"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0747-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Zu 1. Einladung von Herrn Rainer Schwing als Referent und Projektübersicht

Aufgrund des o.g. Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.11.2013 wurde durch Vermittlung von iSo e.V. am 17.01.2014 unverbindlich Kontakt zu Herrn Rainer Schwing vom „praxis-institut für systemische beratung“, Hanau, aufgenommen.

 

Zum Profil:

Herr Schwing ist Diplom-Psychologe, approbierter Psychotherapeut, Lehrender für systemische Therapie und Beratung (DGSF), Supervisor (DGSv/DGSF), Lehrender für systemische Supervision (DGSF), akkreditierter Supervisor bei der Landespsychotherapeutenkammer Hessen.

Ausbildungen in klientenzentrierter Psychotherapie (GWG), Verhaltenstherapie (dgvt), Paar- und Familientherapie, Hypnotherapie, Supervision und Organisationsentwicklung. Berufliche Erfahrung in der Kindertherapie, der Familien- und Jugendberatung. Sechs Jahre im Vorstand des Psychologisch-pädagogischen Zentrums an der Universität Marburg. Seit 1986 freiberuflich als Organisationsberater, Supervisor, Coach und Managementtrainer im Sozial- und Gesundheitswesen, für Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen. 22 Jahre Lehrbeauftragter an der EFH Darmstadt, u.a. im Masterstudiengang Management. Zweiter Vorsitzender der DGSF seit 2006.

 

Herr Schwing stellte sein Kommen frühestens ab Herbst 2014 in Aussicht, allerdings kann ein Vortrag nicht im Rahmen der regulären JHA-Sitzung stattfinden. Es ist daher angestrebt, eine außerplanmäßige JHA-Sitzung, orientiert an den terminlichen Möglichkeiten Herrn Schwings, an einem sitzungsfreien Spätnachmittag ab 16.00 Uhr durchzuführen. Geleitet von dem Wissen, dass Lernprozesse am besten gelingen, wenn sie mit positiven Emotionen verbunden sind, würde Herr Schwing unter dem Titel „Liebe – Neugier – Spiel – Selbstvertrauen, wie Kinder und Jugendliche lernen sich zu entwickeln“ referieren und die positive Wirkung präventiver Angebote aufzeigen. Die etwa 2-stündige Veranstaltung würde voraussichtlich im Jugendzentrum am Margaretendamm stattfinden. Der genaue Termin würde baldmöglichst bekannt gegeben.

 

Um der Angebotspalette von Projekten und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien in der Stadt Bamberg möglichst zeitnah mehr Transparenz und Übersichtlichkeit zu verleihen, wurden die bereits im Sitzungsvortrag vom 08.11.2012 näher beschriebenen und vereinzelt neu hinzugekommenen Angebote graphisch in Form eines „Bamberger Kinder-, Jugend- und Familienbaums“ dargestellt (Anlage).

 

Wie jeder gesunde Baum, braucht auch der „Bamberger Kinder-, Jugend- Familienbaum verschiedene Äste,

-          den gelben Bereich für Angebote im Kontext mit Familienfreundlichkeit

-          den roten Ast für den Kinder- und Jugendschutz

-          den grünen Ast für Angebote im Kontext Jugendarbeit

-          den blauen Ast für altersübergreifende niederschwellige Unterstützungsangebote

 

Aus dem Bild lässt sich erkennen, dass in Bamberg in der Summe zwar eine erfreuliche Anzahl von Angeboten besteht, die für die jeweiligen Altersgruppen gut ausgewogen ist. Zur besseren Einschätzung aber ist die Zahl der in Bamberg lebenden Kinder in der jeweiligen Altersgruppe zum Stichtag 31.12.2013 benannt. Ebenso zielen fast alle Angebote auf die Unterstützung, Entlastung und Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und auf die positive Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich ausschließlich um niederschwellige Angebote, die ohne (größeren) bürokratischen Aufwand in Anspruch genommen werden können. Für weitere Angebotsplanungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist stets die zentrale Fragestellung: „Was brauchen Eltern in ihren spezifischen Lebenssituationen für ein positives Aufwachsen ihrer Kinder?“ Hierfür stehen noch unbeschriftete Blätter am Baum zur Verfügung.

