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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0755-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nachstehender Sitzungsvortrag befasst sich mit dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.11.2013 auf Optimierung und Evaluierung der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bamberg.

 

Im Antrag wird formuliert:

 

„In Bezug auf das Stellenvolumen der jeweiligen (Mittel-)Schulen und der Anzahl der Schüler gibt es ein Missverhältnis. Es wäre daher sinnvoll, eine Evaluierung bezüglich des Hartz-IV-Anteils, des Migrationsanteils und der derzeit betreuten Anzahl der Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Mit einer Optimierung soll erreicht werden, dass es – je nach Bedarf – eine bessere Durchlässigkeit bei Jugendsozialarbeiter-Stellen zwischen Grund- und Mittelschulen gibt“.

 

Der Beantragung von JaS-Stellen gehen grundsätzlich jugendhilfeplanerische Bedarfserhebungen im Zusammenwirken der jeweiligen Schule, des Staatlichen Schulamtes in der Stadt Bamberg und der zuständigen MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes voraus. Diese Bedarfserhebungen sind neben anderem Voraussetzung für die Antragstellung auf Förderung gemäß den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern.

 

Kriterien der Bedarfserhebung sind außer den reinen Schülerzahlen einer (Mittel)-Schule selbstverständlich

 

-          Migrantenanteil

-          der von der Schule geschätzte Anteil von Kindern aus Familien mit Transferleistungsbezug (Hartz IV)

-          der von der Schule geschätzte Anteil von Teilfamilien oder Patchwork-Familien, d.h. von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, die mit einem Stiefelternteil und neuen Geschwistern, einem sog. Lebensabschnittsgefährten oder in schwierigen Trennungs- bzw. Scheidungskonstellationen der Eltern leben (z.B. Frauenhaus)

-          Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind

-          der Anteil von Kindern mit Beeinträchtigungen, wie z.B. Legasthenie, ADHS oder sonstigen Störungsbildern

-          der geschätzte Anteil von Kindern, die mit mindestens einem suchtkranken oder psychisch beeinträchtigten Elternteil zusammenleben

-          die Zahl der Kinder, für die im Rahmen der Jugendhilfe eine Leistung erbracht wird (z.B. Erziehungsbeistandschaft) oder die  bereits Kontakt zur Polizei hatten

 

Ferner spielt, neben den geschätzten und tatsächlichen Zahlen, auch die Beurteilung des Sozialraums des Einzugsgebietes der Schule eine gewichtige Rolle.

 

Aus der Aufzählung dieser Beurteilungskriterien zur Einschätzung eines möglichen Bedarfs und zu dessen Umfang (50 %/75 %/100 %-Stelle) ist ersichtlich, dass es sog. „harte“ Kriterien (Zahlen) und „weiche“ Kriterien (Einschätzungen) gibt.

 

Zugegeben entspricht diese Form der Bedarfseinschätzung nicht den Standards einer präzisen wissenschaftlichen Bedarfserhebung. Dies wäre in diesem Kontext, abgesehen vom erheblichen                       (Kosten-)aufwand schwierig, weil sich präzise Daten den Hartz-IV-Bezug betreffend (Datenschutz) oder den Belastungsgrad der Grundschüler durch möglicherweise suchtkranke Eltern nicht ermitteln lassen.

 

Bei der Beantragung einer Förderung durch den Freistaat Bayern muss mindestens der Bedarf für eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % festgestellt werden. Für den jeweils festgestellten und beantragten Stellenumfang erteilt die Regierung von Oberfranken einen Bewilligungs- und im weiteren einen Zuwendungsbescheid.

 

Sollte im Laufe der Zeit festgestellt werden, dass z.B. ein Stellenumfang von 100 % nicht mehr erforderlich ist, dann muss das der Regierung von Oberfranken offiziell mitgeteilt und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Ein eventueller Bedarf im Grundschulbereich muss das Kriterium „Migrantenanteil 20 %“ erfüllen und bei der Regierung von Oberfranken neu beantragt werden. Ein Anspruch auf Bewilligung einer Grundschulstelle bei einer Reduzierung der Mittelschulstelle besteht nicht automatisch, da der Freistaat den Umfang seiner Förderung ebenfalls an den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ausrichtet und o.g. Kriterium erfüllt sein muss. Es besteht daher potentiell die Gefahr, dass die halbe Stelle für die Schule verloren geht.

