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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0751-452

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Antrag vom 24.09.2013, im Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Bamberg am 01.10.2013 eingegangen, beantragte die SPD-Stadtratsfraktion, dass die Stadt Bamberg einen Antrag auf die Verstaatlichung aller städtischen Schulen in Bamberg stellen solle und nachstehende Fragen beantwortet werden:

 

 

Welche Einsparungen können durch die Verstaatlichung der städtischen Schulen pro Jahr realisiert werden?“

 

Bei einer Verstaatlichung der städtischen Schulen könnten die Personalkosten für das Lehrpersonal, welche auf der Ausgabenseite ins Gewicht fallen, eingespart werden. Im Gegenzug würden jedoch die Zuweisungen des Landes in Form von Lehrpersonalzuschüssen wegfallen.

Da die Stadt Bamberg auch im Falle einer Verstaatlichung der Schulen Sachaufwandsträgerin bleibt, würden die Sachkosten, die Personalkosten für Hausmeister und Reinigungspersonal und die Versorgungsaufwendungen für die Pensionäre weiterhin anfallen.

 

 

Somit könnten bei den einzelnen städtischen Schulen folgende Kosten jährlich eingespart werden:

 

 

Graf-Stauffenberg-Realschule:

 

Bei der Graf-Stauffenberg-Realschule könnte eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 1.500.000 € erzielt werden.

 

 

Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule:

 

Bei der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule könnte eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 1.100.000 € erzielt werden.

 

Eichendorff-Gymnasium:

 

Beim Eichendorff-Gymnasium könnte eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 825.000 € erzielt werden.

 

Beim Eichendorff-Gymnasium muss im Zusammenhang mit einer angedachten Verstaatlichung der Schule auf die Tatsache hingewiesen werden, dass das Gymnasium nicht alleine von der Stadt, sondern vom Zweckverband Stadt Bamberg – Landkreis Bamberg unterhalten wird. Die Stadt Bamberg hat am Zweckverband einen Anteil von 38 %, der Landkreis Bamberg einen Anteil von 62 %.

 

 

Ergebnis:

 

Insgesamt gesehen könnten bei einer Verstaatlichung der städtischen Schulen Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 3.425.000 € erzielt werden.

 

 

 

 

Ist eine zweckgebundene Verwendung dieser freiwerdenden Gelder für die Sanierung von Schulen, für Kinder, für Familien und Kultur möglich?

 

Die freiwerdenden Gelder sind laut Auskunft des Kämmereiamtes gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip nicht zweckgebunden für die Sanierung von Schulen, für Kinder, für Familien und Kultur verwendbar (Auflage der Regierung).

 

Das Gesamtdeckungsprinzip ist ein Haushaltsgrundsatz, welcher besagt, dass sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen, also nicht zweckgebunden sind.

 

 

Seit 1970, zuletzt am 02.09.2008, wurden von der Stadt Bamberg mehrfach schriftliche Anträge auf Verstaatlichung der städtischen Schulen gestellt. Mit Schreiben vom 08.10.2008 teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erneut mit, dass für die Verstaatlichung kommunaler Schulen aufgrund der angespannten Haushaltssituation keine zusätzlichen Stellen und Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Verstaatlichung der kommunalen Schulen in Bamberg wurde seither - auch in jüngster Vergangenheit - immer wieder in Gesprächen zwischen der Stadtspitze, dem Kultusministerium und Vertretern der bayerischen Staatsregierung thematisiert, leider jedoch ohne Erfolg. Da sich die Haushaltssituation seither nicht verbessert hat, hat die Verwaltung wenig Hoffnung auf eine andere Entscheidung auf einen erneuten Antrag hin.

 

Sollte der Kultursenat einen erneuten Antrag für erforderlich halten, wird die Verwaltung eine entsprechende Antragstellung vorbereiten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der Kultursenat stimmt einer erneuten Antragsstellung auf Verstaatlichung aller städtischen Schulen in Bamberg, wie von der SPD-Stadtratsfraktion beantragt, zu.

 

3.               Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.09.2013 ist somit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.x

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

Bamberg, 26.02.2014

Kultur- und Schulreferat                                                        Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt

                                                                                                  SG Schulverwaltung und Sport

 

 

 

 

Werner Hipelius                                                                      Anita Schmidt

Bürgermeister                                                                                    Sachgebietsleiterin

 

 

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Anlagen

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