 

Grundaspekte dieser Angebote sind:

-          Chancen- und Bildungsgerechtigkeit

-          Vereinbarkeit von Familie und Beruf

-          Präventiver Kinderschutz zur Verhinderung von Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (starke Eltern), Entlastung, Vermeidung von Überforderung

-          Erzieherischer Jugendschutz (Medien, Sucht, Gesundheit, Gewalt, Sexualität, Extremismus und Sekten

-          Familienfreundlichkeit

-          Stärkung der Erziehungskompetenz

-          Kinderrechtskonvention/Recht auf gewaltfreie Erziehung

-          UN-Behindertenrechtskonvention

 

Die Reihenfolge der Aufzählung beschreibt keine Wertigkeit und ist auch nicht abschließend.

 

Zu 2. Ortsbegehungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen

 

Ortsbegehungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen haben schon in den letzten Jahren immer wieder stattgefunden, z: B.:

- 19.07.2012                            Jugendzentrum am Margaretendamm

- 14.04.2011                            Jugendgästehaus am Kaulberg

- 29.01.2009                            Kindertagesstätte Arche Noah

- 20.11.2008                            Kindergarten St. Gisela

- 20.11.2007                            Waldorf-Kindergarten

- 02.10.2007                            Zirkuszelt des Josefsheims

- 10.07.2007                            Arbeiterwohlfahrt, Gartenstadt

etc.

 

Im Kinderheim St. Josef, Eltmann, in dem eine Reihe Bamberger Kinder leben, konnte am 30.09.2010 eine Ortsbegehung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses als zusätzlicher Termin angeboten werden, an der allerdings leider nur eine kleine Gruppe von JHA-Mitgliedern teilnahm. Die Durchführungen von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats bzw. deren Senate/Ausschüsse sind in Art. 52 der Gemeindeordnung geregelt. Laut Mitteilung des Sitzungsdienstes haben Stadtratssitzungen grundsätzlich innerhalb des Stadtgebietes stattzufinden, können in Ausnahmefällen aber auch außerhalb des Stadtgebiets abgehalten werden (zum Beispiel, wenn eine Sitzung komplett nicht öffentlich wäre). Der Sitzungsraum muss jedoch ohne unzumutbaren Aufwand erreichbar sein (siehe Anmerkung 12 zu Art. 52 Gemeindeordnung Prandl/Zimmermann/Buchner; siehe Anmerkung 5 zu Art. 52 Gemeindeordnung Bauer/Böhle/Masson/Samper).

 

In Abstimmung mit dem Referat 1/Sitzungsdienst kann angeboten werden, zum Beispiel eine Ortsbesichtigung in der Caritas-Jugendhilfe in Pettstadt durchzuführen. Der entsprechende Stadtbus würde durch Amt 10/Sitzungsdienst organisiert werden. Die anschließende Sitzung des Jugendhilfeausschusses müsste dann jedoch in Bamberg abgehalten werden.

 

Dies würde im Hinblick auf die gesamte Dauer der Veranstaltung sicher dazu führen, dass spätestens um 14:00 Uhr die Fahrt nach Pettstadt begonnen werden müsste, damit dann um 16:00 Uhr der Jugendhilfeausschuss tagen kann.

 

Was die Räumlichkeiten in den Kindertagesstätten und Bamberger Jugendhilfeeinrichtungen anbelangt, hat sich gezeigt, dass allenfalls recht beengte Möglichkeiten für die Durchführung von Jugendhilfeausschusssitzungen vorhanden sind und überdies der reguläre Betrieb nicht unbeeinträchtigt bleibt. Letzteres war auch der Grund dafür, dass verschiedentliche Anfragen der Verwaltung bereits abgelehnt werden mussten.

 

Insofern erscheint der gangbarste Weg, einmal im Jahr eine Ortsbegehung einer Einrichtung getrennt von den Sitzungsterminen zu machen und dann in der darauffolgenden Jugendhilfeausschusssitzung die gewonnenen Erkenntnisse bzw. aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Sitzungsvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die beiden Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.11.2013 sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

3.              Der Jugendhilfeausschuss wünscht die Planung und Durchführung der Veranstaltung mit Herrn Schwing.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Reduzieren

Anlagen

Loading...