereichen:

a)      Sutte zwischen Altenburger Straße und Teufelsgraben

Austausch von ca. 90 m Mischwasserkanal DN 400 (Baujahr 1934 bis 1939) mit

ca. 20 Hausanschlussumbindungen,

Kosten ca. 180.000 €

b)      Sutte zwischen Teufelsgraben und Treppenanlage zur Maternstraße

Austausch von ca. 85 m Mischwasserkanal DN 400 (Baujahr 1934) mit

ca. 15 Hausanschlussumbindungen,

Kosten ca. 150.000 €

c)      Maternstraße zwischen Treppenanlage und Torschuster

Austausch von ca. 70 m Mischwasserkanal DN 400 (Baujahr 1934) und Umbau des Anschlusses aus Richtung Jakobsplatz,

Kosten ca. 105.000 €

d)      Austausch von ca.200 m Mischwasserkanal (Baujahr 1926) mit ca. 30 Hausanschlussumbindungen und Neubau von ca. 20 m Mischwasserkanal für den Anschluss des Mischwasserkanals aus der Sankt-Getreu-Straße,

Kosten ca. 375.000 €

 

 

Oberflächenneugestaltung

 

Auf nahezu der gesamten geplanten Leitungstrasse zwischen Sutte (Einmündungsbereich Am Knöcklein) bis zur St.-Getreu-Straße besteht hoher Sanierungsbedarf:

Im Bereich der Sutte sind die Entwässerungsrinnen neu zu setzen und Gehwege zu verbreitern. Zusätzlich besteht hier Erneuerungsbedarf im Bereich unmittelbar vor den Fassaden: Höhenversprünge sind zu minimieren, um Podeste, Stufen und Treppen rückzubauen und insgesamt einheitliche Belagsoberflächen auszubilden.

Im weiteren Verlauf besteht Erneuerungsbedarf im Bereich der Treppenanlagen zur Maternstraße: Dies betrifft den Austausch von Betonstufen mit Granitstufen. Es betrifft unterhalb der Treppenanlage die Belagsoberfläche, die fehlenden Einfassungen, sowie die gesamte Neuordnung des ruhenden Verkehrs in diesem Bereich sowie die Markierung historischer Brunnenstandorte. Oberhalb der Treppe sind Erneuerungen im Oberflächenbelag erforderlich.

Im Bereich am Michelsberg besteht auf der gesamten Länge zwischen Aufseßstraße und St-Getreu-Straße hoher Erneuerungsbedarf der seitlichen Gehweg- bzw. Park- bzw. Traufflächen. Hier gilt es, Beläge zu ergänzen, sanieren und zu vereinheitlichen, sowie Höhenversprünge auszugleichen und Stolperstufen rückzubauen. Hinzu kommt die dringende Sanierung der gepflasterten Böschung in diesem Bereich inkl. neuer Einfassungen ober- und unterhalb.

Lediglich im Bereich der Michelsberger Straße besteht kein Bedarf einer Umgestaltung bzw. Aufwertung. In den übrigen beschriebenen Bereichen erfolgt die Erneuerung der Verkehrsanlage im Vollausbau.

Seitens der Stadtarchäologie wurde bereits mitgeteilt, dass trotz des Trassenverlaufs im Straßenraum sowie zahlreicher anzunehmender Störungen durch dort bereits verlegte Sparten in Teilbereichen mit archäologisch relevanten Befunden (u.a. Brunnen, Brunnenstuben) zu rechnen ist.

 

 

Straßenbeleuchtung

 

Die Stadtwerke und die Stadtgestaltung sehen im kompletten Maßnahmenbereich keinen Handlungsbedarf, was die Beleuchtung betrifft.

Straßenausbaubeitragsanwendung

 

Die Straßenausbaubeitragssatzung findet sowohl in der Oberflächenverbesserung als auch in der Kanalsanierung teilweise Anwendung.

In den Teilbereichen a, b und d (siehe Abschnitt „Kanalsanierung“) findet die Straßenausbaubeitragssatzung (StABS) Anwendung. Folglich werden die anliegenden Eigentümer anteilig für die Oberflächenverbesserung herangezogen. Ein entsprechender zeitlicher Vorlauf für die Eigentümerbeteiligung ist erforderlich.

Im Teilbereich c, Maternstraße findet die StABS keine Anwendung.

In den StABS-fähigen Teilabschnitten sind auch die Kanalbaukosten für den Anteil „Straßenentwässerung“ der Gesamtkosten des Kanals (Abzüglich der Kosten für den Straßenoberbau) umlagefähig.