 

Der Vorschlag der SPD-Stadtratsfraktion im Antrag vom 18.11.2013 zur Teilung der Vollzeitstelle Gaustadt deckt sich mit den von der Verwaltung seit längerer Zeit festgestellten Beobachtungen die reinen Schülerzahlen betreffend. Die weiteren Beurteilungskriterien (z.B. Migrantenanteil knapp 40 %) sind jedoch nach wie vor gegeben. Wenn auch mit Bedenken, wurde nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt, der Schulleitung und dem Träger, vor allem aber mit der Regierung von Oberfranken, Frau Thüroff, die Zustimmung zur Teilung der 100 %-Stelle für die Mittelschule Gaustadt auf 2 x 50 % für die Grund- und Mittelschule Gaustadt beantragt und mit Nachricht der Regierung von Oberfranken vom 17.12.2013 vom StMAS bewilligt. Nachdem dieser Schritt personal- und kostenneutral möglich, fachlich zielführend und der Zeitraum bis zur JHA-Sitzung im April 2014 zu lang war, wurde dieser Schritt im Verwaltungsweg umgesetzt.

 

Eine – wie vorgeschlagen – „flexible Durchlässigkeit“ zwischen Grund- und Mittelschulen wurde in einer Besprechung im StMAS am 16.12.2013 in München zwar lebhaft diskutiert, besteht aber aufgrund der Förderrichtlinien derzeit noch nicht.

 

Was die These eines „Missverhältnisses“ zwischen einzelnen Mittelschulen anbetrifft, muss berücksichtigt werden, dass alle Bamberger Mittelschulen einen sog. „Mittelschuleverbund“ bilden. Die Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes vom 26.11.2013 hierzu lautet:

 

„Die Schüler- und Klassenzahlen in der Mittelschule lassen sich aus verschiedenen Gründen nur schwer vorhersagen:

1.              Die Übertrittsquote schwankt.

2.              Vor allem in den Klassen 5 und 6 treten die Schüler auch unvorhersehbar in andere Schulen über, in den Klassen 7 und 10 kommen Rückläufer aus anderen Schulen.

3.              Falls an einer Schule zu wenig Schüler für eine Klasse vorhanden sind, werden die Schüler an einer anderen Schule unterrichtet (heuer z.B. 6. Klasse Kaulberg- an der Heidelsteigschule).

Vor Gründung der Mittelschulverbünde war in der Hauptschule die Mindestgröße einer Klasse auf 15 Schüler festgelegt und Schulen, die auf absehbare Zeit diese Schülerzahl in mehreren Klassen nicht mehr hatten, wurden aufgelöst.

Jetzt hat der Mittelschulverbund ein festgelegtes Stundenbudget und kann damit zu Klassenzahl, Klassengröße und Standorten in einem gewissen Rahmen selbständige Entscheidungen treffen. Auch Schulen, die nicht mehr alle Klassen führen, bleiben bestehen. Die Mobilität der Schüler ist nicht deutlich höher als früher, die Schulleiter entscheiden zusammen über eventuelle Schulwechsel im Regelbereich“.

 

Konkret bedeutet es, dass die Schüler der einzelnen Mittelschuljahrgangsstufen in bestimmten Schulen Bamberg weit zusammengezogen werden, z.B., gibt es zuweilen in Gaustadt keine 7. Klasse, sondern die Gaustadter 7.-Klässler besuchen die Erlöserschule. Dies kann jedoch im neuen Schuljahr wieder anders sein.

 

In der JHA-Sitzung am 25.07.2013 wurde die Bedarfsermittlung die Bamberger Grundschulen betreffend vorgestellt (Anlage). Der Jugendhilfeausschuss hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, ab dem Schuljahr 2014/15 je eine halbe Planstelle für JaS, zunächst an der Gangolf- und der Heidelsteigschule, bei der Regierung von Oberfranken neu zu beantragen.

 

Die Teilung einer 0,5- oder 0,75- Planstelle auf 2 Schulen ist fachlich nicht sinnvoll und förderrechtlich nicht möglich. Sollte eine 0,5 Planstelle für die Wunderburgschule aufgrund des bereits festgestellten Bedarfs gewollt sein, muss der Auftrag an die Verwaltung erteilt werden, diese bei der Regierung zu beantragen.

 

Nach Rücksprache mit Frau Schulrätin Pflaum kann derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen werden, wie die Entwicklung der Schülerzahl in der Mittelschule am Kaulberg verlaufen wird. Möglicherweise und auch abhängig von künftigen Schulentwicklungsplanungen könnte sich hier mittelfristig (wie in Gaustadt) ebenfalls ein „Umverteilungspotential“ personal- und kostenneutral im Umfang von 50 % ergeben. Dieser Anteil könnte im weiteren beispielsweise für die Wunderburgschule eingesetzt werden.

 

Im Sinne einer Umsetzung des ersten Schrittes eines Gesamtkonzeptes wären dann künftig

 

                 die Heidelsteig- Grund- und Mittelschule (1,0 + 0,5 Planstellen)

                 die Gangolfgrundschule (+ 0,5)

                 die Grund- und Mittelschule Gaustadt (0,5 + 0,5)

versorgt.

 

In einem weiteren Schritt ist zu bedenken, dass von den 3 Schülerzahlen stärksten Bamberger Mittelschulen

                 Hugo-von-Trimberg (223 Schüler)

                 Heidelsteig (159)

                 Erlöser (156)

 

die Trimberg- und die Erlöserschule nur mit jeweils 0,75 %-Stellen JaS ausgestattet sind, weshalb bereits in der JHA-Sitzung im Juli 2013 mit Blick auf den Bedarf in der Trimberg-Grundschule zumindest die Anhebung auf 100 % empfohlen wurde. Angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden Schülerzahlen im Mittelschulsegment sowie dem Migrantenanteil im Grundschulbereich (25 %) ist vom Bedarf der analogen Ausstattung wie in der Heidelsteigschule (1,5-Stelle), also einem Bedarf von 1,5 Stellen Grund- und Mittelschule Trimberg-Schule auszugehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stichtag 01.03.2014

Grundschule/

Mittelschule

Ist-Stand

Mehr-bedarf

Künftige Summe

Verän-derung

Maßnahme/

Umschichtung

Heidelsteig –

Grundschule/Mittelschule

1,0

0,5

1,5

+ 0,5

Umsetzung erfolgt zum Schuljahr 2014/2015

Gangolfschule

(Grund-)

0

0,5

0,5

+ 0,5

Umsetzung erfolgt zum Schuljahr 2014/2015

Grundschule Gaustadt

0

0,5

0,5

± 0

Umsetzung sofort

kostenneutral

Mittelschule Gaustadt

1,0

-0,5

0,5

Wunderburg

Grundschule

0

0,5

0,5

+ 0,5

Umsetzung bald-möglichst erforderlich

Kaulberg

Grund- und Mittelschule

 

1,0

 

1,0

 

1,0

 

± 0

Abhängig von künftigen Bedarfsveränderungen in der Mittelschule möglicherweise -0,25 (Achtung: GS erfüllt Kriterium „20 % Migranten“ nicht

Trimberg Grundschule

0

0,5

0,5

 

+ 0,75

Bedarf analog Heidelsteigschule ; Umsetzung bald möglichst erforderlich

 

Trimberg Mittelschule

 

0,75

 

0,25

 

1,0

Martin-Wiesend

Grund- und Mittelschule

0,5

0,25

0,75

+ 0,25

Umsetzung bald möglichst erforderlich

Kunigunden-Grundschule

0

0,5

0,5

+ 0,5

Umsetzung bald möglichst erforderlich

Erlöser-Mittelschule

0,75

0

0,75

± 0

Abhängig von künftigenBedarfsschwankungen möglicherweise + 0,25

 

Auch nach internen Umschichtungen und unter Ausnutzung aller Synergieeffekte verbleibt ein zusätzlicher Bedarf von 2,0 Planstellen (grau markierte Spalte), was derzeit den absoluten Mindestbedarf darstellt.