 

 

Kosten

 

Die Kostenschätzung des EBB geht von einer Summe der Projektkosten für die Neugestaltung / Neuherstellen der Straße in Höhe von ca. 1.717.000 Euro (Sutte 752.000 Euro; Michelsberg 965.000 Euro) aus.

Die Abteilung Entwässerung des EBB geht von einer Summe der Projektkosten für die Kanalbaumaßnahme in Höhe von ca. 810.000 Euro (Michelsberg 375.000 Euro / Sutte 435.000 Euro) aus.

Demnach betragen die Gesamtkosten für Straßenbau und Kanal ca. 2.527.000 Euro (Michelsberg 1.340.000 Euro / Sutte 1.187.000 Euro)

 

In den Projektkosten für den Straßenbau in Höhe von 1.717.000 Euro ist Folgendes enthalten

-          Baukosten des Straßenbau (Kostenschätzung des Ingenieurbüros Höhnen und Partner)

-          die hierfür erforderlichen Planungskosten

-          sowie die Baunebenkosten (Baugrunduntersuchung/Beweissicherung)

 

In den o.g. Projektkosten sind die Kosten für den Wasserleitungsbau der Stadtwerke nicht enthalten.

 

Um die nötigen Straßenbauplanungen zeitgerecht zum Fertigstellungstermin auf  den Weg bringen zu können wird bereits im laufenden Jahr die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Planungskosten in folgenden Höhen im städtischen Haushalt für die städtischen Anteile an Planungskosten erforderlich werden:

Michelsberg:              104.000 Euro (brutto)

Sutte:               92.000 Euro (brutto)

 

Die Kostenschätzung des EBB Abteilung Entwässerung geht von einer Summe der Projektkosten für die unter Kanalsanierung beschriebenen Abschnitte in Höhe von ca. 810.000 Euro aus.

 

 

Finanzierung des Straßenbaus

 

Den Projektkosten für den Straßenbau in Höhe von 1.717.000  Euro stehen folgende Einnahmearten gegenüber:

 

a)    Kostenbeteiligung des EBB Abteilung Entwässerung

Die Aufteilung der Kosten im Bereich der Kanaltrasse sieht folgendermaßen aus. Die Straßenbaukosten im Bereich des Rohrgrabens (prozentualer Anteil des Rohrgrabens im Bereich Michelsberg 26% und im Bereich Sutte 42%) teilen sich die Stadt und der EBB Abteilung Entwässerung zu 50 %. Die Kanalbaukosten selbst trägt der EBB Abteilung Entwässerung zu 75 % selbst. Die restlichen 25 % sind Straßenausbaubeitragsfähig und werden zwischen Stadt und Anliegern geteilt. Der Anliegeranteil beträgt 65 %.

 

b)   Kostenbeteiligung der Stadtwerke

Die Stadtwerke übernehmen die Straßenbaukosten im Bereich des Wasserleitungsgrabens komplett. Die Breite des Rohrgrabens setzt sich zusammen aus der Mindestgrabenbreite nach DIN EN 1610 und einem Nachrutschbereich. Der prozentuale Anteil des Rohrgrabens im Bereich Michelsberg beträgt ca. 21%, im Bereich Sutte beträgt dieser 27 %.

 

c)    Mittel aus der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung (StABS)

Für die Bereiche Sutte und Michelsberg findet die Straßenausbaubeitragssatzung Anwendung. Da beide Bereiche nach Definition der StABS als Haupterschließungsstraßen gelten, beträgt der Anliegeranteil bei der Teileinrichtung „Fahrbahn“ 50 vom Hundert und bei den Teileinrichtungen „Gehweg, Beleuchtung und Entwässerung“ jeweils 65 vom Hundert.

 

d)   Mittel der Städtebauförderung

Derzeit laufen die Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen des Bund/Länder-Städtebauförderungs-programms Teil V "Städtebaulicher Denkmalschutz" für das künftige Sanierungsgebiet „St-Getreu-Straße“. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Planungsbüro prüfen zurzeit, ob das geplante Sanierungsgebiet um den Bereich Michelsberg bis zur Einmündung Aufseeßstraße erweitert werden kann. Zudem geht die Verwaltung davon aus, dass die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden wird. Bei der Durchführung im vereinfachten Verfahren findet die StABS weiterhin Anwendung. Unter der Prämisse eines künftigen Sanierungsgebietes in der Straße Michelsberg zwischen Aufseßstraße und St.- Getreu- Straße wird die Neugestaltung der Straßenoberfläche in diesem Bereich städtebauförderungsfähig sein. Bei der Berechnung der Höhe der Städtebauförderung werden zunächst die Finanzierungsanteile des EBB Abteilung Entwässerung, der Stadtwerke und der Anlieger abgezogen. Von den verbleibenden Kosten werden 60% von Bund und Freistaat übernommen, der Anteil der Stadt liegt bei 40%.

 

Kosten-Finanzierungs-Übersicht für den Straßen- und Kanalbau

 

Bei allen angegebenen Kosten handelt es sich um Bruttobeträge inkl. Nebenkosten:

 

Kosten Michelsberg (räumliche Abgrenzung siehe Anlage 1)

 

1.

Projektkosten Gehweg (1/3 aus Kosten 3.)

ca. 322.000 €

2.

Projektkosten Fahrbahn (2/3 aus Kosten 3.)

ca. 643.000 €

3.

Projektkosten Straßenbau

ca. 965.000 €

4.

Projektkosten Kanalbau

ca. 375.000 €

 

 

Summe: ca. 1.340.000 €

 

 

Finanzierung Michelsberg (räumliche Abgrenzung siehe Anlage 1)

 

1.

Stadtwerke (21% von Kosten 2.)

Summe: ca. 135.030 €

2.

EBB Abteilung Entwässerung

Summe: ca. 364.840 €

2.1

Straßenbau im Bereich des Rohrgrabens (50% von [26% von Kosten 2.])

ca. 83.590 €

2.2

Kanalbau (75% von Kosten 4.)

ca. 281.250 €

3.

Anlieger (StABS-Anteil)

Summe: ca. 482.428 €

3.1

Fahrbahn (50% aus [Kosten 2. abzügl. Finanzierung 1. und 2.1])

ca. 212.190 €

3.2

Gehweg (65% aus Kosten 1.)

ca. 209.300 €

3.3

Kanal (65% von [Kosten 4. abzügl. Finanzierung 2.2)

ca. 60.938 €

4.

Bund und Freistaat (StBauF-Anteil) (60% von Kosten 3. abzügl. Finanzeirung 3.1; 3.2; 1; 2.1)

ca. 194.934 €

5.

Städtischer Eigenanteil (= Rest)

Summe: ca. 162.768 €

5.1

Straßenbau

ca. 129.956 €

5.2

Kanalbau

ca. 32.812 €

 

 

Summe: ca. 1.340.000 €

 

 

 

Kosten Sutte (räumliche Abgrenzung siehe Anlage 2)

 

1.

Projektkosten Gehweg (1/3 aus Kosten 3.)

ca. 251.000 €

2.

Projektkosten Fahrbahn (2/3 aus Kosten 3.)

ca. 501.000 €

3.

Projektkosten Straßenbau

ca. 752.000 €

4.

Projektkosten Kanalbau

ca. 435.000 €

5.

Projektkosten Kanalbau Sutte

ca. 330.000 €

6.

Projektkosten Kanalbau Matern

ca. 105.000 €

 

 

Summe: ca. 1.187.000 €

 

 

Finanzierung Sutte (räumliche Abgrenzung siehe Anlage 2)

 

1.

Stadtwerke (27% von Kosten 2.)

Summe: ca. 135.270 €

2.

EBB Abteilung Entwässerung

Summe: ca. 457.710 €

2.1

Straßenbau im Bereich des Rohrgrabens (50% von [42% von Kosten 2.])

ca. 105.210 €

2.2

Kanalbau Sutte (75% von Kosten 5.)

ca. 247.500 €

2.3

Kanalbau Matern (komplett)

ca. 105.000 €

3.

Anlieger (StABS- Anteil)

Summe: ca. 347.035 €

3.1

Fahrbahn (50% aus [Kosten 2. abzügl. Finanzierung 1. Und 2.1])

ca. 130.260 €

3.2

Gehweg (65% aus Kosten 1.)

ca. 163.150 €

3.3

Kanal (65% von [Kosten 5. abzügl. Finanzierung 2.2)

ca. 53.625 €

4.

Städtischer Eigenanteil (= Rest)

Summe: ca. 246.985 €

5.1

Straßenbau

ca. 218.110 €

5.2

Kanalbau

ca. 28.875 €

 

 

Summe: ca. 1.187.000 €

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat und dem Stadtrat, die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
  3. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die dargestellten Baumaßnahmen weiter zu planen, wenn die Finanzierung der Planung gesichert ist.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die Entwurfsplanung und Kostenberechnung, sobald diese vorliegen, vorzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 196.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

In enger Absprache zwischen EBB und Kämmerei wird das Kämmereiamt einen Deckungsvorschlag in den Finanzsenat einbringen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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