 

Künftige Schwankungen der Schülerzahlen in der MS und beim Migrantenanteil in GS erfordern Anpassungen.

 

Die Zeitschiene für neue Antragstellungen ist dem Sitzungsvortrag vom Juli 2013 zu entnehmen. Ein Antrag auf Einrichtung einer JaS-Stelle (50 %/75 %/100 %) muss immer bis spätestens 1. Oktober des vorhergehenden Jahres für das darauffolgende Schuljahr bei der Regierung gestellt werden. Vorher müssen die kommunalen Gremien ihre Zustimmung erteilen.

 

Allein aufgrund dieser nicht unerheblichen Vorlaufzeit ergibt sich, dass den im Bedarf erhobenen reinen Zahlen nicht zuviel Gewicht beigemessen werden kann, was auch die Stellungnahme des Schulamtes vom November 2013 zum Ausdruck bringt.

 

Evaluation

Im Laufe des Jahres 2013 erfolgte (im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) auf der Grundlage der Daten 2012 des internetbasierten Berichtswesens die Evaluation von JaS in Bayern. Das Ergebnis wurde den Trägern am 21.10.2013 vorgestellt. Die Zahlen für Bamberg wurden Ende des Jahres 2013 zur Verfügung gestellt.

 

Bayernweit lag der Altersschwerpunkt der Kinder und Jugendlichen, die von JaS erreicht wurden, am höchsten bei 11-13 Jahre, dicht gefolgt von der Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen.

 

 

 

 

Allgemeine Informationen zur Einzelfallarbeit (die Bamberger Zahlen stehen in Klammer):

                 In der Einzelfallarbeit sind die Jungen bzw. jungen Männer mit 54 % etwas stärker vertreten als die Mädchen bzw. jungen Frauen (46 %).

                 43 % der erreichten jungen Menschen haben mindestens einen Elternteil mit ausländischer Herkunft und bei rund 25 % (32 %) wird im Haushalt eine andere Sprache als Deutsch gesprochen.

                 Mehr als ¾ der jungen Menschen (76 %) haben eine deutsche Staatsangehörigkeit, 8 % (8 %) haben einen türkischen und knapp 3 % (2 %)haben einen russischen Pass.

                 Fast jeder zweite junge Mensch lebt im  Haushalt der Eltern (41 %). 32 % (37 %) leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Knapp 6 % (3 %) leben in einer Patchworkfamilie und 5 % in einer Stiefelternfamilie.

                 In 50 % der Fälle erfolgte die Kontaktaufnahme durch die JaS-Fachkraft. In 37 % der Fälle erfolgte die Kontaktaufnahme durch den jungen Menschen selbst und in 12 % durch die Eltern/Personenberechtigten.

                  

Vermittlung an die JaS-Stelle:

Etwas mehr als die Hälfte der Vermittlungen an die JaS-Fachkraft erfolgte durch die Lehrkraft 52,5 % (46,7 %), 29,1 % der Kinder und Jugendlichen nahm aus eigener Initiative Kontakt auf, 6,6 % auf Vermittlung von Mitschülern.

 

Anlässe (Mehrfachnennungen möglich) für die Kontaktaufnahme waren auf bayerischer Ebene

                 12,9 % (6,07 %)               mangelnde Konzentration im Unterricht

                 12,2 % (15,53 %)              verbale Gewalt gegen MitschülerInnen

                 6 % (8,14 %)                            physische Gewalt gegen MitschülerInnen

                 11,1 % (7,69 %)              Unterrichtsstörungen

                 10,7 % (9,91 %)              Rückzugsverhalten

In Bamberg sind die verbale Gewalt und die physische Gewalt gegen Mitschüler deutlich höher als im bayer. Durchschnitt. Auch die physische Gewalt gegen Lehrkräfte ist mit 0,44 % doppelt so hoch wie im bayer. Durchschnitt.

 

Gründe für die Einzelfallhilfe (Mehrfachnennungen möglich) in Bayern

                 19,0 % (24 %)                             Auffälligkeiten im Sozialverhalten

                 18,3 % (18 %)                            schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen

                 16,3 % (19 %)                            Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des

jungen Menschen

                 13,9 % (16 %)                            Belastungen des jungen Menschen durch familiäre

Konflikte

                 12,6 % (13 %)                            eingeschränkte Erzhiehungskompetenz der Eltern

 

 

Eines der wichtigsten, wenn auch informell gewonnenen Ergebnisse dieser durch das Institut iNSO durchgeführten Untersuchung ist die „Verbesserung der Problemlagen durch die Einzelfallarbeit“ von JaS:

                 aus Sicht des jungen Menschen hat sich die Problemlage in 39 % (47,5 %) deutlich und in 37 % (28 %) teilweise verbessert (Summe 76 %/78 %) Verbesserung)

                 aus Sicht der Familie des jungen Menschen hat sich die Problemlage durch die Arbeit der JaS-Fachkraft in 20 % (30 %) deutlich und in 22 % (25 %) teilweise verbessert (Summe 42 %/55 %)

                 aus Sicht der JaS-Fachkraft hat sich die Problemlage des jungen Menschen in 35 % (40 %) deutlich und in 43 % (38 %) teilweise verbessert (Summe 78 %/78 %)

                 durch die Einzelfallarbeit der JaS-Fachkraft konnte die Lehrkraft in 59 % (47 %) eine Verbesserung im Sozialverhalten und in 20 % (17 %) eine Verbesserung bei den Noten attestieren. In 21 % (11 %) konnte die Lehrkraft keine Verbesserung feststellen.

 

 

 

Die finanziellen Konsequenzen dieses Vorschlags wären:

 

2,0 Stellenmehrung (pro VZ ~ 43.000 €) PK                                          86.000 €

86.000 € PK + 12,5 % Verw.- und Sachkosten i.H.v. 10.750 €              96.750 €

abzüglich staatliche Förderung                                                                      32.720 €

abzüglich Eigenanteil Träger rund                                                          9.700 €

städtischer Zuschuss                                                                                    54.330 €

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Der Sachvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die Evaluation der Bayerischen und der Bamberger Zahlen diente zur Kenntnis.

 

3.              Die Optimierung der Versorgung mit JaS an Bamberger Grund-, Mittel- und Förderschulen auf der Grundlage des dargestellten Konzeptes wird begrüßt.

 

4.              Nachdem sich der Stadtrat „grundsätzlich zur Optimierung der JaS in Bamberg“ bekennt, wird die Verwaltung beauftragt:

 

4.1              Vorsorglich rechtzeitig, d.h. bis spätestens 01.10.2014, zum Schuljahr 2015/16 zwei weitere Planstellen, verteilt auf die im Konzept (Tabelle) benannten Schulen bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.

 

4.2              Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2 weitere Planstellen in Höhe von ca. 55.000 € sind für den Haushalt 2015 zu beantragen.

 

5.              Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.11.2013 ist somit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: ca. 55.000 € (siehe Beschlussvorschlag), sofern der Stadtrat die erforderlichen Haushaltsmittel bewilligt

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Bei den Ausgaben für die Jugendsozialarbeit handelt es sich um rein freiwillige Leistungen. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für 2 weitere Planstellen - wie im Beschlussvorschlag genannt - würde eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen bedeuten. Dies widerspricht jedoch sowohl der Auflage der Regierung von Oberfranken zu den Haushaltsgenehmigungen der vergangenen Jahre als auch der Vorgabe im Haushaltskonsolidierungskonzept, das der Stadtrat alljährlich beschließt.

Über die endgültige Bereitstellung der Haushaltsmittel entscheidet der Stadtrat anlässlich der Haushaltsberatungen im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung seiner Prioritätensetzung.

 

Bamberg, 25.02.2014

Stadt Bamberg

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

                                                                                    Amt 20                                                                     

                                                                                                                           (Peter Distler)

 

                                                                                    Amt 20/200                                                       

                                                                                                                       (Thomas Friedrich)

 

                                                                                    Amt 20/200                                                       

                                                                                                                         (Nicole Werlich)

 

 

 

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Anlagen

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